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Nilani
23.07.2009, 18:18
abgesehen davon, wirst du tatsächlich zwangsgeext, wenn du dich nicht zurückmeldest, denn mit der Rückmeldung signalisierst du ja, dass du weiter studieren möchtest.

Libella
23.07.2009, 21:24
Ach du Backe, stimmt! Habe jetzt nen Schriftstück an das Studentensekretariat geschickt, weil ich mich freischalten lassen muss. Bin nicht in Regelstudienzeit. Ab 7. Semester muss man sich freischalten lassen, damit man sich zurückmelden kann. Nacher exen sie mich dann! Mist mist mist. Wat mach ich denn nu??? Gleich selber exen? Geht das so einfach oder muss ich hin? Ohje... dachte ich probiers wegen Status und Hoffnung an anderer Uni nur den Schein zu machen. Weiß einfach nicht, was richtig und was falsch ist.


Seh gerade auf dem Exmatrikulationsantrag muss ich nen Grund angeben, die kreuzen dann bestimmt ncoh endgült.Nichtbestehen an von sich aus!

Nilani
23.07.2009, 22:35
also auf meiner Exmatrikulationsbescheinigung in Berlin stand kein Grund drauf, nur von wann bis wann ich immatrikuliert war, obwohl ich einen auf dem Antrag angeben musste (hab gesundheitliche Gründe oder so genannt). War bei mir aber noch bißchen anders und Prüfungsanspruch hatte ich auch noch nicht verloren.
Ich denke, als Quereinsteiger sich zu bewerben, ist erfolgreicher. Ich kenn aus unserem vorherigen Jahr mind. 2, die sich aus Greifswald und Dresden nach MD beworben und nen Platz bekommen hatten

elum
25.07.2009, 15:51
Erfahrungsgemäß funktioniert die Kommunikation zwischen den Instituten und Studentenkanzlei überhaupt nicht. D.h. du kannst davon ausgehen, dass dort niemand Bescheid weiß, dass du eigentlich raus bist!
Wenn du dich nun selbst exmatrikulierst, kannst du als Grund immer noch "Uniwechsel" angeben!
Risikoreich... ich weiss! Aber welche Wahl hast du?
...abwarten bis du Zwangsexmatrikuliert wirst?
Wohl eher nicht!!!

synosoph
25.07.2009, 16:35
Wer örtlich flexibel ist, sollte eigentlich keine Probleme haben, eine neue Uni zu finden. Davon kenne ich einige Leute, die das erfolgreich gemacht haben, mal wegen Biochemie, mal wegen Physio. Dagegen ist mir kein Student bekannt, der als Gast einen Schein extern gemacht hat und dann bei uns weiterstudiert hat.

fungo
13.01.2010, 20:11
Also sollte man sich in dem Fall exmatrikulieren und ringsrum bewerben und drauf hoffen, dass man genommen wird als Wiedereinsteiger? Sollte man dafür eine Weile exmatrikuliert sein oder kann man sich gleich wieder wo bewerben und hat ne Chance genommen zu werden.

Gibt es Unis bei denen man größere / weniger gute Chancen hat als Quereinsteiger wieder reinzukommen.

Ich würde gerne die Uni wechseln, bin aber in seinem sehr hohen Fachsemester und finde daher keinen Tauschpartner. Meinen Prüfungsanspruch habe ich noch nicht verloren, aber so gut wie und die Chancen bei meinem letzten Versuch sind nicht so rosig.
Fürs PJ wäre Frankfurt für mich eh besser als Mainz (wegen Entfernung vom Wohnort) aber Härtefallantrag geht auch nicht, weil man außerhalb von Regelstudienzeit nicht mehr danach behandelt wird, was ich schon krass finde, weil ich ja vor allem durch meine Kinder so viele Semester auf dem Buckel habe. :(

Gibt es hier auch paar Leute die im Hauptstudium den Prüfungsanspruch in einem Fach verloren haben? Biochemie und Physio sind ja so die Klassiker wo´s kracht.

Reinhard
27.01.2010, 11:08
Kennt jemand zufällig einen Fall, wo herauskam, daß tatsächlich kein Prüfungsanspruch mehr vorhanden war und es ein Student FALSCH angegeben hat- und welche Probleme daraus entstanden sind????

