Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann kann man sich Privatrezepte ausstellen?
Es gibt doch auch noch einen Hinweis für den Apotheker, dass er die Packungsbeilage entfernen soll, oder? :-top
DocHitzi
21.11.2009, 15:05
Ab wann darf man jetzt genau ein Rezept ausstellen?
Mit Erhalt der Approbationsurkunde oder nach Registrierung bei der Bundesärztekammer?
Es gibt doch auch noch einen Hinweis für den Apotheker, dass er die Packungsbeilage entfernen soll, oder? :-top
??? Hä??? Da steh ich wohl auf dem Schlauch...
SuperSonic
22.11.2009, 10:05
ohne Verpackung: sine confectione
ohne Packungsbeilage: sine prospectu
Coxy-Baby
22.11.2009, 10:15
Und was schreibt man drauf wenn der Apotheker die Tabletten aus der Blister-Verpackung drücken soll? ;-)
Warum soll das denn überhaupt ohne Beilage oder Verpackung ausgegeben werden? Ist doch völlig bescheuert. Man kann ja den Patienten auch nicht bevormunden, indem man ihm untersagt, sich über Nebenewirkungen zu informieren.
hennessy
22.11.2009, 10:49
evtl. hat dies dann Gültigkeit, wenn man nicht die komplette Packung verschreiben will, sondern nur ein paar Stück?:-nix
DocHitzi
22.11.2009, 12:31
Noch mal die Frage, ab welchem Zeitpunkt darf man Rezepte ausstellen. Mit Erhalt der Approbationsurkunde oder nach Registrierung bei der Ärztekammer?
Dass das in Amerika so üblich ist, die tatsächlich benötigte Menge zu verschreiben, wusste ich ja, aber hier habe ich das noch nie erlebt.
Noch mal die Frage, ab welchem Zeitpunkt darf man Rezepte ausstellen. Mit Erhalt der Approbationsurkunde oder nach Registrierung bei der Ärztekammer?Gute Frage, die ich mir auch gestellt habe! Ich vermute mit Erhalt der Approbationsurkunde, die zur "Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt". Zumal man, wenn man nicht arbeitet, nur freiwilliges Mitglied der LÄK ist.
DrMedWurscht
22.11.2009, 18:08
Gute Frage, die ich mir auch gestellt habe! Ich vermute mit Erhalt der Approbationsurkunde, die zur "Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt". Zumal man, wenn man nicht arbeitet, nur freiwilliges Mitglied der LÄK ist.
In Bayern musst du dich auf jeden Fall anmelden, auch wenn du nicht arbeitest. Im Übrigen, wenn ich nicht ganz verkehrt liege, braucht man für die Meldung bei Landesärztekammer die Approbation, also liegt die wohl immer zunächst vor. Wenn ich approbiert bin, dann stell ich auch Rezepte aus, die Ärztekammer kann mich mal...
Ich zitiere die Hessische Landesärztekammer:
Wenn Sie die ärztliche Approbation bzw. die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß § 1 Bundesärzteordnung (z.B. für Ärztinnen und Ärzte im Praktikum oder für ausländische Ärztinnen und Ärzte) erhalten haben, gehören Sie kraft Gesetzes (Hessisches Heilberufsgesetz) unserer Ärztekammer an, sofern Sie in Hessen Ihren Beruf ausüben oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (freiwillige Mitgliedschaft).
Das Meldewesen bei den Ärztekammern müsste einheitlich sein
DocHitzi
22.11.2009, 19:03
Gibt es eigentlich irgendwo eine Aufstellung was wir alles machen dürfen und was nicht. Z.B. ein ärztliches Attest, Krankschreibung für einen Schüler etc.
Ich weiß eigentlich gar nicht was man alles machen darf und wo man besser die Finger weglässt.
Sjürgen-Syndrom
23.04.2010, 13:34
Das würde mich auch interessieren... Weiß jemand was dazu?
Tigerettes15
23.04.2010, 15:45
Also ich brauchte mal dringend nen Antibiotikum den Tag vor einer USA-Reise. Da hatte ich meinen Arztausweis, aber noch nicht zu geschickt bekommen und hab dann einfach meine Approbationsurkunde in der Apotheke vorgelegt. Hat die Apothekerin auch so angenommen und mir mein Mittelchen gegeben. Ab Zeitpunkt der Approbation kann man sich Medis aus der Apotheke selber holen egal ob angemeldet oder nicht. Allerdings bekommt man ohne der Anmeldung ja den Arztausweis nicht, aber wie gesagt geht auch mit der Urkunde.
Weiß einer wie das aussieht mit der Verlängerung des Arztausweis. Bei meinem steht er gilt bis 2014. Ich geh im Sommer ins Ausland und arbeite da. Kann ich ihn mir denn 2014 trotzdem hier in Deutschland verlängern?
PharmaThomas
25.04.2010, 11:05
ohne Verpackung: sine confectione
ohne Packungsbeilage: sine prospectu
Wobei diese Punkte ziemlich umstritten sind. Apotheker sind nämlich von rechtswegen verpflichtet den Patienten über die Wirkstoffe und ihre Anwendung aufzuklären. Eigentlich sind diese Abkürzungen für jeden Apotheker eine Aufforderung zum Rechtsbruch und zumindest könnt ihr dann mit nem bösen Anruf rechnen.
(Die Abkürzungen werden meist auf die Medis gepackt, wenn der Patient nicht wissen soll was er einnimmt....)
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