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Kyutrexx
10.08.2010, 10:29
Hahahaha alles das selbe Pack - ich will hier raus!:-kotz
:-dafür
Kann ich nur bestätigen.

Ich hab da ja noch Glück, dass ich ein eigenes Rechtsgebiet hier leite. Aber das mach ich ja auch schon eine Weile.
Ist halt nicht mehr sehr erfüllend. Gibt auch nischt neues mehr zu lernen in dem Bereich.


N Kumpel hat sich mal mit 3 Long Island abgeschossen (leerer Magen, wenig Schlaf, wenig Flüssigkeit an dem Tag zu sich genommen).
Den Fehler hat er nicht nochmal gemacht ... lag aber auch daran, dass wir ihm das noch gut 2 Jahre unter die Nase gerieben haben :-)).

@MediBe:
Guck dir mal die Online-Variante des HAM-NAT an. Das ist schaffbar!
Also nutz es.
Sonst gibt's vom ganzen Forum Klassenhaue :-)).

fallenangel30487
10.08.2010, 10:30
@Kyutrexx

Kennst du dich ein bisschen mit Hochschulrecht aus?

Kyutrexx
10.08.2010, 10:33
@Kyutrexx
Kennst du dich ein bisschen mit Hochschulrecht aus?
Ich hab mal ne Kapazitätsklage teilweise mit bearbeitet (allerdings nicht Medizin).
Von daher sag ich mal vorsichtig: ja, ein wenig.

Palimpalim
10.08.2010, 10:34
Heut is das Wetter bei uns voll schön und ich weiß nicht, was ich machen soll. Für Schwimmbad is es zu kalt... Hat jemand von euch ne Idee, was man so bis zum 02.09. machen könnte :-nix
Ich sitz hier vorm Computer und hab keinee Inspiration für irgendwas.

Kyutrexx
10.08.2010, 10:37
Heut is das Wetter bei uns voll schön und ich weiß nicht, was ich machen soll. Für Schwimmbad is es zu kalt... Hat jemand von euch ne Idee, was man so bis zum 02.09. machen könnte :-nix
Ich sitz hier vorm Computer und hab keinee Inspiration für irgendwas.
Die Mafia II Demo kommt heute raus!

fallenangel30487
10.08.2010, 10:37
Dann frag ich dich mal was zum KPP *g*

Also ich hab vorm Abi 4 Monate KPP gemacht und damals hieß es noch es wird anerkannt. Jatzt ist es so dass das LPA Saarland grundsätzlich nix anerkennt was vorm Abi war! Find das schon ne Frechheit und ehrlich gesagt ziemlich diskriminierend und mit Gleichberechtigung hat das auch wenig zu tun. Du wirst ja echt als Mensch 2. Klasse behandelt wenn du dein Abi auf dem 2. Bildungsweg machst.
Kann man da was gerichtlich machen falls das LPA RLP mir das jetzt auch nicht anerkennen sollte? Lohnt es sich da überhaupt zum Anwalt zu geheb oder gibts da vieleicht schon ein Urteil in der Richtung?

fallenangel30487
10.08.2010, 10:40
Heut is das Wetter bei uns voll schön und ich weiß nicht, was ich machen soll. