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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : frage zum krankenpflegepraktikum



Medi Freak
29.06.2009, 00:00
zitat:
Wichtig: Verfall des Pflegepraktikums
In der Regel ist das Pflegepraktikum erst nach Erhalt des Abiturzeugnisses möglich. Man sollte jedoch aufpassen, wenn man sein Pflegepraktikum vor Aufnahme des Studiums absolvieren möchte: Nach zwei Jahren wird das Praktikum nicht mehr anerkannt. Das heißt, wer direkt nach dem Abitur sein Pflegepraktikum ableistet, dann aber erst nach drei Jahren einen Studienplatz erhält, muss das Praktikum wiederholen. Aber auch hier gilt: Jedes LPA hat seine eigenen Regeln.

versteh ich das richtig dass wenn das kpp länger als 2 jahre her is BIS ZUM STUDIENPLATZ dass es dann verfällt. wenn man einen platz hat und man das kpp macht, würde es nie verfallen??? is das richtig oder sollte ich beim LPA nochmal nachfragen?lg

netfinder
29.06.2009, 00:45
Das siehst du richtig, aber im Zweifel kann dir da immer nur direkt das LPA helfen.

Medi Freak
29.06.2009, 10:27
hier die antwort:
"das kpp darf nicht älter sein als 3 Jahr vor Studiumsbeginn."

daraus schließe ich dass das kpp, sobald man dann einen studienplatz hat, theoretisch nicht verfallen würde, zB wenn man mehr als 4 semester zum physikum braucht.

DeKl
29.06.2009, 10:31
wie gesagt, das trifft nicht auf jedes lpa zu. mein pflegepraktikum war auch schon recht staubig. hat aber niemanden interessiert. einfach beim jeweiligen zuständigen lpa erkundigen, ist die sicherste und sauberste methode (mit manchen fragen bringt man die aber auch auf ideen, auf die sie vorher nie gekommen wären:-D )

Sprawl
29.06.2009, 10:39
In der Regel ist das Pflegepraktikum erst nach Erhalt des Abiturzeugnisses möglich. Man sollte jedoch aufpassen, wenn man sein Pflegepraktikum vor Aufnahme des Studiums absolvieren möchte: Nach zwei Jahren wird das Praktikum nicht mehr anerkannt. Das heißt, wer direkt nach dem Abitur sein Pflegepraktikum ableistet, dann aber erst nach drei Jahren einen Studienplatz erhält, muss das Praktikum wiederholen.
Das gilt für Berlin zum Beispiel nicht. Es wäre sinnvoll, zu solchen Fragen jeweils das entsprechende Bundesland anzugeben (oder nach den Regelungen für das entsprechende Bundesland konkret zu fragen).

Medi Freak
29.06.2009, 11:20
Bundesland wäre RLP.
Ich hab noch ne Frage zB
Angenommen man beginnt einen Monat des KPPs und ist in Uni A eingschrieben. Dann bekommt man einen Zulassungsbescheid von ner anderen Uni B, dass der Ortswechsel geklappt hat. sry war mein fehler. ich meinte:
Uni A und Uni B sind in unterschiedlichen Bundesländern. Das Bundesland, das für Uni A zuständig ist, erkennt das Praktikum in der Psychiatrie an, das Bundesland, das für Uni B zuständig is, jedoch nicht. Was gilt hier in diesem Fall? Wird der Monat anerkannt oder nicht? Denn man möchte ja den einen Monat nicht total für den A... hingegangen sein, wenn man schon keinen einzigen Cent dafür bekommt.

DeKl
29.06.2009, 11:28
für rlp kann ich nicht sprechen, aber in hessen braucht man das kpp um sich zum physikum anzumelden. interessiert da keine sau, wo du vorher eingeschrieben warst. und notfalls kannst du sicherlich mit der psychiatrie reden, daß die dir einfach ein kpp bescheinigen (gerontopsych ist schon ganz gut für pflege geeignet). wofür die uni das kpp haben will, entzieht sich meinem verständnis. das LPA ist der gott, dem es hier zu huldigen gilt!

Medi Freak
29.06.2009, 11:34
sry war mein fehler. ich meinte:
Uni A und Uni B sind in unterschiedlichen Bundesländern. Das Bundesland, das für Uni A zuständig ist, erkennt das Praktikum in der Psychiatrie an, das Bundesland, das für Uni B zuständig is, jedoch nicht.

DeKl
29.06.2009, 11:37
gut.... wo meldest du dich zum physikum an? welches lpa ist also zuständig? die interessiert nicht, was du vorher gemacht hast.

Medi Freak
29.06.2009, 11:43
das weiss ich jetzt noch nicht, kommt drauf an, ob der ortswechsel klappt. mir ging es nur um den einen monat des KPP, ob der anerkannt werden würde oder nicht.

Muriel
29.06.2009, 11:47
Lass den einen Monat von dem LPA, von dem Du weißt, dass es ihn anerkennt, anerkennen, dann müsste das vom anderen LPA eigentlich übernommen werden. So hat es zumindest eine Kommilitonin von mir damals gemacht und ist gut damit gefahren. Ob das allgemein gültig ist, kann ich natürlich nicht sagen.

DeKl
29.06.2009, 11:59
sollte das nicht klappen, was muriel vorgeschlagen hat (alles gute dafür!), dann werden sie es nicht anerkennen, was du aber schon weißt!


...das Bundesland, das für Uni B zuständig is, jedoch nicht.

das lpa interessiert es nicht, was du vorher gemacht hast. die wollen 90 tage kpp nachgewiesen haben, und zwar nach ihren regeln. nur weil ich früher in england gewohnt habe, darf ich hier nicht einfach links fahren.

letzte möglichkeit wäre der gang zur psychiatrie um eine andere bescheinigung zu bekommen.

Medi Freak
29.06.2009, 12:03
ok vielen dank. mal sehen was draus wird. erstmal muss ich sehen, wohin es mich überhaupt verschlägt.

Puschll
02.06.2010, 14:08
weiß jemand von euch, wie das ist wenn ich zb. gleich nach dem abi in bayern einen teil meines pflegepraktikums abgeleistet hab, aber dann in berlin studiere? des wird dann schon in berlin anerkannt, oder? weil in berlin verfällt das praktikum auch nicht nach 2 jahren...

danke scho mal

DeKl
02.06.2010, 16:38
Wenn Berlin ältere Pflegepraktikumsbescheinigungen anerkennt, wie du es behauptest, dann werden sie auch das aus Bayern anerkennen. Warum sollten sie das auch nicht? Es läuft ja alles nach ihren Regeln.
Sicherheit wirst Du nur haben, wenn Du zum zuständigen LPA gehst und Dir dort bestätigen lässt, daß sie das anerkennen, und zwar schriftlich.

Puschll
02.06.2010, 18:41
ok... werd ich machen =)
und für alle dies interessiert in bayern verfällt das kpp nach 2 jahren auch nicht... hab mich heute da erkundigt (die frau war sehr nett und meinte ich könnte auch nach 20 jahren noch mit der bestätigung ankommen, die würdens trotzdem anerkennen )