Coffindancer
03.07.2009, 10:56
Hallo,
da ich im Forum nicht wirklich fündig werde und das LPA NRW anscheinend heute mal keine Lust hat ans Telefon zu gehen, hier eine kurze Frage:
Die Klinik, in der ich meine 60tägige Pflichtfamulatur ableisten möchte, ist mit Studenten so gut abgedeckt, dass es mir nicht möglich sein wird, die 60 Tage an einem Stück durchzuziehen, ich möchte stattdessen 2 x 30 Tage ableisten. Das geht ja grundsätzlich, meine Frage ist aber, ob jemand (möglichst mit NRW-Erfahrung) weiß, wie lange diese Unterbrechung maximal sein darf, damit mir das auch als Klinikfamulatur im Sinne dieser 60 Tage anerkannt wird? Könnte ich in den Sommersemesterferien 30 Tage und in den nächsten Semesterferien wieder 30 Tage (im selben Haus, selbe Station) machen oder wird das nicht als zusammenhängende Pflichtfamulatur anerkannt?
da ich im Forum nicht wirklich fündig werde und das LPA NRW anscheinend heute mal keine Lust hat ans Telefon zu gehen, hier eine kurze Frage:
Die Klinik, in der ich meine 60tägige Pflichtfamulatur ableisten möchte, ist mit Studenten so gut abgedeckt, dass es mir nicht möglich sein wird, die 60 Tage an einem Stück durchzuziehen, ich möchte stattdessen 2 x 30 Tage ableisten. Das geht ja grundsätzlich, meine Frage ist aber, ob jemand (möglichst mit NRW-Erfahrung) weiß, wie lange diese Unterbrechung maximal sein darf, damit mir das auch als Klinikfamulatur im Sinne dieser 60 Tage anerkannt wird? Könnte ich in den Sommersemesterferien 30 Tage und in den nächsten Semesterferien wieder 30 Tage (im selben Haus, selbe Station) machen oder wird das nicht als zusammenhängende Pflichtfamulatur anerkannt?