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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann nicht zum Einschreiben erscheinen!



Medi2009
10.07.2009, 11:19
Wie der Thread-Titel schon sagt werde ich, falls ich einen Platz bekomme (HM,Köln) micht nicht mitte September einschreiben können, da ich zu dieser Zeit im Urlaub bin.

Wisst ihr wie das abläuft, wenn man eine andere Person dazu bevollmächtigt die Einschreibung durchzuführen??? Bzw. kennt jemand die ungefähren Fristen der Uni Köln, sind das mehrere Tage oder ist das immer genau nur 1 Tag??

Danke im vorraus

dos
10.07.2009, 12:20
Eigentlich würde ich jetzt gerne schreiben: Selbst schuld, da ich zwei Tage nach meiner letzten Abiprüfung schon wieder arbeiten war. Ohne Urlaub etc. nach über einem Jahr durchstressen.

Aber du kannst natürlich jemandem eine Vollmacht ausstellen. Der braucht dafür aber - glaube ich - nur noch deinen Personalausweis. Und ich weiß nicht, ob du in fremde Länder ohne Perso kommst....

Chrissy_89
10.07.2009, 12:40
Es ist viell. ein ungünstiger Zeitpunkt fürs Urlaub machen, aber er/sie wird schon Gründe haben...
von daher, hast du dir schon mal die Einschreibeordnung der Uni Köln angeguggt? wenn nicht dann hier:
http://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/e73/e412/GezEinschreibungsordnungderUniversittzuKln2007.pdf

viell hilft das weiter...
ansonsten liebe nachbarn oder verwandte fragen, die den Briefkasten überwachen und dich benachrichtigen, wenn etwas ankommt und welche frist genannt wird und mit denen dann alles besprechen und notfalls zum einschreiben schicken
(also so würde ich es machen)

und naja man kann ja auch mit nem Reisepass ins Ausland reisen und den Perso da lassen...

doni
10.07.2009, 15:07
Oder er guckt einfach im Internet nach, ob er zugelassen worden ist ?
Im Bescheid steht die Frist mit drin, aber die ist glaub ich eh immer gleich. Soweit ich mich erinnern kann, waren es 5-7 Tage. Wird sicher irgendwo auf der zvs-Seite stehen.

CYP21B
10.07.2009, 15:39
Wenn du wie es aus deinem Post hervor geht ziemlich sicher bist nach Köln zu kommen wäre das Sicherste, du würdest dort einfach mal anrufen, wie das Ganze abläuft und was sie bei einer Bevollmächtigung alles brauchen.

Ansonsten wäre es wohl am einfachsten, wenn du einen deiner Elternteile dafür "einsetzt". Normal sollte es ja auch während des Urlaubs möglich sein, über solch relevanten Dingen in Kontakt zu bleiben, sei es eben Internet, oder zur Not eben doch Handy.

birko
10.07.2009, 16:45
Also in Heidelberg ist es z.B. nicht möglich jemanden mit dem Einschreiben zu bevollmächtigen.

Dort gibt es eine Fristverlängerung, aber wie weit diese Frist verlängert werden kann, versuche ich gerade selber herauszufinden.

Medi2009
11.07.2009, 10:54
Hab den Leute von der Uni Köln jetzt mal ne eMail geschickt, mal gucken was die antworten
Danke für die Antworten:-top

Bisamratte
11.07.2009, 13:07
Ist das Einschreiben denn mittlerweile persönlich? Früher ging das in Briefform und alle Uni-Angehörigen waren sichtbar genervt von Leuten, die das persönlich machen wollten.
Auf jeden Fall hatte ich für zwei Universitäten die entsprechenden Formulare ausgefüllt und eine nahstehende Person damit beauftragt, bei entsprechender Zusage die Checkliste abzuarbeiten und das ganze zur Post zu bringen. Hat auch geklappt.

Gersig
11.07.2009, 13:18
In Göttingen findet die Einschreibung per Internet und Post statt :-top

Medi2009
13.07.2009, 14:25
Hier, für alle die es interessiert, hab ne eMail von der Uni Köln bekommen:


Sehr geehrter Studieninteressent,

falls nötig, z.B. bei einem Auslandsaufenthalt, kann die Einschreibung an der Universität zu Köln durch eine dazu schriftlich bevollmächtigte Person vorgenommen werden.

Kopie des Personalausweises von "Muster Mustermann" mit der Fotoseite, darauf der Text:
Vollmacht : Hiermit bevollmächtige ich, Muster Mustermann, Herrn/Frau XY in meinem Auftrag und mit meinem Einverständnis hinsichtlich meiner Angelegenheiten bei der Universität zu Köln zu handeln. Diese Vollmacht ist gültig für das Winter/Sommersemester 200X.

Tag.Monat.Jahr Muster Mustermann
Datum Unterschrift

Hinweis: Bei Erledigung der Formalitäten vor Ort muss sich die bevollmächtigte Person XY ausweisen können.