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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klinikfamulatur unterbrechen



Coffindancer
03.07.2009, 10:56
Hallo,

da ich im Forum nicht wirklich fündig werde und das LPA NRW anscheinend heute mal keine Lust hat ans Telefon zu gehen, hier eine kurze Frage:

Die Klinik, in der ich meine 60tägige Pflichtfamulatur ableisten möchte, ist mit Studenten so gut abgedeckt, dass es mir nicht möglich sein wird, die 60 Tage an einem Stück durchzuziehen, ich möchte stattdessen 2 x 30 Tage ableisten. Das geht ja grundsätzlich, meine Frage ist aber, ob jemand (möglichst mit NRW-Erfahrung) weiß, wie lange diese Unterbrechung maximal sein darf, damit mir das auch als Klinikfamulatur im Sinne dieser 60 Tage anerkannt wird? Könnte ich in den Sommersemesterferien 30 Tage und in den nächsten Semesterferien wieder 30 Tage (im selben Haus, selbe Station) machen oder wird das nicht als zusammenhängende Pflichtfamulatur anerkannt?

Gersig
03.07.2009, 11:25
Schau mal hier (http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/autorenbereich/Dezernat_24/LPA/PDF/Famulaturhinweise_neu_.pdf)

Coffindancer
03.07.2009, 15:48
Danke dir, das war mir bekannt, aber beantwortet leider nicht meine Frage..oder überles ich da etwa was? :-nix

Fugu
03.07.2009, 18:28
unter III. steht es doch, oder?

Muss ein Famulaturabschnitt ausnahmsweise unterbrochen werden, so ist
hierbei zu beachten, dass der zusammenhängend an einer Famulaturstätte zu
leistende Mindestzeitraum jeweils 15 Kalendertage keinesfalls unterschreiten
darf. Ein Famulaturabschnitt darf höchstens einmal unterbrochen werden. Bei
Ableistung der Krankenhausfamulatur ist ausnahmsweise auch eine zweimalige
Unterbrechung zulässig (also z.B. 15 Kalendertage + 15 Kalendertage + 30
Kalendertage).

Oder hab ich deine Frage falsch verstanden?

Muriel
03.07.2009, 19:05
Dass es heißt "die Krankenhausfamulatur", ist etwas missverständlich. Denn eigentlich jeder zumindest der mir bekannten Leute macht im Prinzip mindestens zwei Famulaturen à 30 Tagen oder eben auch mal nur Abschnitte mit 15 Tagen daraus. Diese müssen auch nicht im selben Haus oder Fachgebiet abgeleistet werden. Und ja, das gilt auch für NRW, da habe ich nämlich meine Famulaturen anerkennen lassen müssen, auch wenn das schon fünf Jahre her ist ;-)

roger rekless
05.07.2009, 14:22
Hallo,

da ich im Forum nicht wirklich fündig werde und das LPA NRW anscheinend heute mal keine Lust hat ans Telefon zu gehen, hier eine kurze Frage:

Die Klinik, in der ich meine 60tägige Pflichtfamulatur ableisten möchte, ist mit Studenten so gut abgedeckt, dass es mir nicht möglich sein wird, die 60 Tage an einem Stück durchzuziehen, ich möchte stattdessen 2 x 30 Tage ableisten. Das geht ja grundsätzlich, meine Frage ist aber, ob jemand (möglichst mit NRW-Erfahrung) weiß, wie lange diese Unterbrechung maximal sein darf, damit mir das auch als Klinikfamulatur im Sinne dieser 60 Tage anerkannt wird? Könnte ich in den Sommersemesterferien 30 Tage und in den nächsten Semesterferien wieder 30 Tage (im selben Haus, selbe Station) machen oder wird das nicht als zusammenhängende Pflichtfamulatur anerkannt?

Das geht definitiv. Kein Mensch macht die 60 Tage am Stück!