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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie sinnvoll ist ein absichtlicher Fachrichtungswechsel?



Sprawl
14.06.2009, 16:05
Hallo!

Ich möchte in Berlin studieren. Nein, ich werde in Berlin studieren. Daher habe ich bei der ZVS natürlich der Charité den Erstplatz gesichert. Aber bei einem Notendurchschnitt von 1,3 und einer Punktzahl von 1030 bleibt es zweifelhaft, ob mir die Charité auch einen Platz sichert. Gut, es gibt ja das Sommersemester für gestrandete Erstbewerber. Im Sommer geht das Studium der Humanmedizuin für mich also definitiv los. Aber, und jetzt komme ich zum Thema: ich habe keine Lust ein Semester auf der faulen Haut zu liegen, wenn denn alles so kommt, wie es nicht kommen soll. Das KPP bleibt mir aus finanziellen Gründen verwehrt, FSJ und Zivildienst kommen für mich ebenfalls nicht in Frage. Das ewige Jobben ist nicht erfüllend und autodidaktisches Lernen ist zwecklos. Was mir daher in den Sinn kam, war, ein (total fachfremdes) Studium für ein Semester aufzunehmen, um dann die Fachrichtung zum Sommersemester zu wechseln. Wie sinnvoll ist dieser Einfall? Und welche Folgen hätte dieses Vorhaben für meine Zweitbewerbung bei der ZVS und die BaföG-Zahlungen?

Vielen Dank fürs Lesen und im Voraus! :)

RSB
14.06.2009, 16:26
Hi,

Glückwunsch zu dem guten Abitur.

Zum Thema Bafög:

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/195.php

lies mal dort nach, ob das in deinem Fall zutrifft.

Ich würde zu dem Raten, worauf du keine Lust hast, deshalb kann ich dir nicht weiterhelfen, aber das mit dem Bafög ist vielleich durch oben stehenden Link geklärt.

Sprawl
14.06.2009, 16:44
Aus der Verpflichtung der Auszubildenden, ihre Ausbildung umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen, folgt, dass die Aufnahme einer Parkausbildung, d.h. einer nicht der wahren Neigung und Eignung entsprechenden Ausbildung, die die Auszubildenden lediglich zur Überbrückung notwendiger Wartezeiten und nicht mit dem Ziel eines berufsqualifizierenden Abschlusses betreiben, im Regelfall förderungsschädlich ist.
Falle ich unter diese Kategorie oder unter diese:

Eine Ausnahme hiervon gilt nur in den eng begrenzten Fällen, in denen Auszubildende durch rechtliche Beschränkungen bei der Vergabe von Studienplätzen zunächst daran gehindert sind, die ihrer Neigung entsprechende Ausbildung aufzunehmen und statt dessen eine andere Ausbildung beginnen, die sie für den Fall, dass eine Zulassung in der Fachrichtung ihrer Wahl endgültig nicht zu erreichen ist - auch berufsqualifizierend abschließen wollen. Die zeitliche Begrenzung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG ist in jedem Fall zu beachten. Davon, dass Auszubildende zunächst allein durch Zulassungsbeschränkungen an der Aufnahme des Wunschstudiums gehindert worden sind, kann im allgemeinen nur dann ausgegangen werden, wenn sie fortlaufend, ohne Unterbrechung, die ihnen zur Verfügung stehenden Bewerbungsmöglichkeiten für ihr Wunschstudium genutzt haben
?


Ein Wechsel/Abbruch aus wichtigem Grund kann dazu führen, dass die neue Ausbildung nicht vollständig mit der Förderungsart Zuschuss/zinsloses Staatsdarlehen gefördert wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn Zeiten der ursprünglichen Ausbildung nicht (vollständig) auf die neue Ausbildung angerechnet werden. Dann wird für die zusätzlich zugestandene Zeit Förderung als Bankdarlehen gewährt.
Ist das die einzige Folge, die bei einem Fachrichtungswechsel im bezug auf die BaföG-Zahlungen eintritt?

gegenfrage
15.06.2009, 22:54
Was meinst du damit, dass dir das KPP aus finanziellen Gründen verwehrt sei?

Für mich liest das, als ob du es dir nicht leisten kannst drei Monate einkommenslos zu arbeiten, aber das deckt sich ja nicht gerade mit deinen anderen Aussagen.

BTW: Hast du dich nicht für das AdH beworben? Da dürfte dich die Charité doch nehmen mit 1030.

(Oder zumindest zum AWG einladen.)

