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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsvertrag



capablanca1
02.07.2009, 20:53
Hallo zusammen,

ich mache jetzt im Herbst mein Examen und möchte danach in meinem PJ-Haus anfangen zu arbeiten (kommunales KH,bezahlt werde ich nach dem TV-Ärzte/VKA).

Heute habe ich meinen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen und bin mir nicht so ganz sicher, ob ich es genau verstehe, was da so alles drin steht.
Da steht z.B.: "Der Arzt ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst,Rufbereitschaft,Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet". Es steht aber nicht drin, ob ich für die Überstunden Geld oder Freizeitausgleich bekomme. Muss das im Normalfall nicht auch in dem Vertrag drin stehen? Und was bitte ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?

Bezüglich des Bereitschaftsdienst steht da in einer Nebenabrede: "der von dem Beschäftigten zu leistende Bereitschaftsdienst wird der Stufe II oder III zugewiesen".
Gibt es nicht insgesamt 4 verschiedene Bereitschaftsdienststufen? Das würde ja dann heißen, dass nie den Höchstsatz bekomme unabhängig davon wieviel während des Dienstes effektiv für mich zu arbeiten ist.

Vielleicht könnt ihr ein bischen Licht ins Dunkel bringen.
Grüße
Sven

Disharmonic
02.07.2009, 21:33
Arbeitsvertrag-Formulierungen sind mir leider auch ein Graus, aber:
1. in deinem PJ-Haus kennst du doch sicher Assistenten -> fragen wies bei denen ist
2. in jeder Verwaltung gibts jemanden, der sich freut, gebraucht zu werden/kompente Auskunft geben zu können -> fragen

(beide hören diese Fragen nicht zum ersten mal, die hat jeder. Und kaum einer kann sie aus Arbeitsvertrag-Formulierungen heraus beantworten)

Viel Erfolg.

John Silver
02.07.2009, 23:49
Wenn ich mich nicht irre, ist Mehrarbeit = geplante (angeordnete) Überstunden, z.B. Visitendienst am Wochenende.

"Begründete dienstliche Notwendigkeit" heißt, daß Dein Chef es für nötig hält.

Wenn es der Standard-Tarifvertrag ist, dann gilt die Regelung, daß Überstunden innerhalb von 3 Monaten abgefeiert, ansonsten aber ausbezahlt werden. Und zwar zu 100%.

Lava
04.07.2009, 11:33
Ich meine, es gibt nur 3 Stufen beim Beretschaftsdienst. III wäre die Höchste.

capablanca1
04.07.2009, 14:17
Ich meine, es gibt nur 3 Stufen beim Beretschaftsdienst. III wäre die Höchste.

ja, hast recht. Früher waren es wohl 4 Stufen. Heute gibt es nur noch 3.