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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Praxisgebühr doppelt gezahlt



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Kathibaby
02.06.2009, 15:47
Jau, nur Vorsorge. Daß die 10€ da theoretisch nicht gezahlt werden müssen, ist mir klar. Der Gyn sagt aber, daß die reine Vorsorgeuntersuchung, die er ohne Praxisgebühr abrechnen kann, so minimal ist, daß er es eigentlich nicht verantworten kann. Als die Praxisgebühr eingeführt wurde, habe ich also nicht lange diskutiert und lasse mich seitdem darauf ein, zur Vorsorge die Praxisgebühr zu zahlen. Ich habe allerdings nie nachgeprüft, ob er mit seiner Aussage Recht hat, weiß aber, daß es nicht der einzige niedergelassene Gyn ist, der das so handhabt.

Also ich finde das aber mehr als merkwürdig, was rechnet er denn dann ab außer der Vorsorge? Wenn er ein Rezept ausstellt o.ä. ist das schon klar, das ist mehr als eine Vorsorge, aber was beredet man denn bitte sonst mit dem Gyn (zumindest wir vom Fach)?

Linda.1001
02.06.2009, 15:57
.., kann dann bei Interesse gerne mal explizit unsere Arzthelferinnen fragen..)


Sofern meine Kolleginnen firm im Umgang mit der Praxissoftware sind und die PG nicht im vergangenen Quartal entrichtet wurde ist die Rückzahlung überhaupt kein Problem bei Vorlage einer Überweisung die nicht nach dem Behandlungsdatum ausgestellt wurde. Apropos, vllt hängen sich die Kolleginnen aber daran auf, dass die Überweisung später ausgestellt worden ist...
Kann ich aber auch nicht recht nachvollziehen.

Bei uns kriegen die Patienten immer die PG zurück wenn sie diese vorher woanders bezahlt haben.

Ein Anspruch besteht aber meiner Meinnung nach (bin mir nicht ganz sicher, müsst dafür die KV anrufen) schon, wenn o.g. Bedingungen erfüllt sind.

Allerdings kann er dann natürlich nur 'auf' Überweisung abrechnen, was für die Fallpauschale nicht unbedingt günstig ist.


Gruß

icespeedskatingfan
02.06.2009, 16:04
schließe mich Kathi an, es gibt Regeln die einfach bindnend sind, egal wie man sie findet.
Wenn aus einen präventiven Fall ein kurativer wird (z.B. ein path. Befund oder dem Patienten fallen doch noch Beschwerden ein) ist es in Ordnung die Praxisgebühr nachzufordern - aber so Pauschal "Vorkasse" in präventiven Fällen zu fordern kann ihm eine Mege Ärger einbringen.
Zu "Praxisgebühr kann nicht ausgebucht werden" : das ist wirklich Schmarrn - wenn das Praxisteam das nicht kann sollen sie sich mal mit der Hotline ihres Softwareprogramms in Verbindung setzen. Als Patient kann man doch nicht für die Blödheit der Praxismitarbeiter bezahlen! Ich würde Deinen Fall einfach mal der KV zur Bearbeitung geben - das fördert die Lernfähigkeit beratungsresistenter Kollegen die ihre eigenen Richtlinien erfinden.

surfsmurf
02.06.2009, 17:44
Ich würde mit ihm sprechen, andeuten, dass er durch Dich eine neue Patientin bekommen hat und dies ja für ihn mehr Einnahmen bedeuten als die 10,- € von Dir.

Es ist ja noch nicht mal sein Geld, er sammelt es ja nur für die GKV ein. Was das Ganze nur noch unverständlicher macht.

Relaxometrie
06.06.2009, 14:13
Neuer zu überprüfender Aspekt dieses Arztes:
Ich hatte ja eine Freundin, Privatpatientin, dorthin vermittelt. Sie hat für die Krebsvorsorge plus Ultraschalluntersuchung eine Rechnung von 300€ bekommen (den Cent-genauen Betrag könnte ich erfragen).
Als GKV-Versicherte bekomme ich ja nie eine Rechnung, daher kann ich den Betrag nicht einordnen. Ist das ein normaler Preis?
Mir kommt das sehr teuer vor.