Sprawl
16.06.2009, 11:33
Was meinst du damit, dass dir das KPP aus finanziellen Gründen verwehrt sei?
Naja, eigentlich genau das. Ich kann es mir schlicht nicht leisten, drei Monate einkommenslos einer Beschäftigung nachzugehen. Da das KPP mit einem Nebenjob, zumindest nach meinem Wissen, schwer vereinbar ist, kann ich es erst im Studium antreten.

BTW: Hast du dich nicht für das AdH beworben? Da dürfte dich die Charité doch nehmen mit 1030.

(Oder zumindest zum AWG einladen.)
Das AWG ist wahrscheinlich, aber leider auch kein Garant für eine Zusage.

kleeblättchen89
16.06.2009, 12:11
Naja, eigentlich genau das. Ich kann es mir schlicht nicht leisten, drei Monate einkommenslos einer Beschäftigung nachzugehen. Da das KPP mit einem Nebenjob, zumindest nach meinem Wissen, schwer vereinbar ist, kann ich es erst im Studium antreten.


das ist mir aber auch nicht ganz klar: du kannst nicht drei monate lang einkommenslos arbeiten, ziehst aber ein "parksemester" in betracht? das ist doch ebenso einkommenslos, wenn nicht sogar noch kostenpflichtig (bzgl. studienbeitrag,lernmittel ect.)!

Sprawl
16.06.2009, 12:22
Deswegen will ich ja in Erfahrung bringen, inwieweit dieser Einfall die BaföG-Zahlungen berührt. ^^ Laut meiner Idee beantrage ich ganz normal BaföG, wodurch mir eine finanzielle Grundlage geschaffen wird.

hennessy
16.06.2009, 12:57
was hältst Du von der Idee, Dich aus erster Hand beraten zu lassen, beispielsweise direkt vom BaföG-Amt?

Sprawl
16.06.2009, 13:16
Ich bin dabei. :) Aber ich wollt ja nur fragen. ;)

Spark
17.06.2009, 20:30
Sinnvoll? Gar nicht.

Ein Stück Fachwechsel ist für BAFöG-Empfänger allerdings möglich ohne dass die Förderung verloren geht, insofern kannst Du Dich durchaus ein Semester pro Forma einschreiben und so die Zeit finanziell überbrücken. :-dagegen

papiertiger
18.06.2009, 14:30
Ein Fachrichtungswechsel in den ersten drei Semestern ist zunächst mal relativ folgenlos. Probleme kann es dann nur gegen Ende der Förderungshöchstdauer geben, weil du die eben schon vor Ende der Regelstudienzeit deines zweiten Studienganges erreichst. Ist halt blöd, wenn man dann auf einmal völlig ohne Förderung dasteht.. inwieweit man da dann noch was drehen kann weiß ich nicht.


Unabhängig davon halte ich das angedachte Vorgehen aber auch für relativ unsinnig.
Ich hatte z.B. bei meinem Job im Sommer netto ca. 1200 Euro im Monat raus. (Vollzeit). Drei Monate lang Vollzeit arbeiten, drei Monate lang KPP - da hättest du dann pro Monat fast genauso viel zur Verfügung wie wenn du den Höchstsatz nach BaföG bekommen würdest. Wenn z.B. vier Monate lang arbeiten und nur zwei KPP entsprechend mehr.

(+ soo unmöglich ist neben dem KPP arbeiten nun auch wieder nicht. Klar wird es schwierig einen zeitlich unflexiblen Nebenjob mit unterzubringen, aber manche Sachen gehen durchaus. Habe z.B. in zwei von meinen KPP Monaten jeweils noch auf Weinfesten bedient, meistens sind die Stationen was deine Einteilung angeht schon relativ entgegenkommend/man kann sich da entsprechend mal ein Wochenende oder wann auch immer man arbeiten will oder kann freischaufeln)

Ansonsten.. was spricht gegen ein FSJ? Bekommt man auch ein bisschen Geld für und wenn man es in einem geeigneten Bereich macht kriegt man es sogar als KPP angerechnet. Gibt es - meines Wissens, da kenne ich mich nicht besonders gut aus - auch in einer halbjährigen Form. Oder zumindest kann man es bei Erlangen eines Studienplatzes ohne Probleme vorzeitig beenden.

:-meinung

icespeedskatingfan
18.06.2009, 15:45
Nutz doch die Zeit zur Auslandserfahrung und Horizonterweiterung z.B. mit work- and travel o.ä. Studieren kannst Du noch genug.