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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann kann man sich Privatrezepte ausstellen?



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Nasus
21.05.2009, 19:37
Familienangehörigen schreibe ich schon mal ihre Medis auf, damit sie nicht jedesmal nur deswegen zum Doc rennen müssen... einzige Voraussetzung: Ich bestehe auf regelmäßigen Kontrollterminen beim Hausarzt sonst gibts irgendwann keine Rezepte mehr von mir. Klappt bisher sehr gut.


Aber die Verwandten müssen die Medikamente dann aus eigener Tasche bezahlen, oder?

Feuerblick
21.05.2009, 19:48
Wenn sie nicht privat versichert sind, dann ja.

Eilika
21.05.2009, 21:19
Bei der Pille sehe ich es so "einmal im Jahr ich für 6 Monate, einmal zum Gyn", wenn mich Freunde fragen. Bei meinen Eltern, die medikamentös gut eingestellt sind und auch regelmäßig kontrolliert werden, hab ich zum Beispiel mit L-Thyroxin, das beide seit der jeweiligen OP vor Jahren in der gleichen Dosierung nehmen keinerlei Probleme. Kommt halt auf das was und wer hat. Und ich hab auch schonmal nem gutem Freund mit extremer Flugangst aber nicht vermeidbarem Flug ein paar Valium-Tabletten gekauft... und auch das, ohne schlechtes Gewissen, weil meinen Patienten geb ich die ja auch...
Und so für mich selber ist ja eh klar, weil bevor ich zum Arzt geh, kauf ich Novalgin und MCP lieber so :-meinung

Nasus
21.05.2009, 21:42
B. Und ich hab auch schonmal nem gutem Freund mit extremer Flugangst aber nicht vermeidbarem Flug ein paar Valium-Tabletten gekauft... und auch das, ohne schlechtes Gewissen, weil meinen Patienten geb ich die ja auch...


Gerade bei Benzos würde ich es selbst wegen des hohen Abhängigkeitspotenzials nicht machen. Sicher, manchmal sind sie indiziert, aber ich glaube, dem Patienten wird deutlicher, dass er mit dem Medikament bewusst umgehen muss, wenn es sein Arzt regelt und nicht ein Freund, der sie ihm mal besorgt. Auch wenn dieser Freund eindringlich auf die Risiken hinweist.

Eilika
21.05.2009, 21:49
Es ist halt personen- und situationsabhängig. In dieser Situation hatte ich kein Problem damit, das werde ich aber bestimmt nicht verallgemeinern! Bei anderen Menschen würde ich vielleicht ganz anders handeln...

Fiffili
22.05.2009, 07:48
Wenn sie nicht privat versichert sind, dann ja.

Das heißt, Privatpatienten können dein "Bierdeckel-Rezept" einreichen und bekommen die Kosten erstattet?
Und das obwohl du das Rezept verschreibst ohne eine Praxis, Kassenzulassung oder sonstwas zu haben? Verstehe ich alles nicht....
Komisches System....

Muriel
22.05.2009, 11:06
Bei Privatpatienten reicht es, wenn ein Arzt, welcher auch immer, festgestellt hat, dass man dieses oder jenes Medikament braucht und dann dieses verschreibt. Bei gesetzlich Versicherten ist es so, dass die Krankenkasse im Vertrag mit dem verschreibenden Arzt stehen muss, damit sie das Medikament bezahlt.

Antracis
22.05.2009, 11:09
Man muss sich auch einfach mal klar machen dass, wenn man die Approbation hat, man halt Arzt ist - und zwar unabhängig von Anstellung oder Kassenzulassung. ;-)
Dadurch werden einem vom Gesetz gewisse Befugnisse erteilt und nicht zuletzt deshalb quält man uns mit einem Staatsexamen.

lg
Anti

trina1081
23.05.2009, 07:28
Was muss ich denn beachten, wenn ich ein P-Rezept ausstellen will? Was muss da alles an Daten von mir und dem Patienten drauf? Nur Name und Geburtsdatum? Oder volle Adresse? Und wo kommt was hin? Meine Daten oben und dann Pat. oder umgekehrt? Keine Ahnung von sowas... :-nix

pottmed
23.05.2009, 07:55
Also wenn ich ein Privatrezept bekomme, steht oben nur der Name und Adresse des Arztes, dann "für Name des Pat. und dann das Medikament und ggf. Packungsgröße" darunter Datum, Unterschrift.

Gab noch nie ein Problem, sowohl im Inland als auch Ausland

Feuerblick
23.05.2009, 07:59
Fehlt noch die Abkürzung "Rp." vor der Angabe der Medikamente...

@Fiffili: Genau so ist es. Bei Familienangehörigen darf man das sogar ohne Abrechnung einer Ziffer für das Ausstellen eines Rezeptes - bei allen anderen Patienten müsste ich eine Rechnung schreiben...

Schnatti
23.05.2009, 14:24
Ohje, dass man als Arzt nicht die Arzneimittel-Verschreibungsverordnung wenigstens ansatzweise nahegelegt bekommt...?

Die regelt, was auf dem Rezept (Form ist tatsächlich völlig egal, der Bierdeckel-Mythos ist also keiner, auch wenn ich persönlich noch keines auf solchem gesehen habe) zu stehen hat und was nicht. Geburtsdatum des Patienten ist bspw. obligat und wird gerne vergessen.
Alles genauere steht im Verordnungs-Laut, findet man über eine Suchmaschine seiner Wahl.

Arztausweis reicht deutschlandweit, ggf. in Kombination mit Perso oder dergleichen, man muss sich nur eineindeutig als Arzt identifizieren können.