...nur mal so ne Frage!:-))

Coxy-Baby
27.01.2010, 11:17
Naja solche Fälle werden wohl überschaubar sein, da bei vielen Exmatrikulationsbescheinigungen (zumindestens unsere hier..) der Exmatrikulationsgrund steht und das wäre in diesem Fall "Exmatrikulation aufgrund endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung".....
01 Beendigung des Studiums nach Prüfung
02 Prüfung nicht abgeschlossen
03 Beendigung des Studiums ohne Prüfung
04 Hochschulwechsel
05 Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
06 Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums
07 fehlende Rückmeldung
08 Beendigung des Studiums wegen endgültig nicht bestandener Prüfung
09 Sonstige Gründe.

Reinhard
27.01.2010, 11:32
Ich frage aus dem Grund, weil ein Komilitone von mir in einem Fach keinen Prüfungsanspruch mehr hat.
Am Semesterende hat er ganz normal die Unterlagen mit dem Überweisungsträger für die Studiengebühren zugeschickt bekommen (also für die Rückmeldung) und hat sich zurückgemeldet.
Im letzen Semester hat er noch andere Scheine gemacht und überlegt jetzt, ob er versuchen soll die Uni zu wechseln. Schließlich macht es den Eindruck, als wenn es unsere Uni "verpennt" hat!
Oder meint Ihr, die Uni merkts bei der "eigenen" Exmatrikulation???

Coxy-Baby
27.01.2010, 11:55
Naja zumindestens bei uns ist es so, daß es ja auch etwas dauert bis das Institut meldet,
daß der Student leider den Schein nicht erhalten hat und auch nicht erhalten wird dann fangen die Mühlen erst an zu mahlen.....

Nilani
27.01.2010, 16:22
Komisch, auf meiner Exmatrikulationsbescheinigung stand damals kein Grund drauf, nur das Datum, zu wann sie gültig ist.
Im Zweifelsfall würd ich schlicht und einfach mich freiwillig exmatrikulieren, bevor der letzte Versuch versiebt ist (oder direkt danach). In Berlin ging, zumindest vor ein paar Jahren, Exma nur zum Semesterende, nie irgendwie mittendrin.

Jauheliha
27.01.2010, 16:43
Auf meinen unzähligen Exmas steht nur bei einer der Grund drauf, auf den anderen steht gar nix. Ist alles von Uni zu Uni unterschiedlich.
An manchen Unis muss man schon bei der Bewerbung sogar an Eides Statt versichern, dass man noch keine Prüfungsansprüche verloren hat, oder sogar wieviele Fehlversuche man bereits hat, da würde ich dann wohl eher nichts verheimlichen....

JanK
27.01.2010, 20:26
Interessant wäre auch die Frage, was passiert, wenn man - durch Tricks, Schlamperei oder was auch immer - die Prüfungen doch packt und später auch erfolgreich am HEx vorbeikommt und die Approbation erhält.

Und dann kommt fünf Jahre später raus, dass man ja schon den Prüfungsanspruch verloren hatte.


Ich würd mich nicht darauf verlassen, dass die Behörden dann sagen "Och, der hat's ja dann doch noch geschafft, lassen wir mal fünfe gerade sein".

Anders, kurz und knapp formuliert: Könnte in so einem Fall das StEx nachträglich "aberkannt" werden? Den Prüfungsanspruch hatte man ja unbestreitbar verloren, man wusste es höchstwahrscheinlich ja auch... insofern hätte man gar nicht zum StEx antreten dürfen.

Pille_McCoy
28.01.2010, 06:07
Da gab es ja denn Fall in Hamburg. Allerdings hatte die Ärztin das Pysikum nicht bestanden und sich trotzdem durchgemogelt. Obwohl sie eine sehr gute Assistentin gewesen sein soll, respektiert und gelobt von Kollegen und Vorgesetzten, wurde sie am Ende strafrechtlich verfolgt.
Ich würde das auf jeden Fall im Vorfeld mal juristisch klären lassen ( was passiert im schlimmsten Fall usw. ), so etwas ist definitiv kein Kavaliersdelikt und kann eventuell böse enden.

Vielleicht kann dein Freund ja noch einen Versuch aushandeln, wenn er ansonsten alle Scheine bestanden hat?