hennessy
06.06.2009, 17:51
Neuer zu überprüfender Aspekt dieses Arztes:
Ich hatte ja eine Freundin, Privatpatientin, dorthin vermittelt. Sie hat für die Krebsvorsorge plus Ultraschalluntersuchung eine Rechnung von 300€ bekommen (den Cent-genauen Betrag könnte ich erfragen).
Als GKV-Versicherte bekomme ich ja nie eine Rechnung, daher kann ich den Betrag nicht einordnen. Ist das ein normaler Preis?
Mir kommt das sehr teuer vor.
Man müsste jetzt die auf der Rechnung liquidierten genauen Gebührenziffern und den Steigerungssatz kennen. Und in etwa die Dauer der gesamten Behandlung/Untersuchung.

lala
07.06.2009, 11:30
Neuer zu überprüfender Aspekt dieses Arztes:
Ich hatte ja eine Freundin, Privatpatientin, dorthin vermittelt. Sie hat für die Krebsvorsorge plus Ultraschalluntersuchung eine Rechnung von 300€ bekommen (den Cent-genauen Betrag könnte ich erfragen).
Als GKV-Versicherte bekomme ich ja nie eine Rechnung, daher kann ich den Betrag nicht einordnen. Ist das ein normaler Preis?
Mir kommt das sehr teuer vor.

Klingt nach relativ viel, ist aber wenn alles inkl Abstriche, Histo, Sono (gehört ja eigentlich nicht zum Standardprogramm), womöglich noch Hämoccult oder so gemacht wurde nicht so ungewöhnlich. Ich habe (auch PKV-geschädigt) so etwa 250 Euro gezahlt das letztemal. Im Moment machen mich die Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungs-Rechnungen fast kirre: jedesmal (also alle 4 Wochen!) 150 Euro! Dazu noch Laborrechnungen und und und....man sollte rechtzeitig aus der PKV raus bevor man im Alter noch verarmt bei den steigenden Beiträgen...

Linda.1001
07.06.2009, 11:39
Ist das ein normaler Preis?
Mir kommt das sehr teuer vor.

Das ist in der Tat ziemlich teuer, wenn er nur den Sono und die Krebsvorsorge abgerechnet haben sollte, allerdings wird er wahrscheinlich auch noch d
as Sono je Organ + lange Beratung + Untersuchung Genitalien + GOÄ-Nr. 5 abgerechnet haben.

Welchen Steigerungssatz hat er denn genommen? Wohl hoffentlich den 2,3 fachen. Ansonsten wäre eine Begründung bei erhöhtem Steigerungssatz nötig. Und ach ja, hat er die GOÄ-nr. 34 genommen? Die wird gerne genommen, ist aber nur bei einer Beratung von über 30 min zulässig.

Gruß

hennessy
07.06.2009, 12:06
Das ist in der Tat ziemlich teuer, wenn er nur den Sono und die Krebsvorsorge abgerechnet haben sollte, allerdings wird er wahrscheinlich auch noch d
as Sono je Organ + lange Beratung + Untersuchung Genitalien + GOÄ-Nr. 5 abgerechnet haben.

Welchen Steigerungssatz hat er denn genommen? Wohl hoffentlich den 2,3 fachen. Ansonsten wäre eine Begründung bei erhöhtem Steigerungssatz nötig. Und ach ja, hat er die GOÄ-nr. 34 genommen? Die wird gerne genommen, ist aber nur bei einer Beratung von über 30 min zulässig.

Gruß

Hallo Linda,
bist Du sicher, dass die von Dir aufgezählten Positionen nebeneinander abrechnungsfähig sind?
Für die lange Beratung nimmt er z.B. die Ä3, für die Untersuchung Genitalien die Ä6, dann darf er aber die Ä5 nicht zusätzlich abrechnen. Auch bei der 34 kann er keine zusätzliche Beratung abrechnen. Die Dauer muss mindestens 20 Minuten betragen, so viel ich weiß.
Beim Steigerungssatz über 2,3 sehe ich jetzt absolut keinerlei Probleme. Es gibt dazu sogar eine höchstrichterliche Empfehlung (war jedoch nicht die GOÄ, sondern die GOZ, kann aber durchaus verglichen werden).

hennessy
07.06.2009, 12:20
Klingt nach relativ viel, ist aber wenn alles inkl Abstriche, Histo, Sono (gehört ja eigentlich nicht zum Standardprogramm), womöglich noch Hämoccult oder so gemacht wurde nicht so ungewöhnlich. Ich habe (auch PKV-geschädigt) so etwa 250 Euro gezahlt das letztemal. Im Moment machen mich die Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungs-Rechnungen fast kirre: jedesmal (also alle 4 Wochen!) 150 Euro! Dazu noch Laborrechnungen und und und....man sollte rechtzeitig aus der PKV raus bevor man im Alter noch verarmt bei den steigenden Beiträgen...

