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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erste-Hilfe-Schein



Medica
09.12.2002, 18:50
Hallo zusammen,

ich mache im März das Physikum.
Leider bin ich im Herbst durchgefallen und bin somit Wiederholer.

Nun meine Frage an Euch:
der Erste-Hilfe-Schein darf ja bei Meldung zum Physikum nicht älter als 4 Jahre sein.
Meiner war demnach noch bis Oktober gültig.
Da ich aber Wiederholer bin und zur Anmeldung nur die beiden Anmeldebögen sowie Immatrikulationsbescheid ans LPA schicken musste, weiß ich jetzt nicht, ob die einen neuen Erste-Hilfe-Schein sehen wollen oder sich von selbst melden, falls ich den nachreichen muss.

Was meint Ihr???

Ansonsten muss ich mich mal beim LPA schlau machen.

Viele Grüße
Medica

Rico
09.12.2002, 20:56
Erste Hilfe Scheine sind laut LPA BaWü unbegrenzt gültig...

Aus dem von Dir geschilderten Grund ist ein Haltbarkeitsdatum auch wenig praktikabel...

Medica
10.12.2002, 09:02
Habe mich heute morgen beim LPA Düsseldorf erkundigt.
Nach deren Regel muss ich den Erste-Hilfe-Kurs nochmal besuchen :-( .
Also, für alle, die in NRW studieren und deren Erste-Hilfe-Schein älter als vier Jahre ist, gilt, dass man den Kurs erneut absolvieren muss, egal, ob man sich das erste Mal zur Prüfung anmeldet oder Wiederholer ist.

Gruß Medica

PEACEKEEPER
12.12.2002, 09:46
Ich bin Im Frühjahr durchgefallen, und musste für den 2ten Versuch jetzt im Herbst , nur noch einmal den Anmeldezettlel ausfüllen und noch eine aktuelle Studienbescheinigung dazulegen.
Da wollte keiner noch mal meine Scheine sehen, schon gar nicht den Erste-Hilfewisch!! Du hattes ja schließlich schon eine Zulassung!!!.
Ich hatte meine 2te Anmeldung persönlich in D-Dorf abgegeben, und ehrlichgesagt fand ich die Leute da schon ein bissel strange.
Meld dich einfach an jetzt an, und warte ab , ob die sich melden, und tatsächlich noch den Schein haben wollen. Ansonsten ist es ja kein Problem, den schnell an einem Wochende zu machen, und nachzureichen.

Grüsse

DoktorW
12.12.2002, 12:15
ich lach mich tot
ein Haltbarkeitssatum für Erste Hilfe Kurse oder was?
die haben doch auch einen an der Waffel oder?

Pascal
12.12.2002, 13:36
Doch in NRW ist das so. Ob das jetzt fürs Physikum wirklich Sinnig ist oder nicht sei mal dahin gestellt. Aber insgesammt gesehen fände ich es sogar sehr sinnvoll das der Schein abläuft. Genau wie der TÜV. Alle zwei Jahre Erste Hilfe sonst nix Auto Fahren. Fänd ich echt nicht schlecht.

poliehomie
25.12.2002, 09:46
ich habe ein ähnliches problem . ich möchte im frühjahr physikum machen und habe noch keinen erste hilfe schein . mir haben alle gesagt ich kann diesen nachreichen . aber jetzt habe ich auf der home page des landesprüfungsamt berlin gelesen das man den vor dem 10 . januar gemacht haben muß . naja ich habe mich darauf bei den gängigen anbietern erkundigt , dach der erste kurs wird am 11-12.januar angeboten . ich weiß jetzt nicht ob ich den dann nachreichen kann oder nicht . und das landesprüfungsamt konnte ich auch nicht erreichen weil die ja ganz exotische sprechzeiten haben und ausserhalb dieser wohl nicht an das telefon gehen wollen . deshalb hat jemand eine ahnung ob man ihn nachreichen kann oder stellt sich das amt quer , wegen eines unfallkurses . und wenn jemand weiß wo es im umkreis berlin ein kurs vor dem 10. januar gibt , naja schreibt einfach mal wo . danke frohe weihnachten :-winky

Froschkönig
03.01.2003, 00:52
1. Das Haltbarkeitsdatum eines Erste-Hilfe Scheins scheint nach meinen Informationen tatsächlich von LPA zu LPA zu variieren...Bildung ist Ländersache...Hurra!

2. Daß Du in Berlin den Schein nicht nach anmeldeschluß nachreichen kannst, kann ich mir widerum nicht vorstellen...Scheine, die noch nicht gemacht werden konnten, kann man nachreichen und ich hatte beim Physikum meine Geb-Urkunde vergessen, die konnte man selbstverständlich auch nachreichen. Genau genommen muß man normalerweise zu dem angegebenen Termin nur das Formular selbst abegeben, den rest kann man bis semesterende nachreichen....

Lion
03.01.2003, 10:02
Jaja, so ist es. Von LPA zu LPA verschieden. Dabei scheint das LPA in Düsseldorf aber einen überdimensional großen Schaden abbekommen zu haben.

Die wollten mir doch tatsächlich meine Sanitätsausbildung von der Bundeswehr nicht anerkennen. Also mußte ich zwischen Weihnachten und Neujahr noch den Erste-Hilfe-Kurs machen. War die letzte Gelegenheit vor dem 10. Januar. Kann man ja leider auch nicht nachreichen, oder? Zumindest steht in der AppO, daß der Kurs vor der Meldung absolviert werden muß.

kind regards