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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auslandsbafög



Miramanee
08.07.2009, 17:54
Wie ist denn das mit den Sprachkenntnissen? Ab wann kann man genügend Sprachkenntnisse vorweisen, dass man Auslandsbafög beziehen kann?
Und wie sind da die Grenzen? Hier kriege ich kein Bafög aber bei Auslandsbafög sind die Grenzen ja wohl anders....

Grog
08.07.2009, 18:52
Also was die Sprache angeht, hängt das natürlich ganz von dir ab...
Ich denke, dass die wenigsten nach 2 Jahren genug Ungarisch können um einen entsprechenden Test (wohl ähnlich dem Tofl-Test) zu bestehen...


Eine weitere wichtige Voraussetzung, die ihr für euren Auslandsaufenthalt mitbringen solltet, ist eine gute Beherrschung der Landessprache eures Ziellandes. Den Nachweis hierzu könnt ihr durch die Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses erbringen. Dabei sollte das Zeugnis den Hinweis „Zur Vorlage bei einem Amt für Ausbildungsförderung“ enthalten. Ausstellen kann euch ein solches Zeugnis beispielsweise euer Professor oder die von euch besuchte Berufsfachschule, mehr dazu im neuen BAföG- Gesetz §49 Abs. 3, für diejenigen, die es genau wissen wollen. Dieses Zeugnis wird allerdings nicht ausreichen, wenn ihr den für das betreffende Land vorausgesetzten Sprachtest nicht besteht, in englischsprachigen Ländern ist das z.B. der Toefl-Test, den ihr aber mit der entsprechenden Vorbereitung auch meistern solltet. Wir haben hier einige Umstände aufgeführt, unter denen ihr von einem solchen Test verschont bleiben könnt:

1. Ihr habt schon mindestens ein Jahr eine Ausbildungsstätte in einem Land mit gleicher Landes- und Unterrichtssprache wie am Studienort eures gewünschten Landes besucht.

Es reicht aber anscheinend auch ein Wisch von der Uni, den bekommt man sicher vom Sekretariat bzw. vom Ungarischlehrer unterschrieben... also ich denke nach einem Jahr Ungarnstudium hat man mit so die Voraussetzungen für Bafög erfüllt und muss keinen weiteren Test machen...

Falls du Bafög bekommst zahlen die auch die Studiengebühren bis zu 4.600,00 Euro :-top

Alles weitere gibts hier http://www.auslandsbafoeg.de kenne die Grenzen nicht....

derweise
09.07.2009, 10:21
die zahlen nur einmalig maximal 4500 euro aus. das wars. d.h .du könntest damit fast einen semester abdecken. aber die übrigen 3 semster musst du wieder selbst finanzieren...

kennt jemand von euch "bildungsfonds". die scheinen keine großen voraussetzung zu haben (z.b. alter, hochschule in deutschland...) und die zahlen auch bis zu 30.000 euro aus? hat da jemand schon erfahrungen?

Grog
09.07.2009, 13:42
mh stimmt wohl dachte mal von jemandem gehört zu haben, es würden für 1 Jahr die Studiengebühren bezahlt....

Miramanee
09.07.2009, 17:58
Jap; ich hab mich bei Bildungsfonds beworben, allerdings wurde da Mitte Juni was umgestellt, und nun zahlen die nur noch Auslandssemester aber keine Auslandsstudien mehr...

derweise
10.07.2009, 08:58
naja, für uns ist es ja egal. da wir ja auch nur Auslandssemester machen und kein Auslandsstudium...

simonrhymon
10.07.2009, 10:16
naja, für uns ist es ja egal. da wir ja auch nur Auslandssemester machen und kein Auslandsstudium...
Ich nehme aber an, "Auslandssemester" definieren die als "Eingeschrieben bei einer deutschen Hochschule mit einem oder mehr Semestern im Ausland, die sich auf das Studium in Deutschland beziehen" ... ?!

Miramanee
10.07.2009, 17:29
Richtig Simon, was Auslandssemester betrifft ist die Vorraussetzung, dass man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist. 4 Semester Ungarn zählen auch wenn man das Studium dort nicht beendet als Auslandsstudium.

Ines-Lucia
13.07.2009, 11:52
Wie ist denn das mit den Sprachkenntnissen? Ab wann kann man genügend Sprachkenntnisse vorweisen, dass man Auslandsbafög beziehen kann?

5.2.3 Als ausreichend sind die Sprachkenntnisse anzusehen, die den Auszubildenden befähigen, sich in der Landessprache zu verständigen und dem Unterricht zu folgen. Ist die Unterrichtssprache mit der Landessprache nicht identisch, sind in der Landessprache Grundkenntnisse als ausreichend anzusehen. Zum Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse vgl. Tz 49.3.1 bis 49.3.3.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/gesetz/paragraph5.html

Zu Absatz 3
49.3.1 Der Nachweis der ausreichenden Sprachkenntnisse kann geführt werden durch die Vorlage eines Zeugnisses
a. eines Universitätslektors,
b. eines ausländischen Kulturinstitutes in der Bundesrepublik Deutschland,
c. eines Philologen mit der Fakultas für das höhere Lehramt,
d. eines vereidigten Dolmetschers, e.der von dem Auszubildenden besuchten Berufsfachschule (vgl. Tz 5.2.9 a),
f. der ausländischen Hochschule darüber, daß der Auszubildende die von ihr über Buchstabe a bis d hinausgehend geforderten Sprachanforderungen erfüllt.
Das Zeugnis soll den Hinweis enthalten: "Zur Vorlage bei einem Amt für Ausbildungsförderung".
Ein Nachweis nach Buchstaben a bis d kann dann nicht als ausreichend angesehen werden, wenn der Auszubildende einen für den Besuch von Hochschulen eines betreffenden Landes allgemein vorausgesetzten Sprachtest (z. B. TOEFL) nicht bestanden hat.
49.3.2 Das Amt kann bestimmen, durch wen das Zeugnis auszustellen ist. Auf Veranlassung des Auszubildenden gibt es an, auf welche Weise, insbesondere durch wen er den Nachweis der ausreichenden Sprachkenntnisse erlangen kann.
49.3.3 Ein Nachweis ausreichender Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Landessprache ist nicht erforderlich, wenn der Auszubildende belegt, daß er
a. bereits ein Jahr eine Ausbildungsstätte in einem Land oder Landesteil mit gleicher Unterrichts- und Landessprache wie am Ausbildungsort besucht hat,
b. die Hochschulreife an einem doppel- oder fremdsprachigen Gymnasium erlangt hat, an dem in derselben Sprache wie am Ausbildungsort unterrichtet wird,
c. die Landes- und Unterrichtssprache für die Dauer von sechs Jahren an einer Schule betrieben hat oder an einem Stipendien- oder Austauschprogramm für den betreffenden ausländischen Staat teilnimmt (vgl. Tz 5.4.3).
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/gesetz/paragraph49.html

med.jan
17.07.2009, 11:18
also für mich klingt das alles sehr sehr seltsam.
Als ich daraufhin in Chemnitz anrief, mit der Frage, ob es denn irgendein Lernzielkatalog der ungarischen Sprache gäbe(oder sonst irgendwas, worauf ich mich vorbereiten sollte), sagte die nette DAme nur, dass das eben so im Gesetz steht und man "nur ein wenig die Sprache beherrschen sollte, d.h. alltägliche Dinge, wie einkaufen usw...."

naja, ich hab den Eindruck, dass die nur was für die Akten brauchen und man einfach jemanden finden muss, der einem den Wisch unterschreibt...

lg