Das könnte man aber durchaus differenzierter sehen, liebe lala. Die PKV bietet viele viele Vorteile, die bei den gesetzlichen einfach nicht möglich sind. Und was die Verarmung im Alter anbelangt: Mit Deinen Beiträgen bildest Du jedes Monat Rückstellungen für Dein Alter, so dass dann die Beiträge nicht mehr so hoch sind. Schlimmstenfalls wählst Du dann den Basis-Tarif. Er entspricht den Leistungen der gesetzlichen.
Ich jedenfalls bin sehr froh, privat versichert zu sein. Man kann sich den Arzt aussuchen, die Klinik, Einzelbett-Zimmer, man bekommt auch alternative Heilmethoden bezahlt usw usw.
Ausserdem sind alle PKV-en gesetzlich geregelt und dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterstellt. Die GKV-en jedoch nicht. Deshalb können die gesetzlichen z.B. jederzeit irgendwelche Programme, die sie als zusätzliche Leistungen bzw. als Zusatzversicherungen anbieten, wieder zurücknehmen und ganz streichen. Dann hast Du beispielsweise jahrelang in Deine Zusatzversicherung einbezahlt und bekommst aber nichts als Leistung zurück, weil diese Leistungen wieder aus dem Programm genommen wurden. Das ist bei der PKV nicht möglich.
Nur wird das den Patienten geflissentlich verschwiegen. :-(

Linda.1001
07.06.2009, 14:30
Hallo Linda,
bist Du sicher, dass die von Dir aufgezählten Positionen nebeneinander abrechnungsfähig sind?
.....

Beim Steigerungssatz über 2,3 sehe ich jetzt absolut keinerlei Probleme. Es gibt dazu sogar eine höchstrichterliche Empfehlung (war jedoch nicht die GOÄ, sondern die GOZ, kann aber durchaus verglichen werden).

Deswegen fragte ich ja. Es kommt (leider) nicht selten vor, dass Privatpatienten GOÄ-Nr. nebeneinander berechnet werden obwohl diese nebeneinander nicht abrechenbar sind (sofern nicht über Private Verrechnungsstellen abgerechnet wird). Spreche da leider aus eigener Erfahrung. Als Privatpatient zahlt man dann treudoof erstmal die Rechnung und bekommt dann von der PKV die Information, dass nicht der gesamte Betrag erstattet werden kann aufgrund o.g. Gründe.



Höhere Steigerungssätze sind durchaus abrechenbar, bedürfen aber einer Begündung (erhöhter Zeitaufwand o.ä.), sonst bleibt der Patient auf den Kosten der Differenz zum normalen Steigerungssatz sitzen.

Gruß Linda

lala
07.06.2009, 14:51
Das könnte man aber durchaus differenzierter sehen, liebe lala. Die PKV bietet viele viele Vorteile, die bei den gesetzlichen einfach nicht möglich sind. (

Hallo hennessy!
Klar, manche Vorteile genieße ich schon - keine Frage. Aber wenn ich sehe, was mir (und meiner zB ebenfalls noch PKV-versicherten Schwester) an zusätzlichen Untersuchungen in der Schwangerschaft angeboten bzw. "aufgeschwatzt" wird und anderen (GKV-versicherten) Kolleginnen nicht, frage ich mich manchmal, ob das nicht auch oft Abzocke ist. Und solche Beispiele aus Familien/Bekanntenkreis gibt es eigentlich doch viele.
Im Moment finde ich das ok und profitiere natürlich davon (zumal die Beiträge für mich ja noch günstiger sind als in der GKV), aber wenn ich mir vorstelle, ich hätte irgendwann mehrere Kinder und alle über mich versichert in der PKV - das würde teurer werden! Da bin ich froh, dass die über meinen Mann als Hauptverdiener in der GKV mitversichert werden können.
Im Übrigen glaube ich, dass man im Falle eines Klinikaufenthalts als "Kollege" ohnehin oft eine bevorzugte Behandlung genießt, Zweibett-Zuschlag zahle ich dann lieber bei Bedarf bzw. suche mir eine Klinik (sofern elektiver Aufenthalt), die nur 2-Bett-Zimmer hat. Und auf die Chefarzt-Behandlung verzichte ich auch jetzt in den meisten Fällen ohnehin, da die Oberärzte oft viel erfahrener sind (v.a. in operativen Fächern) und meist auch netter :-)

Muriel
07.06.2009, 14:54
Ich dachte, wenn ein Elternteil P-versichert sei, müssten die Kunder dies automatisch auch werden, auch wenn der andere in der GKV ist. Hab ich das falsch verstanden?

