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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : (Ortswechsel) Härtefallklage



Medi Freak
04.06.2009, 13:42
hi,

ich habe als hochschulwechsler (medizin) sämtliche antrage an diverse unis gestellt,überall meinten sie jedoch, dass kaum hoffnung bestünde. demzufolge rechne ich mit absagen.

meine idee wäre,eine bestimmte uni, an die ich hinwill und an die ich auch einen antrag auf hochschulwechsel gestellt habe, zu verklagen. einen grund, warum ich an diese hochschule gebunden bin, habe ich auch,möchte ihn hier jedoch nicht nennen.

Hat jemand erfahrung, wieviel das ganze kosten würde?

kann man das ganze über die rechtsschutzversicherung laufen lassen? die rsv deckte auch kapazitätsklageverfahren von mir und es besteht eben immernoch rechtsschutz in verwaltungsrechtlichen angelegenheiten (sie arb)?

ist das ganze eine studienplatzklage oder eine härtefallklage?

ich hoffe auf ein paar hilfreiche antworten von leuten,die hier etwas besser bescheid wissen als ich.

lg

Robin06
04.06.2009, 13:58
Spar dir Geld und Zeit und mach nen Ringtausch....

Medi Freak
04.06.2009, 14:03
Soweit ich weiss, ist ein kriterium hierfür,dass scheingleichheit besteht. daich allerdings noch keinen schein habe, dürfte das nicht möglich sein.

Robin06
04.06.2009, 14:35
Duz hast keinen Schein studierst aber schon Medizin??? Also falls du derzeit im 1. FS bist wirst du ja wohl Scheine bis zum Oktober haben. Und für dann kannste per Ringtausch an deine Wunschuni kommen. Scheingleicheit muss nicht unbedingt bestehen, du musst eben auf das gleiche Fachsemester wie deine Tauschpartner eingestuft sein.

Medi Freak
04.06.2009, 14:45
ich bin im 2., aber hab noch keinen schein.
meine wunschuni ist halle. dadort jedoch nur leute mit vollplatz sind,ich aber nur nen teilplatz hab, wirds ohne klage kaum klappen.

is ja im grunde auch egal, das geht am eigentlichen sinn des threads jetzt vorbei.

ich wollte vielmehr meinungen hören, die erfahrungen mit härtefallklagen zeigen.

Robin06
04.06.2009, 14:49
Also, da du einen Teilstudienplatz hast bist du kein Ortswechsler sondern ein Quereinsteiger!

Ansonsten zum Thema Härtefallklage, kA...