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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnung von Auslandsaufenthalten für den Facharzt



ada
01.07.2009, 20:03
Ihr Lieben,
hat jemand von Euch Erfahrung mit der Anerkennung von Auslandsaufenthalten für den Facharzt?

Ich habe jetzt zweieinhalb Jahre in der Pädiatrie in Deutschland gearbeitet und war davor ein Jahr in Afrika. Dort habe ich auch pädiatrisch gearbeitet, wurde aber nicht von einem Pädiater supervidiert, sondern von einem afrikanischen Kollegen, der Allgemeinarzt (mit Subspezialisierung Kinderheilkunde - so was gibts hier natürlich nicht) war. Es gibt ein Arbeitszeugnis mit genauer Tätigkeitsbeschreibung - eine Weiterbildungsermächtigung gab es natürlich nicht...
Rein fachlich sollte es schon anerkannt werden, meiner Meinung nach...

Hat das Chancen, daß mir das zumindest teilweise für den Facharzt angerechnet wird?
Soll ich mich jetzt schon bei der Ärztekammer drum kümmern? Ich werde wahrscheinlich die Stelle vor meiner Facharztprüfung nochmal wechseln und weiß noch nicht, ob ich im selben Bundesland bleibe - macht es dann überhaupt Sinn, schon zu fragen? Anerkennen muß eh die LÄK, wo ich dann meinen Facharzt mache, oder?

Fragen über Fragen...

ada

capucine
02.07.2009, 06:21
Hi,
ist natuerlich bloed, dass Du vielleicht nochmal das Bundesland wechselst, denn sonst wuerde ich den Antrag an Deiner Stelle schon stellen (hast Du schon eine beglaubigte Uebersetzung machen lassen?), denn das dauert immer etwas. Die Chancen auf Anerkennung haengen davon ab, ob die Taetigkeit als gleichwertig einer dt WB eingestuft wird dh va die Art, Groesse des Krankenhauses, wo Du gearbeitet hast. WB ermaechtigung gibt es ja im Ausland definitionsgemaess nie. Dein Thread laesst mich daran denken, dass ich mich auch mal langsam um den Antrag auf Anerkennung kuemmern muss. Jeder Antarg kostet uebrigens je nach AEK nett Geld-also vorher informiern, wie teuer, bevor Du dann in der neuen Kammer nochmal das gleiche bezahlst.

Gruss capucine

WackenDoc
02.07.2009, 11:41
Ich glaub(hoffe für dich) aber nicht, dass es dann noch groß Probleme gibt wenn es einmal von einer LÄK offiziell anerkannt ist. Soviel Gezicke würd ich ja noch nich mal den LÄK zutrauen. Aber kannst ja mal nachfragen, ob die Anerkennung bundesweit gilt, falls es anerkannt wird.

ada
02.07.2009, 21:41
Danke für die Antworten!

Das Arbeitszeugnis ist eh auf deutsch (ich war von einer deutschen Uni "entsendet").
Das kostet Geld??? Ist das nicht ureigenste Aufgabe der Kammer, für die man eh schon lächerlich hohe Mitgliedsbeiträge zahlt???
*Seufz*...