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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwangsexmatrikulation abwarten?



Sealwolf
09.07.2009, 11:39
Hallo Leute!
Ich lerne gerade aufs Herbst-HEX und studiere in Heidelberg.
Da gerade wieder Rückmeldefrist ist, stellt sich mir die Frage ob man die ruhigen Gewissens einfach verstreichen lassen kann? Man wird dann wohl zwangsexmatrikuliert. Laut Dekanat ist ja eine Immatrikulation für die Prüfungen nich notwendig; bringt oben genanntes Verfahren irgendwelche NACHTEILE mit sich (also gegenüber der ordentlichen Exma; dass man dann kein Student mehr ist ist klar)
Weiterhin frohes Kreuzen!
S.

Joe the Moe
09.07.2009, 19:38
Ähm, soweit ich weiß, kann man nicht beim HEX antreten wenn man nicht immatrikuliert ist, oder? Ich habe mich jedenfalls erst danach exmatrikuliert und kriege die Studiengebühren wieder.

jassyh
09.07.2009, 20:04
Ähm, soweit ich weiß, kann man nicht beim HEX antreten wenn man nicht immatrikuliert ist, oder? Ich habe mich jedenfalls erst danach exmatrikuliert und kriege die Studiengebühren wieder.

Quatsch! Man muss nicht eingeschrieben sein um am HEX teilnehmen zu dürfen.

Man muss sich halt überlegen, was sinnvoll ist. Student beliben hat zum Beispeil Vorteile bei der Krankenversicherung etc.

Pille_McCoy
10.07.2009, 08:14
Bei uns in der Infoveranstaltung zum PJ wurde gesagt, dass man zwar
für die Prüfung nicht eingeschrieben sein muss, aber es Probleme gibt wenn man die Prüfung ( aus welchen Gründen auch immer ) wiederholen muss.
Dann hat man nämlich unter Umständen keinen Studienplatz mehr.

submode
10.07.2009, 09:38
In Göttingen ist es so, dass man für das schriftliche Examen nicht immatrikuliert sein muss. Für das mündliche Examen allerdings schon. Ein Freund von mir ist durch den schriftlichen Teil gefallen und hat den mündlichen Teil bestanden. Er lernt jetzt für die Wiederholung des Schriftlichen und ist nicht immatrikuliert. Begründung: das Schriftliche wird vom IMPP geregelt und liegt im "Hoheitsbereich" der LPÄ. Die mündliche Prüfung hingegen wird (auch) seitens der Universität geregelt - man erhält von der Uni quasi eine Leistung (die Prüfung) für die Studiengebühr. In Göttingen hat man generell die Möglichkeit sich einen Monat (bis zum 15.11.2009, denke ich) nach allgemeinem Ende der offiziellen Zeit der Immatrikulation zu exmatrikulieren. D.h. man bekommt alle getätigten Zahlungen zurückerstattet. Andererseits kenne ich auch Kollegen, die sich einfach während des Examens exmatrikuliert haben und keine negativen Konsequenzen daraus erfuhren. Unterm Strich eine mehr als verwirrende Angelegenheit... :-nix
Ich würde im Studentensekretariat anrufen und nachhaken. Dummerweise wissen die Kollegen dort oftmals auch nicht, wie der Hase eigentlich läuft... Ein Dir entstehender Nachteil vermittels frühzeitiger Exmatrikulation bei Nichtbestehen der Prüfung wäre unverzeihlich! ;-)

bafcon
23.09.2009, 20:23
also eigtntlich ist das eine ganz klare Kiste:

Da es ein STAATSexamen ist legt man die Prüfung vor dem Staat ab. und nicht vor der Uni.

Man muss weder für den schriftlichen noch für den mdl Teil eingeschrieben sein!

Denn die mündliche Prüfung wird auch vom Staat (LPA) durchgeführt. Theoretisch könnten die jeden beliebigen Prüfen bestellen für die Prüfung. ABer sie bestellen nunmal Leute aus den Uni-KLiniken in denen wir studiert haben. (Ich hatte zB Chirurgie bei nem Prüfer der vor 7 Jahren mal OA in der KLinik war, mittlerweile aber schon 2x die Klinik weitergewechselt hat) Theoretisch könnten Sie aber an ner Uni in Hamburg auch irgendwen aus München als Prüfer bestellen. Nen Anspruch hat man nicht auf nen bestimmten Prüfer (steht ja imme rin der Ladung "DIe Prüfungskomission besteht VORAUSSICHTLICH aus Prof XY.....")

Wenn man sich einschreibt schmeisst man der Uni nur den Sozialbeitrag in den Hals. Die Studiengebühr kriegt man meist wieder (habe ich jedenfalls bei uns in Bochum). Ob es sich dennoch lohnt, den SozBeitrag zu zahlen ist halt ne Überlegung wert wenn man dafür zB nochmal das Semesterticket kriegt oder so.

A propos Durchfallen im mündlichen: bei uns gab es vom Studiendekanat eine offizielle Info, dass man für den Fall, dass man sich nicht erneut eingeschrieben hat und im mündliche durchfällt, innerhlab von 48h wiedereinschreiben kann und das ganze wohl auch eher unkompliziert gehandhabt wird.

DrMedWurscht
26.09.2009, 20:28
Melde dich lieber zurück, sonst fällst du aus der Familienversicherung/Studentenversicherung raus. Dann zahlts du mindestens 147 Euro pro Monat für die gesetztliche Krankenkasse, falls du nicht gleich arbeitest aus eigener Tasche. Kommt ein bißchen drauf an, wieviel du jetzt zahltst.

Ansonsten brauchst du für das Examen nicht immatrikuliert sein. Falls du nicht auf Anhieb bestehst kann es aber Probleme geben. Ich würde mich nochmal zurückmelden.

dreamchaser
26.09.2009, 20:54
Man sollte sich vorher bei seiner Krankenkasse erkundigen, wie das mit der Versicherung aussieht. Ich war damals privat versichert und das lief zum Studententarif weiter bis ich angefangen habe zu arbeiten (war aber Kulanz der Kasse).
Ich habe mich nicht mehr zurückgemeldet zum Examen, da ich nicht mehr an meinem Studienort gewohnt habe und die ganzen Leistungen alle verfallen wären. Hatte keinerlei Nachteile für mich - ist aber abhängig von der KK.