Bei Fragen nochmal reinposten. :-)

Gruß,
Schnatti

Antracis
23.05.2009, 14:30
Ohje, dass man als Arzt nicht die Arzneimittel-Verschreibungsverordnung wenigstens ansatzweise nahegelegt bekommt...?



Wird eigentlich immer im Studium gelehrt und steht auch in den gängigen Büchern . Z.B. auch gut im Karow/Lang, wer den noch hat.

Andererseits: Es gibt halt im Medizinstudium noch einige andere 10000 Fakten, die auch wichtig sind. Und wenn man das halt einmal erzählt bekommt und ein paar Jahre nicht anwenden muß, hats wohl jeder vergessen.
Man sollte aber halt wissen, wo man es nachlesen kann.

Z.B. hier. :-))

WackenDoc
23.05.2009, 21:16
Kann euch echt nur raten direkt nach dem Erhalt des Arztausweises mit selbigen in die Apotheke zu gehen, nach einem verschreibungspflichtigen Medikament zu fragen und dann lächelnd dan Ausweis zu zücken (Auch wenn er in Niedersachsen mehr wie ein Schülerausweis aussieht). Dann weiss man wirklich warum man sich 6 Jahre lang durch die ganzen Examen, KPP, PJ und so gequält hat. Einfach ein schönes Gefühl.

Selbst für mich isses manchmal praktisch mal eben ne Packung Diclo kaufen zu können, statt zum Kollegen zu fahren (obwohl ich alle Medikamente von meiner "Firma" kostenfrei kriegen könnte. Naja im eigenen Bereich darf ich mir eh nehmen was ich brauch. Recht auf Selbstbehandlung machts möglich)

Gersig
17.11.2009, 13:00
Hat jemand von euch eine brauchbare Privatrezept-Druckvorlage für den PC? :-)

Ehemaliger User 05022011
17.11.2009, 15:11
- bei allen anderen Patienten müsste ich eine Rechnung schreiben...

muss man wirklich eine Rechnung schreiben Feuerblick ? wenn ja, was passiert wenn man es nicht macht ?

DrMedWurscht
18.11.2009, 17:57
Aus der Pharmavorlesung (ohne Gewähr):

Theoretisch kann man ein Rezept auch aufs Klopapier schreiben, der Apotheker muss das annehmen.

Obligat:

- Vollständiger Name des Arztes
- Berufsbezeichnung ("Arzt")
- Anschrift des Arztes
- Datum (Gültigkeit 3 Monate ab Datum)
- bei BtM (Telfonnummer, sonst nicht)

- Arzneimittel- oder stoff ("Aspirin" oder "Acetylsalicylsäure")
- Arzneistoff-form (Tabletten, Saft, etc.)
- Wirkstoffmenge pro abgeteilter Form ("500 mg")
- Packungsgröße (N1-N3, keine Angabe = N1)

- Name des Patienten
- Geburtsdatum des Patienten
- bei BtM: Addresse des Patienten, Einnahmeanweisung

- Unterschrift (Stempel nicht obligat)


Fakultativ:

- Titel (Dr. med.)
- Zusätze wie "Rp", "Rx" oder "Recipe" sind nicht oligat anzugeben!!! Wird oft behauptet, stimmt aber nicht.
- Fachrichtung ("Internist", "Dermatolge", usw...)
- Telefonnummer des Arztes (außer bei BtM, da ist es obligat)
- Stempel


Minimalbeispiel, das ausreicht:


---------------------------------------------------------


Max Mustermann
Arzt
Musterstraße 12
12345 Musterstadt 18.11.2009


Acetylsalicylsäure Tabletten
500 mg
N2


für
Anna Musterfrau
geb. 23.02.1967

*Unterschrift des Arztes*


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Zusätzliche Infos:

Substitutionsverbot (für Apotheker):
Der Apotheker darf nur das exakt verschrieben Arzneimittel herausgeben!
z.B. wenn "Novalgin" draufsteht, darf kein Generikum gegeben werden.

Entbindung vom Substituitionsverbot:
1. Arzneistoffnamen benutzen (Metamizol anstelle von Novalgin)
2. Rezeptzusätze:

- aut idem (=oder ein Medikament mit dem selben Wirkstoff, z.B. Generika)
- aut simile (=oder ein Arzneimittel mit ähnlichem Wirkstoff, z.B. Ibuprofen anstelle von ASS, aber kein Metamizol, da das zu stark wäre)
- noctu (=nächtens, sollte drauf stehen, wenn ein Medikament nachts geholt wird, sonst zahlt evtl die Kasse nicht)
- pro communicate (= für den Praxisbedarf, z.B. bei sehr großen Mengen von Medikamenten)
- ad usum proprium (=für den Eigenbedarf, anstelle des Patientennamens, also für uns interessant :-top)


So mehr weiß ich nicht...

Fiffili
18.11.2009, 18:11
Ich wusste gar nicht, dass man mit dem Arztausweis auch Btm kaufen darf...darf man?
Dachte, das seien spezielle Rezepte, also auch nicht als "normales" Privatrezept verschreibbar...???

Gersig
18.11.2009, 19:26
BTMs gibt es im Regelfall nur nach Vorlage eines BTM-Rezeptes. Ausnahme: Eine Notfall-Verschreibung. Diese darf auf einem normalem Rezept erfolgen, ein BTM-Rezept muss jedoch unverzüglich nachgereicht werden

Fiffili
18.11.2009, 19:38
Hätte mich auch gewundert, wenn man die einfach so bekommen würde....