Haru
28.01.2010, 16:40
Interessant wäre auch die Frage, was passiert, wenn man - durch Tricks, Schlamperei oder was auch immer - die Prüfungen doch packt und später auch erfolgreich am HEx vorbeikommt und die Approbation erhält.

Und dann kommt fünf Jahre später raus, dass man ja schon den Prüfungsanspruch verloren hatte.


Ich würd mich nicht darauf verlassen, dass die Behörden dann sagen "Och, der hat's ja dann doch noch geschafft, lassen wir mal fünfe gerade sein".

Anders, kurz und knapp formuliert: Könnte in so einem Fall das StEx nachträglich "aberkannt" werden? Den Prüfungsanspruch hatte man ja unbestreitbar verloren, man wusste es höchstwahrscheinlich ja auch... insofern hätte man gar nicht zum StEx antreten dürfen.


ich denke nicht, dass das ein problem ist, denn :

nehmen wir an du hast den prüfungsanspruch verloren und wurdest nicht zwangsexmatrikuliert ( in der regel wird man das ja auch nicht "einfach so")
dann könntest du den schein ja auch an einer anderen deutschen uni oder im ausland gemacht haben. das lpa hat dich damals zum physikum zugelassen und fertig. den prüfungsanspruch zu verlieren ist kein grund nicht zum examen zugelassen zu werden. außerdem kann es ja auch sein, dass du einen härtefallantrag gestellt hast, davon kann das lpa ja auch nichts wissen

Medi2009
29.01.2010, 14:31
Interessant wäre auch die Frage, was passiert, wenn man - durch Tricks, Schlamperei oder was auch immer - die Prüfungen doch packt und später auch erfolgreich am HEx vorbeikommt und die Approbation erhält.

Und dann kommt fünf Jahre später raus, dass man ja schon den Prüfungsanspruch verloren hatte.


Ich würd mich nicht darauf verlassen, dass die Behörden dann sagen "Och, der hat's ja dann doch noch geschafft, lassen wir mal fünfe gerade sein".

Anders, kurz und knapp formuliert: Könnte in so einem Fall das StEx nachträglich "aberkannt" werden? Den Prüfungsanspruch hatte man ja unbestreitbar verloren, man wusste es höchstwahrscheinlich ja auch... insofern hätte man gar nicht zum StEx antreten dürfen.

In unserem Rechtssystem gibt es keine Gesetze, die über eine vorrausgegangene Rechtsverletzung hinausgehen. Soll heißen, dass diese Person das StEx "aberkannt" bekommt, oder rein rechtlich gesprochen hat sie es zu keinem Zeitpunkt besessen, weil sie ja schon zur Prüfung egtl. gar nicht zugelassen war. Wenn sowas rauskommt, dann kann sich die Person auch darauf gefasst machen, dass die alten Arbeitgeber ein Verfahren wegen Betruges eröffnen, bei dem u.A. das gezahlte Gehalt zurückgefordert wird. (Was auch bei dem im Fred genannten Verfahren aus Hamburg passier ist)

CYP21B
29.01.2010, 16:04
Nur mal so rein hypothetisch, wie sähe es denn aus, wenn die TS bzw. anderen Betroffenen, denen nur noch ein Schein fehlt sich exen bzw. nicht exen. Den Schein in einem anderen Studiengang machen, sich dann extern zum Physikum melden und dann versuchen zum 5. Semester einen Platz zu bekommen. Eigentlich dürfte es in diesem Szenario doch egal sein, was letztendlich dann auf der Exmatrikulation als Grund angegeben war, oder habe ich einen Denkfehler?

Haru
29.01.2010, 16:42
genau das meine ich ja zum Beispiel
also ist es für Hochschulen, die Ihre Studenten nach verfall des prüfungsanspruchs nicht exen ( und die gibt es ! ) später nicht von bedeutung fürs stex etc. würde ich sagen

Coxy-Baby
30.01.2010, 00:44
genau das meine ich ja zum Beispiel
also ist es für Hochschulen, die Ihre Studenten nach verfall des prüfungsanspruchs nicht exen ( und die gibt es ! ) später nicht von bedeutung fürs stex etc. würde ich sagen

und wie kommen dann die studenten an den fehlenden Schein ?

Haru
30.01.2010, 10:35
---edit---