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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verfall der Approbation??



kiara84
07.06.2009, 12:47
Hallo,
ich habe eine vielleicht etwas seltsame Frage: Ich habe letzte Woche meine Approbation erhalten. Ich plane aber, noch nicht gleich aerztlich taetig zu werden,ich wollte noch 1-2 Jahre in die Forschung (eher Grundlagen), danach meine Facharztausbildung im Ausland beginnen. Mein Onkel (Arzt mit eigener Praxis) erzählte mir nun, ich hätte die Approbation lieber noch nicht beantragen sollen, weil wenn ich 1 Jahr nicht als Arzt arbeite, verliere ich diese???? Ich kann das nicht so recht glauben, schliesslich werde ich ja nicht die Einzige sein, die nicht direkt anfängt als Assistenzarzt zu arbeiten??? Und mir ist auch schleierhaft, wer das wirklich nachprüfen möchte.
Noch eine weitere frage: Sollte ich mich jetzt auch schon bei einer Aeztekammer anmelden (wie gesagt, ich plane eigentlich, in nächster Zeit nicht in Deutschland zu arbeiten), damit "jemand für mich zuständig ist?"
Bin etwas verwirrt. Wäre über Aufklärung dankbar:-nix;-)

Feuerblick
07.06.2009, 12:49
Warum solltest du deine Approbation verlieren, wenn du ein Jahr nicht als Ärztin tätig bis??? Wäre mir dann doch sehr neu.
Was die Ärztekammer angeht: Schau bitte bei der für dich zuständigen Ärztekammer nach, ob die eine Anmeldung ab Approbation haben wollen (meines Wissens zahlst du dann keinen Beitrag, bist aber registriert) oder ob es denen egal ist. Ist nämlich von Ärztekammer zu Ärztekammer unterschiedlich.

WackenDoc
07.06.2009, 13:01
Da hätt ich gleich mal ne Frage, die thematisch passen würde:
Nehmen wir mal an, ich hätte irgentwann keinen Bock mehr Vollzeit Arzt zu sein und hätte schon immer den Traum gehabt z.B. Schreiner zu werden (also irgentwas,das mit Medizin nix zu tun hat, mach eine Lehre als solcher und wollte weiterhin als Nebenbeschäftigung KV- Dienste oder Notarztdienste (z.B. wegen dem Geld) machen.
Würde das rein hypothetisch gehen? (Nein ich will jetzt kein Schreiner werden)Oder wäre die Approbation dann futsch?

Michael72
07.06.2009, 13:23
Solange man nicht besoffen Fussgänger umfährt oder mit Vorsatz Kunstfehler begeht, ist man lenbenslang approbiert. Nachzulesen ist das Ganze in der BÄO oder, ausführlicher erklärt, hier: Entzug der Approbation (http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.101.169.5425), da steht:



Verfahren zum Entzug der ärztlichen Approbation

Wenn sich ein Arzt eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung - BÄO (http://bundesrecht.juris.de/b_o/)) zur Ausübung des Arztberufs ergibt, kann dies zum Entzug der Approbation führen (§ 5 Abs. 2 BÄO). Der Widerruf der Approbation erfolgt durch die nach Landesrecht zuständige Behörde des Landes, in dem der ärztliche Beruf ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt worden ist (§ 12 Abs. 4 S. 1 BÄO).

Unzuverlässig im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO ist, wer nach seiner Gesamtpersönlichkeit keine ausreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung bietet. Es müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, der Arzt werde in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten. Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Arztes und seiner Lebensumstände.

Unwürdig im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO ist, wer durch sein Verhalten das zur Ausübung des ärztlichen Berufes erforderliche Ansehen und Vertrauen bei der Bevölkerung nicht besitzt. Der Arzt muss also langanhaltend in gravierender Weise gegen seine Berufspflichten verstoßen haben, so dass er nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist. Bezüglich der Beurteilung der Unwürdigkeit stellen Gerichte u.a. auf das durch die Berichterstattung in der Öffentlichkeit zerstörte Ansehen und Vertrauen des Arztes in der Bevölkerung ab.

Ich sehe nicht, wieso ein approbierter Schreiner ein Problem sein sollte.

alphawelle
07.06.2009, 14:57
Solange man nicht besoffen Fussgänger umfährt oder mit Vorsatz Kunstfehler begeht, ist man lenbenslang approbiert..
Man kann besoffen Fussgänger umfahren, wenn man Installateur ist. Im Gründe genommen bedeutet der Absatz, der hier zitiert ist, dass man die Approbation verliert, wenn man dem Ärztekammer unsympatisch erscheint, es ist halt offen wie stark. Das ist verdammt unangenehm. Und dann diese pseudo-prognostische Grundgebung, als könne man formal-wissenschaftlich feststellen, dass ich mein Job als Arzt schlechter tun müsse, wenn ich besoffen Fussgänger umfahre. So ein schwachsinn. Das man sich sowas gefallen lässt.

John Silver
07.06.2009, 15:02
Eine Approbation kann entzogen werden, verfällt aber nicht einfach so. Ist ja keine Fischkonserve.

hennessy
07.06.2009, 15:13
Eine Approbation kann entzogen werden, verfällt aber nicht einfach so. Ist ja keine Fischkonserve.

Dem Entzug der Approbation geht jedoch eine recht genaue Prüfung der Sachlage voraus. So mir nichts, Dir nichts einem Kollegen die Approbation zu entziehen, geht nicht. So viel ich weiß, gabs jedoch bis vor ein paar Jahren noch die gesetzliche Regelung, dass man die Kassenzulassung mit 68 verliert. Ist inzwischen aber auch nicht mehr gültig und hat auch mit der Approbation nichts zu tun.

