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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mündliches Physikum nach alter ÄAppO bestanden



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marni1977
30.05.2009, 21:45
Hallo!

Ich habe vor ein paar Jahren die mündliche Prüfung des Physikums bestanden, die schriftliche nicht. Das war noch nach alter ÄAppO. Damals mußte man beide Prüfungen wiederholen wenn man in einem Teil durchgefallen ist. Jetzt habe ich gerade gelesen, dass das nach der neuen ÄAppO anders ist.
Ist es möglich, dass nun mein damals bestandenes mündliches jetzt zählt (falls ich wieder anfange zu studieren und dann das Physikum machen würde)??

Viele Grüße

roger rekless
31.05.2009, 02:43
Ein Bekannter hat genau das vor Gericht durchgesetzt. Hat aber gedauert.

Hellequin
31.05.2009, 11:51
Ein problem dürfte sein, das du nach neuer AO nicht die Zugangsvorraussetzungen für die Teilnahme am Physikum erfüllst, da dir einige Scheine nach neuer AO fehlen. Ob da das bestandene mündliche was dran ändert, weiß ich nicht. Würde da ggf. mal beim vermutlich zuständigen LPA nachfragen.

roger rekless
31.05.2009, 12:00
Jo, für das schriftliche was er noch nachzuholen hatte, musste er noch die neuen AO-Sachen nachholen (waren aber nur 1 Semester Sitzscheine).

marni1977
31.05.2009, 18:37
Das ist ja super. Vielleicht wäre es möglich, dass ich mal mit deinem Bekannten Kontakt aufnehme? Das würde mich sehr freuen.
Ich gebe dir einfach mal meine email Adresse: [email protected]
Oder wenn er das nicht mag, dann vielleicht hier über das Forum. Wäre sehr wichtig!!
Danke.
Grüße

marni1977
31.05.2009, 19:04
noch was, ich wäre dann nicht mehr an der Uni eingeschrieben an der ich das Mündliche bestanden habe. Macht das was? Wie ist es nach neuer ÄAppO? Muß man beide Teile der Prüfung an einer Uni machen?
Und wenn es einmal einen Fall gab, bei dem zu Gunsten des Klägers entschieden wurde, ist das dann nicht allgemein gültig? Müßte man dann das LPA nicht nur auf den einen Fall verweisen?
Grüße

Bisamratte
31.05.2009, 19:14
Und wenn es einmal einen Fall gab, bei dem zu Gunsten des Klägers entschieden wurde, ist das dann nicht allgemein gültig? Müßte man dann das LPA nicht nur auf den einen Fall verweisen?


Nicht zwangsläufig, hier herrscht kein angloamerikanisches Fallrecht.

roger rekless
01.06.2009, 03:15
Nicht zwangsläufig, hier herrscht kein angloamerikanisches Fallrecht.

Richtig, meinte der Bekannte auch. Müsstest dann wohl extra klagen. Ich frage mal nach...

marni1977
01.06.2009, 12:44
das wäre eine große Hilfe. Wegen der Vorgehennsweise, der Kosten etc. Und vielleicht wende ich mich dann auch an den Anwalt. Wenn er es einmal geschafft hat...
Grüße

roger rekless
01.06.2009, 13:41
Wieviele Versuche hast du denn noch? Probier doch sonst erstmal... fürs schriftliche musst du ja eh lernen, und das mündliche ist an vielen Unis doch nicht so das große Problem. Klagen kostet viel Zeit und Geld!

marni1977
01.06.2009, 13:53
Zeit ist nicht so das Problem. Ich habe einen kleinen Sohn und muß eh viel Zeit einplanen. Werde sicher 1 Jahr brauchen. Die Scheine die ich noch machen müßte kann ich auch nur über 2 Semester machen. Außerdem finde ich es jetzt schwieriger mich auf das mündliche vorzubereiten, da ich ja keine Praktika etc. besuchen werde und in den Prüfungen doch häufig darauf Bezug genommen wird, das ist zu lange her. Für das schriftliche würde ich mich dann eben einfach dumm und dämlich kreuzen.
Außerdem, was ich hab, dass hab ich.

Bisamratte
01.06.2009, 14:14
Werde sicher 1 Jahr brauchen.

Ich möchte dir nicht den Wind aus den Segeln nehmen, aber du müsstest erstmal einen Studienplatz bekommen. Was wie ein kleiner Verwaltungsakt aussieht, ist ein enormes Problem und ich kann nur mutmaßen, dass dies durch deine besondere Situation (alte/neue Approbationsordnung) kaum leichter werden dürfte.

