Schneewitche
12.06.2009, 20:11
Hallo!
Ich sitze gerade an meiner Doktorarbeit und werde wahnsinnig. Also, ich schreibe in einer ethikkommission und muß in meiner Einleitung auf verschiedene Gesetze eingehen, auf denen die ganzen Ethikanträge beruhen. Mein Problem ist der Abschnitt über Stammzellfoschung. Mir ist klar das der Umgang mit embryonalen Stammzellen durch das ESchG (Embryonenschutzgesetz) geregelt ist und es ab 2008 diese Einfuhrgenhemigung von Embryonalen Stammzellen von vor dem 1. Mai 2007 gibt.
Aber was ist mit den adulten Stammzellen? Wo und wie ist die Forschung mit denen genau geregelt? Bei Leukämiepatienten wird ja fast "alltäglich" mit adulten Stammzellen hantiert. Ist da das Transfusionsgesetz auch für Zuständig (ist ja irgendwie ein bLutbestandteil)? Oder zählt das zur Organspende und wird da irgendwo auf adulte sammzellen eingegangen?
Ich hoffe es kann mir irgendjemand helfen, ich leide nämlich gerade sehr unter diesem juristen Zeug. :-((
Ich sitze gerade an meiner Doktorarbeit und werde wahnsinnig. Also, ich schreibe in einer ethikkommission und muß in meiner Einleitung auf verschiedene Gesetze eingehen, auf denen die ganzen Ethikanträge beruhen. Mein Problem ist der Abschnitt über Stammzellfoschung. Mir ist klar das der Umgang mit embryonalen Stammzellen durch das ESchG (Embryonenschutzgesetz) geregelt ist und es ab 2008 diese Einfuhrgenhemigung von Embryonalen Stammzellen von vor dem 1. Mai 2007 gibt.
Aber was ist mit den adulten Stammzellen? Wo und wie ist die Forschung mit denen genau geregelt? Bei Leukämiepatienten wird ja fast "alltäglich" mit adulten Stammzellen hantiert. Ist da das Transfusionsgesetz auch für Zuständig (ist ja irgendwie ein bLutbestandteil)? Oder zählt das zur Organspende und wird da irgendwo auf adulte sammzellen eingegangen?
Ich hoffe es kann mir irgendjemand helfen, ich leide nämlich gerade sehr unter diesem juristen Zeug. :-((