PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach dem Auslands-Studium +/- Gleichwertigkeit?



naderel
10.06.2009, 12:07
Hallo,

ich hab hier schon ein bisschen ueber gleichwertigkeit und ueber dem studium im ausland gelesen, allerdings brauch ich da noch ein bisschen hilfe. waere ganz nett, wenn man mir da weiterhelfen koennte.

also ich hab jetzt 4 jahre durch und noch 2 weitere vor mir. studiere am royal college of surgeons in ireland / in bahrain. allerdings wird der degree am ende europaeisch (national university of ireland degree NUI) sein.

somit ist mein abschluss in deutschland anerkannt richtig? - ich muss also keine gleichwertigkeitspruefung ablegen, damit mein abschluss anerkannt wird?

naechste frage: wenn ich mich nicht irre, ist das praktische jahr das 6 jahr im medizinstudium?! muss ich dieses dennoch nach bestandenem medizinstudium im ausland ablegen?

letzte frage: was folg nach ende meines studiums? ich bin da ueberhaupt nicht informiert, weil ich halt nicht in deutschland studiere, ich aber meine fachaerztliche ausbildung in deutschland machen will.


wuerde mich sehr ueber antworten freuen. sorry fuer die vielen grammatik fehler :) lange nicht mehr deutsch geschrieben haha!


gruesse,
nader

icespeedskatingfan
10.06.2009, 12:35
Wenn Du damit einen EU-anerkannten Abschluss hast (hört sich so an), musst Du anschließend bei der zuständigen Ärztekammer (in dem Bezirk, in dem Du Deine Weiterbildung machen möchtest) die Anerkennung der Gleichwertigkeit beantragen.
Die Ärztekammern können Dir diesbezüglich auch kompetent Deine Fragen beantworten.
Ist das Medizinstium beendet, braucht Du kein Praktischs Jahr mehr machen.
Viele Grüße, ice

naderel
10.06.2009, 14:50
erstmal dankeschoen.

also besteht die moeglichkeit dass ich keine approbation erhalte, obwohl mein abschluss europaeisch ist? ich hatte mal irgendwo gelesen, dass das kein problem waere...

SuperSonic
10.06.2009, 16:57
Wenn du EU-Bürger bist, kannst du die Approbation bekommen.

naderel
12.06.2009, 10:42
ja also ich bin deutscher staatsbuerger. und obwohl ich deutsche angehoerigkeit habe und nen europaeischen abschluss kriegen werde, kann es dennoch sein das ich ne gleichwertigkeitspruefung schreiben muss??

SuperSonic
12.06.2009, 17:30
§ 3 BÄO

(1) Die Approbation als Arzt ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller

1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, oder heimatloser Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer ist,

2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt,

3. nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,

4. nach einem Studium der Medizin an einer wissenschaftlichen Hochschule von mindestens sechs Jahren, von denen mindestens acht, höchstens zwölf Monate auf eine praktische Ausbildung in Krankenhäusern oder geeigneten Einrichtungen der ärztlichen Krankenversorgung entfallen müssen, die ärztliche Prüfung im Geltungsbereich dieses Gesetzes bestanden hat,

5. über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

Eine in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abgeschlossene ärztliche Ausbildung gilt als Ausbildung im Sinne der Nummer 4, wenn sie durch Vorlage eines nach dem 20. Dezember 1976 ausgestellten, in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten ärztlichen Ausbildungsnachweises eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten, nach dem 31. Dezember 1992 ausgestellten ärztlichen Ausbildungsnachweises eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nachgewiesen wird. (...)

Anlage BÄO:

Irland
Ausbildungsnachweis: Primary qualification
Ausstellende Stelle: Competent examining body
Zusätzliche Bescheinigung: Certificate of experience

Wenn du das hast, sollte nach meinem Verständnis keine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich sein.

naderel
15.06.2009, 11:29
hey,
vielen dank fuer die info.
demnach sollte ich dann eigentlich keine probleme haben. ist alles nen bissle verzwickt weils ne irische universitaet in nem arabischen land ist.

Primary Qualification waere demnach ja der: MB BCh BAO der von der National University of Ireland vergeben wird + LRCP / SI

und competent examing body ebenfalls NUI bzw RCSI-MUB.

also ich hoffe mal das ich keine probleme haben werde, waere sonst sehr aergerlich!

SuperSonic
15.06.2009, 20:19
ist alles nen bissle verzwickt weils ne irische universitaet in nem arabischen land ist.
Sicherheitshalber könntest du ja auch mal beim zuständigen LPA nachfragen. :-nix