Frost.
14.07.2009, 17:24
Hi,
auf dieser Seite hier http://www2.zvs.de/index.php?id=618 steht was über die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes. Ist das das gleiche wie die Immatrikulation? Wenn nicht, was muss man da genau machen und ist die Immatrikulationsfrist die gleiche, oder muss man zuerst annehmen und die Immatrikulationstermine sind viel später?
Das Problem ist, dass ich Ende August bis Mitte/Ende September in den Urlaub fahren wollte (früher geht nicht wegen Praktikum und Geld) und jetzt überhaupt nicht weiß wie ich das terminlich machen soll. Vor allem kann ich überhaupt nicht abschätzen wann ich zugelassen werd (DN 1,7 --> Hochschulverfahren oder Nachrückverfahren). Für die Immatrikulation könnte ich ja evtl. meinen Eltern eine Vollmacht erteilen. Würde das auch bei der "Annahme" gehen?
Danke schonmal im Voraus
auf dieser Seite hier http://www2.zvs.de/index.php?id=618 steht was über die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes. Ist das das gleiche wie die Immatrikulation? Wenn nicht, was muss man da genau machen und ist die Immatrikulationsfrist die gleiche, oder muss man zuerst annehmen und die Immatrikulationstermine sind viel später?
Das Problem ist, dass ich Ende August bis Mitte/Ende September in den Urlaub fahren wollte (früher geht nicht wegen Praktikum und Geld) und jetzt überhaupt nicht weiß wie ich das terminlich machen soll. Vor allem kann ich überhaupt nicht abschätzen wann ich zugelassen werd (DN 1,7 --> Hochschulverfahren oder Nachrückverfahren). Für die Immatrikulation könnte ich ja evtl. meinen Eltern eine Vollmacht erteilen. Würde das auch bei der "Annahme" gehen?
Danke schonmal im Voraus