capablanca1
02.07.2009, 20:53
Hallo zusammen,
ich mache jetzt im Herbst mein Examen und möchte danach in meinem PJ-Haus anfangen zu arbeiten (kommunales KH,bezahlt werde ich nach dem TV-Ärzte/VKA).
Heute habe ich meinen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen und bin mir nicht so ganz sicher, ob ich es genau verstehe, was da so alles drin steht.
Da steht z.B.: "Der Arzt ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst,Rufbereitschaft,Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet". Es steht aber nicht drin, ob ich für die Überstunden Geld oder Freizeitausgleich bekomme. Muss das im Normalfall nicht auch in dem Vertrag drin stehen? Und was bitte ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
Bezüglich des Bereitschaftsdienst steht da in einer Nebenabrede: "der von dem Beschäftigten zu leistende Bereitschaftsdienst wird der Stufe II oder III zugewiesen".
Gibt es nicht insgesamt 4 verschiedene Bereitschaftsdienststufen? Das würde ja dann heißen, dass nie den Höchstsatz bekomme unabhängig davon wieviel während des Dienstes effektiv für mich zu arbeiten ist.
Vielleicht könnt ihr ein bischen Licht ins Dunkel bringen.
Grüße
Sven
ich mache jetzt im Herbst mein Examen und möchte danach in meinem PJ-Haus anfangen zu arbeiten (kommunales KH,bezahlt werde ich nach dem TV-Ärzte/VKA).
Heute habe ich meinen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen und bin mir nicht so ganz sicher, ob ich es genau verstehe, was da so alles drin steht.
Da steht z.B.: "Der Arzt ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst,Rufbereitschaft,Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet". Es steht aber nicht drin, ob ich für die Überstunden Geld oder Freizeitausgleich bekomme. Muss das im Normalfall nicht auch in dem Vertrag drin stehen? Und was bitte ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
Bezüglich des Bereitschaftsdienst steht da in einer Nebenabrede: "der von dem Beschäftigten zu leistende Bereitschaftsdienst wird der Stufe II oder III zugewiesen".
Gibt es nicht insgesamt 4 verschiedene Bereitschaftsdienststufen? Das würde ja dann heißen, dass nie den Höchstsatz bekomme unabhängig davon wieviel während des Dienstes effektiv für mich zu arbeiten ist.
Vielleicht könnt ihr ein bischen Licht ins Dunkel bringen.
Grüße
Sven