hennessy
07.06.2009, 15:00
Ich dachte, wenn ein Elternteil P-versichert sei, müssten die Kunder dies automatisch auch werden, auch wenn der andere in der GKV ist. Hab ich das falsch verstanden?
So weit ich informiert bin, ist der Versicherungsstatus des Hauptverdieners maßgeblich für die Kinder.

hennessy
07.06.2009, 15:05
Höhere Steigerungssätze sind durchaus abrechenbar, bedürfen aber einer Begündung (erhöhter Zeitaufwand o.ä.), sonst bleibt der Patient auf den Kosten der Differenz zum normalen Steigerungssatz sitzen.

Gruß Linda

das dürfte ja kein großes Problem sein. Wenn ich von meiner Abrechnungs-Software sprechen darf: Dort werden bereits behandlungsbezogene Vorschläge für eine medizinische Begründung angeboten. Und man kann zusätzlich individuelle Begründungen eingeben. Es sollte lediglich darauf geachtet werden, den Steigerungssatz wirklich entsprechend der Schwierigkeit bzw. des behandlerischen Aufwands individuell zu gestalten und nicht nur einheitlich für alle Behandlungen einen gleich bleibenden Faktor zu berechnen.

Muriel
07.06.2009, 15:07
Habe gerade Folgendes gefunden:

Ein Elternteil privat, einer in der GKV: Ist die Mutter in der GKV, ist das Kind bei ihr nur kostenlos mitversichert, wenn das Einkommen des PKV-Vaters nicht höher als das der Mutter ist und zudem monatlich nicht über 4012,50 Euro liegt. Ist die Mutter privat versichert und der Vater gesetzlich, gilt das Ganze andersherum.

Elternzeit in Mischehen wird teuer: Das Kind bleibt nur familienversichert, wenn alle oben genannten Bedingungen weiter erfüllt sind. Das heißt: Bleibt die GKV-versicherte Mutter daheim, ist das Kind nur so lange in der GKV, wie der PKV-Gatte nicht über 4012,50 Euro brutto im Monat verdient. Ansonsten muss es zu den Privaten. Ist die Mutter in der PKV und für ein Jahr in Elternzeit, ist das Kind beim Vater ebenfalls nur dann ein Fall für die Gesetzliche, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind. Verdient er über der Grenze, muss das Kind in die PKV.
Quelle (http://www.wiwo.de/finanzen/krankenversicherung-fuer-kinder-269524/)
Gut 4000€ brutto hat man ja sogar als Assi, dürfte also schwierig werden mit der GKV :-(

lala
07.06.2009, 17:29
Gut 4000€ brutto hat man ja sogar als Assi, dürfte also schwierig werden mit der GKV :-(

Nur wenn man als Assistent Vollzeit arbeitet - wenn man auf 50% geht (nach Elternzeit) sollte man in die GKV problemlos reinkommen ;-)
Und wenn man vorher schon freiwillig in der GKV war sowieso kein Problem...

icespeedskatingfan
08.06.2009, 12:12
Finde es sehr bedauerlich das die Gepflogenheit Kollegen umsonst zu behandeln bei den jüngeren Kollegen in Vergessenheit geraten ist. Dadurch konnten in der Vergangenheit die niedrigen "Ärzte-Tarife" bei den PKV abgeschossen werden.
Die gegenseitige Abzocke ist doch kurzsichtig: auf die Dauer steigen die Tarife dadurch.
Habe bei meinem alten Gyn pro Kind (Vorsorge, Geburt, Nachsorge) 1 Kiste Wein "bezahlt", meine neue Gyn (und ehemalige Kollegin aus dem Krankenhaus! ) hat eine hammermäßige Rechnung für die Vorsorge gestellt.:-(( Die ist mir jetzt zu blöd und ich gehe zum Kollegen am Ort.

Muriel
08.06.2009, 13:23
Ich dachte, so wurde es mir jedenfalls mal erzählt, dass es verboten sei, wen auch immer für ömmes zu behandeln.

Kathibaby
09.06.2009, 07:38
Ich dachte, so wurde es mir jedenfalls mal erzählt, dass es verboten sei, wen auch immer für ömmes zu behandeln.
Ist es auch, ärztliche Leistungen müssen nach GOÄ abgerechnet werden. Ich finde es jedenfalls nicht schlimm eine Rechnung vom Kollegen zu bekommen. Allerdings sollte diese natürlich nicht künstlich aufgebläht werden.