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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation beantragen....



SA(w)
28.06.2009, 18:46
Hallo zusammen!
Ich habe vor ein paar Tagen endlich mein Zeugnis über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zugeschickt bekommen und hab´s damit offiziell hinter mir :-))
Jetzt meine Frage: Meine Approbation habe ich schon vor einiger Zeit beantragt, muss ich jetzt das Original meines Zeugnisses nachreichen? Oder eine beglaubigte Kopie? Oder wird die Approbationsstelle (hier die "Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 55.2.") vom Prüfungsamt informiert?
Bei uns kurisieren widersprüchliche Meinungen und würde mich über eine Antwort aus der Praxis freuen ;-)

Liebe Grüße
Stephie

Jeannychen
28.06.2009, 19:42
Einfach LPA anrufen (am besten, wo Approbation ausgestellt wird) und nachfragen!

SA(w)
28.06.2009, 20:02
Das ist ja grade das Problem, dass unser LPS mal wieder nicht zu erreichen ist ;)...auf diese Idee bin ich nämlich auch schon verfallen. Und wir wollten alles morgen abschicken und nicht noch die ganze Woche am Telefon hängen ;-)
aber ich hoffe, sie antworten auf meine E-Mail :-top
Ich dachte nur, vllt haben wir ja Glück und jemand, der schon seine Approbation von der Regierung von Oberbayern erhalten, liest das und kann Auskunft geben.

LG
Stephie

luise_k
29.06.2009, 06:55
In Unterfranken war's so, daß das Prüfungsamt die Regierung informiert hat. Die Approbationsurkunde kam dann per Einschreiben ins Haus, ohne daß ich noch was machen oder nachreichen mußte.
Ich denke doch, daß das dann bayernweit so gehandhabt wird!?!

LG, luise

SA(w)
29.06.2009, 18:26
Hallo Luise,
vielen Dank für Deine Hilfe!
Ich denke auch, dass es so gehandhabt wird, da die Stelle, der ich meine Unterlagen zugesandt habe, ja die ist, die als ausstellende Behörde auf meinen Zeugnis steht. Wäre also etwas unlogisch, wenn ich sie wieder informieren müsste.

Wenn jemand was anderes weiß, bitte korrigieren!

Grüßle
Stephie

Pharmaphob
01.07.2009, 08:26
HM, ich habe eine andere Frage zur Approbation und hoffe, es ist ok, wenn ich sie hier stelle:
Habe auch gerade mein Examen fertig und werde jetzt aber ein PhD-Studium dranhängen, also nicht ärztlich arbeiten. Jetzt frag ich mich, ob ich die Approbation überhaupt brauche? Weiß da jemand Bescheid? Ich hab unendlich viel gefunden zum THema Ärztkammer etc NACH Approbation, aber dazu irgendwie nicht. Was passiert, wenn cih sie jetzt nicht beantrage und dann nach dem PhD-doch klinisch arbeiten will?

Abakus
01.07.2009, 09:31
Du musst die Approbation nicht jetzt beantragen und Du kannst sie jederzeit später beantragen. Nur wenn Du sie hast, musst Du dann auch Mitglied der Ärztekammer werden. Musst halt überlegen, welche Vor- und Nachteile das hat.

Vorteile:
Keine Gebühren an Ärztekammer
Keine Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk (Beiträge)

Nachteile:
Keine Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk (Rente)
Kein "kostenloses" Ärzteblatt
Kein Apotheken-Shopping / Keine Herausgabe Medikamentenkoffer Flugzeug
Falls Du straffällig wirst: Probleme mit dem Erhalt der Approbation (Führungszeugnis)

...mit Sicherheit noch zu ergänzen...

lara162
01.07.2009, 17:08
Ich musste keine Beiträge in an die Äk (Niedersachsen) zahlen, solange ich noch nicht berufstätig war (bzw. ich habe den niedrigsten Satz überwiesen und die Äk hat mich angeschrieben, weil sie mir alles zurückzahlen wollte - und auch getan hat).

In das Versorgungswerk wurde ich auch erst mit Einstieg in die Berufstätigkeit aufgenommen. Es fielen also vorher keine Gebühren an.