Du schreibst, dass du einen Sohn hast und aus deinem Benutzernamen geht hervor, dass du 32 bist/wirst. Wenn du dich für dieses Ziel entscheidest, so wird viel Zeit drauf gehen. Am Ende hast du eventuell ein Physikum und kannst weitere vier Jahre studieren und bist dann Arzt. Eine weitere Möglichkeit ist allerdings auch die: Du investierst mehrere Jahre und viel Geld in eine rechtliche Auseinandersetzung, musst irgendwie eine Uni finden, dort die Scheine nachmachen, für das Physikum lernen und selbiges bestehen. An jedem einzelnen Punkt kannst du dabei scheitern. Das wünsche ich dir gewiss nicht, möchte dir aber darlegen, auf was du dich einlässt.

Praktika wären wohl kein Problem, die werden i.d.R. im mündlichen Physikum abgehandelt, im schriftlichen geht es weitestgehend um die gleiche Theorie, wie zu Zeiten der alten Approbationsordnung.

roger rekless
01.06.2009, 14:50
im schriftlichen geht es weitestgehend um die gleiche Theorie, wie zu Zeiten der alten Approbationsordnung.

Im mündlichen bei 90% der Unis doch auch. In der Ordnung steht ja irgendwas von "praktische Aufgabe" ein paar Tage vorher bei den Prüfern abholen etc. Die schicken einen eh wieder heim und sagen dass sie wie gehabt prüfen.

marni1977
01.06.2009, 16:49
aber das sind alles andere Probleme, mit denen ich mich schon seit gut einem Jahr auseinandersetzte. Sprich Studienplatz bekommen, Scheine anerkennen, studieren mit Kind etc. Bin da schon seit längerem im Gesprächen mit meiner Wunschuni. War schon im Dekanat und habe dort die Vorgehensweise besprochen. Studienplatz werde ich, laut ZVS, wohl ziemlich sicher bekommen, da ich 15 Wartesemester habe und durch meinen Sohn "ortsgebunden" bin.
Das ich es nochmal versuche und dass ich noch einige Scheine machen muß ist schon längst geklärt und steht außer Frage. Die Idee, dass man mir das mündliche anrechnen könnt ist jetzt quasi nur noch zusätzlich aufgkommen.
Und gerade weil ja alles sowieso schon kompliziert genug wird, möchte ich mir natürlich soviel wie möglich vom Hals schaffen.
Grüße

roger rekless
01.06.2009, 17:02
Naja, ich hab den Bekannten noch nicht erreicht, aber der hat glaube ich 1,5 Jahre prozessieren müssen. Und dann später noch (während er schon in der Klinik war) noch Revisionsverfahren etc. wo er zittern musste ob das Physikum nicht wieder aberkannt wird. Dazu kommt dass er Geld wie Heu hat.

marni1977
01.06.2009, 17:12
geld wie heu hab ich leider nicht und das mit den Revisionsverfahren ist natürlich auch *******...naja mal sehen.
Danke euch auf jeden Fall.

marni1977
02.06.2009, 18:11
ihr habt natürlich Recht, wenn ihr sagt, dass hier kein anglo-amerikanisches Fallrecht angewendet wird, aber es macht trotzdem durchaus Sinn, das LPA auf den Fall hinzuweisen. Wenn das nicht wirkt, würde ein zweites Verfahren bei dem gleichen Fall vermutlich wesentlich schneller ablaufen. Dabei gilt umso höher die Instanz die das Urteil gefällt hat, umso eher orientierten sich andere Gerichte an dem Ausgang.
Deswegen ist es wichtig für mich, den Fall zu kennen. Ich muß wissen, ob es sich genauso verhält wie bei mir.
Brauche das Datum an dem dass Urteil gefällt wurde, das Gericht und bestenfalls das Aktenzeiche und den Namen des Anwalts.

Grüße

marni1977
04.06.2009, 17:39
Hast den Bekannten mal erreicht? Ich will nicht nerven, aber es wäre wirklich sehr, sehr wichtig für mich, mit ihm Kontakt aufzunehmen. Brauche dringend ein paar Infos über den Fall.
Danke!!!
Grüße

roger rekless
06.06.2009, 16:33
Hi!

Sorry, ich hatte das ganze etwas anders in Erinnerung. So wie es bei ihm ablief, ist es für dich nicht relevant. Derjenige hatte nach alter AO das schriftliche 2 mal bestanden und ist mündlich 2 mal durchgefallen. Dann kam die neue AO und sein letzter Versuch, wo er es mündlich gepackt hat, aber schriftlich nicht. Dann hat er geklagt dass er ja das schriftliche bereits nach alter AO hatte... und hat dann noch nen schriftlichen Versuch bekommen, den er genutzt hat. Ja, so in etwa wars. Sorry, hab mich am Anfang falsch dran erinnert, ist ja auch kompliziert genug ;)

marni1977
06.06.2009, 19:10
aber ich konnte es eh nicht so richtig glauben. Die mündliche Prüfung nach alter AO ist ja auch ne andere als nach neuer, im Gegensatz zur schriftlichen.
Naja, Pech gehabt. Ich versuche es trotzdem.
Vielen Dank für deine Mühe.
Grüße