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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderung der Zulassungsordnung



mg1
28.11.2002, 15:49
-----------> BITTE NICHT (ZU) ERNST NEHMEN <-----------

Änderung des Hochschulrahmengesetzes und damit
verbunden eine Änderung der Zulassungsordnung


Da die bisherige Zulassungsordnung über die ZVS und teilweise über die Universitäten selbst hat in den vergangenen Jahren wiederholt zu vielen Rechtsstreitigkeiten geführt. Besonders betroffen war dabei der Studiengang "Humanmedizin".
Damit verbunden war eine hohe Belastung der Gerichte und Universitäten, sowohl finanziell, als auch personell.
Deswegen hat eine eigens dafür zusammengesetzte Task Force, bestehend aus Professoren, Studentenvertretern und Wirtschaftsspezialisten ein neues Konzept für die Vergabe der begehrten Studienplätze erarbeitet:

Der ZVS, mit Sitz in Dortmund, wird die Vergabegewalt über 50% der Plätze entzogen. Die verbliebenen Plätze werden im Verhältnis 60/40, wie bisher ,nach Note und Wartezeit, vergeben. Damit wird Einwänden von Vertretern der ZVS Angestellten Rechnung getragen, die eine Abschaffung der Einrichtung und die damit verbundene Arbeitslosigkeit befürchtet hatten.
Die anderen 50% der Studienplätze werden in einem neuen Verfahren vergeben, für das das Hochschulrahmengesetz geändert werden musste.
Diese Plätze sollen versteigert werden.
Dies soll durch das für viele zugängliche Medium des Internets, die Technologie dafür liefert Marktführer eBay, als auch über das Telefonnetz und den Postverkehr geschehen.
Die Auktion läuft über etwa einen Monat, teilnehmen darf jeder, der eine Hochschulzugangsberechtigung vorweisen kann.
Die Plätze werden dabei, für jede Universität gesondert, gestaffelt, versteigert. D.h. man erhält nicht nur durch das Höchstgebot einen Platz, sondern auch noch mit dem zweithöchsten Gebot, dritthöchsten Gebot,...
Dadurch wird eine gewisse Gerechtigkeit für, nicht so betuchte, angehende Studenten erreicht.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
Der in den Klagen erhobene Vorwurf, die Universitäten würde ihre maximale Ausbildungskapazität nicht ausschöpfen, wird nichtig, da die direkt davon profitieren.
Die Diskussion über Studiengebühren wird in weite Ferne verschoben, da die Universitäten dadurch über eine weitere, nicht unerhebliche Einnahmequelle verfügen.

Die Sprecherin der Task Force U. Topisch erntete fast durchgehend positive Resonanz nach Vorstellung des neuen
Modells.
Einzig der der Vertreter der Anwaltslobby, S. Krupellos, kritisierte das Modell heftigst.
Er befürchtete erhebliche Umsatzeinbußen für auf Hochschul- und NC Rechts spezialisierte Anwälte und zeichnete vor versammeltet Presse das erschütternde Bild von zu Grunde gegangenen Kanzleien und arbeitslosen Anwälten.
Trotz der Kritik und angekündigten Klagen zeigte sich Topisch zuversichtlich, dass die Regelung bereits zum Wintersemester 2003/2004 in Kraft treten kann.

-----------> BITTE NICHT (ZU) ERNST NEHMEN <-----------

Irgendwie muss ich meine, durch ein mir verweigertes
Studium angestaute, Energie in kreative Arbeit umwandeln!

mg1 :-)


P.S.: Was ich nochmal betonen möchte: Dieser Text ist ausschließlich
:-meinung