GOMER
07.06.2009, 17:03
Mal ne ähnliche Frage:

Für die Approbation brauche ich ja eine EU-Staatsbürgerschaft, sonst bekomme ich ja max. eine Berufserlaubnis. Wie ist das, wenn ich aus irgendwelchen Gründen, mal eine nicht EU-Staatsbürgerschaft annehme und dann meine deutsche Staatsbürgerschaft verliere (ja, ich weiß man kann einen Antrag stellen um die deutsche behalten zu dürfen). Wird dann auch automatisch meine Approbation ungültig?

Michael72
07.06.2009, 17:56
Mal ne ähnliche Frage:

Für die Approbation brauche ich ja eine EU-Staatsbürgerschaft, sonst bekomme ich ja max. eine Berufserlaubnis. Wie ist das, wenn ich aus irgendwelchen Gründen, mal eine nicht EU-Staatsbürgerschaft annehme und dann meine deutsche Staatsbürgerschaft verliere (ja, ich weiß man kann einen Antrag stellen um die deutsche behalten zu dürfen). Wird dann auch automatisch meine Approbation ungültig?

Also soweit ich das verstanden habe, kann eine einmal erteilte Approbation nur dann entzogen werden, wenn sich im nachhinein herausstellt, dass man sie zum Zeitpunkt der Beantragung nicht hätte bekommen dürfen oder eben durch die weiter oben aufgeführten Punkte. Ansonsten hat man sie ein Leben lang, auch wenn man eine nicht-EU-Staatsangehörigkeit annimmt. Allerdings bin ich kein Jurist, daher würde ich im konkreten Fall die paar Euro für eine juristische Beratung investieren.

Abakus
07.06.2009, 18:42
Da hatte Herr Hirschhausen auch mal einen schönen Witz zu:

Was ist der Unterschied zwischen der Approbation und dem Führerschein?

Wenn mal einmal richtig sch***e baut, ist der Führerschein weg. :-))

alphawelle
07.06.2009, 20:27
Da hatte Herr Hirschhausen auch mal einen schönen Witz zu:

Was ist der Unterschied zwischen der Approbation und dem Führerschein?

Wenn mal einmal richtig sch***e baut, ist der Führerschein weg. :-))

Du kannst locker mit dem Fahrgast vögeln, ohne dass der Führerschein dir entzogen wird. Auch kannst du im Auto sitzen, und 20 Bierdosen genießen, solange du nicht fährst. Ich kann wohl kaum im Arztzimmer mit einer Kiste Bier Briefe diktieren, selbst wenn ich keine Patienten mehr behandele. Aber stimmt, du kannst voll viel sch**e bauen als Arzt, nur finger weg von Drogen + Zunge weg von Patienten. lol

GOMER
08.06.2009, 10:03
Zunge weg von Patienten

Zumindest so lange sie noch schlafen...;-)

Antracis
13.12.2009, 20:48
Aber doch noch einmal die ernsthafte Frage: Inwieweit ist die Approbation bei Fehlern gefährdet ? Klebt die wirklich so an einem ?

So der Klassiker: Ich als Neuling, gerade mal ein paar Wochen da und mein OA ist kaum präsent und ich mache einen Fehler, übersehe irgendetwas ect und der Pat. nimmt Schaden bzw. stirbt sogar. Schon klar, dass ich da dran bin, hätte halt die Supervision einfordern müssen. Der OA ist vermutlich auch dran, bringt mir aber nix. Aber: Wie daneben muss ich denn langen, damit die Approbation für immer weg ist ? Gabs dazu schon einen Thread ?
lg

Anti

Rico
13.12.2009, 21:29
Schon klar, dass ich da dran bin, hätte halt die Supervision einfordern müssen. Der OA ist vermutlich auch dran, bringt mir aber nix. Das ganze läuft etwas anders. Der OA ist verpflichtet Dich aus- und weiterzubilden, das setzt eine gewisse Anwesenheit und Aufsicht vorraus.
Geht also was unter ist primär der OA Schuld.

Du kriegst erst dann ein Problem, wenn Du eine kritische Situation zwar erkennst (oder meinst zu erkennen) un dann eigenständig trotz fehlender Qualifikation irgendwelche Massnahmen einleitest ohne Deinen aufsichtsführenden OA zu informieren. Geht dann was schief, dann hast Du ein sog. Übernahmeverschulden, sprich, dadurch, dass Du durch selbstständiges Handlen ohne Meldung an den Vorgesetzten Verantwortung übernommen hast musst Du hinterher auch dafür gerade stehen.
Da ist auch der Oberarzt nicht für zu belangen weil er ja keine Verantwortung übernehmen kann, wenn er gar nichts von dem Problem weiß.
Also: Melden macht frei.

bine-heike
14.12.2009, 23:27
einziges "Problem" beim Berufswechsel zum Schreiner ;) und nebenbei gelegentlicher ärztlicher Tätigkeit->BU wird Probleme machen, sollte sie eintreten...

wildcoyote
15.12.2009, 07:39
Aber stimmt, du kannst voll viel sch**e bauen als Arzt, nur finger weg von Drogen + Zunge weg von Patienten. lol

Kinners, reißt euch am Riemen, dies ist ein öffentliches Forum und hier kann jeder mitlesen. Die Approbation ist keine RobinHood/IndianaJones/MutterTheresa Lizenz und der Arztberuf ist kein Statussymbol a lá iPhone