inte
26.05.2009, 16:11
Moin,
ich habe nach dem Examen für zwei Jahre in der Schweiz gearbeitet und bin nun in Hamburg.
Als ob es nicht schon schlimm genug wäre, dass man hier bei vergleichbar hohen Lebenskosten nur die Hälfte verdient, sagte mir die Ärztekammer jetzt, dass sie zur Veranschlagung des Mitgliedsbeitrages das Gehalt von 2007, also als ich in der Schweiz war, heran zieht. Das kann doch nicht sein, oder? Ich meine damals war ich ja in gar keiner Ärztekammer, und wie lässt sich das überhaupt rechtfertigen?
Danke für Tipps!
ich habe nach dem Examen für zwei Jahre in der Schweiz gearbeitet und bin nun in Hamburg.
Als ob es nicht schon schlimm genug wäre, dass man hier bei vergleichbar hohen Lebenskosten nur die Hälfte verdient, sagte mir die Ärztekammer jetzt, dass sie zur Veranschlagung des Mitgliedsbeitrages das Gehalt von 2007, also als ich in der Schweiz war, heran zieht. Das kann doch nicht sein, oder? Ich meine damals war ich ja in gar keiner Ärztekammer, und wie lässt sich das überhaupt rechtfertigen?
Danke für Tipps!