derstefan
17.06.2009, 13:27
Hallo,
ich möchte in einem Kreiskrankenhaus meine Ausbildung zum Psychiater beginnen.
Allerdings hat der Chefarzt laut Liste der Landesärztekammer zwar die volle Weiterbildungsermächtigung nach alter WBO 1994, allerdings noch keine nach neuer WBO 2006 :-???.
Ein Anruf bei der Ärztekammer ergab immerhin, dass diese beantragt sei und wohl Anfang Juli anerkannt würde.
Würdet ihr nun aufgrund dessen das Krankenhaus lieber meiden oder trotzdem dort die Weiterbildung anfangen?
Ich mein, ich finds merkwürdig, dass nun schon 3 Jahre ins Land gezogen sind seit 2006 und erst JETZT die Anerkennung erfolgen soll???
Immerhin wäre auch die halbe Krankenhausliste betroffen...
Zweite Frage: Ein anderes Krankenhaus, auch Psychiatrie, hatte ebenfalls nach alter WBO volle Ermächtigung, hat aber die nach neuer WBO überhaupt nicht beantragt. Kann ich also das Bewerben dort gleich sein lassen, oder gilt in solchen Fällen die alte weiter?
Danke für Eure Hilfe!
ich möchte in einem Kreiskrankenhaus meine Ausbildung zum Psychiater beginnen.
Allerdings hat der Chefarzt laut Liste der Landesärztekammer zwar die volle Weiterbildungsermächtigung nach alter WBO 1994, allerdings noch keine nach neuer WBO 2006 :-???.
Ein Anruf bei der Ärztekammer ergab immerhin, dass diese beantragt sei und wohl Anfang Juli anerkannt würde.
Würdet ihr nun aufgrund dessen das Krankenhaus lieber meiden oder trotzdem dort die Weiterbildung anfangen?
Ich mein, ich finds merkwürdig, dass nun schon 3 Jahre ins Land gezogen sind seit 2006 und erst JETZT die Anerkennung erfolgen soll???
Immerhin wäre auch die halbe Krankenhausliste betroffen...
Zweite Frage: Ein anderes Krankenhaus, auch Psychiatrie, hatte ebenfalls nach alter WBO volle Ermächtigung, hat aber die nach neuer WBO überhaupt nicht beantragt. Kann ich also das Bewerben dort gleich sein lassen, oder gilt in solchen Fällen die alte weiter?
Danke für Eure Hilfe!