schenky
10.06.2009, 22:37
Hallöchen!
Wir haben kürzlich eine Klausur geschrieben. 30 MC Fragen 60% (also 18 Richtige) Bestehensgrenze. Schon während der Klausur stellte sich heraus, dass bei einer Frage ein "nicht" zuviel steht welches man streichen und die Frage dementsprechend beantworten sollte (die Frage war ja durchaus lösbar). Soweit so gut.
Im Nachinein wurde die Frage aus der Wertung genommen und allen quasi der Punkt abgezogen. Dadurch habe ich nur 59% (17 von 29) und bin daher durchgefallen.
Bei Staatsexamen darf das in solchen fällen nicht zum Nachteil für die Prüflinge werden aber wie ist das bei uninternen Klausuren? Greift die AO oder können die das handhaben wie es gerade passt?
Grüße
schenky
Wir haben kürzlich eine Klausur geschrieben. 30 MC Fragen 60% (also 18 Richtige) Bestehensgrenze. Schon während der Klausur stellte sich heraus, dass bei einer Frage ein "nicht" zuviel steht welches man streichen und die Frage dementsprechend beantworten sollte (die Frage war ja durchaus lösbar). Soweit so gut.
Im Nachinein wurde die Frage aus der Wertung genommen und allen quasi der Punkt abgezogen. Dadurch habe ich nur 59% (17 von 29) und bin daher durchgefallen.
Bei Staatsexamen darf das in solchen fällen nicht zum Nachteil für die Prüflinge werden aber wie ist das bei uninternen Klausuren? Greift die AO oder können die das handhaben wie es gerade passt?
Grüße
schenky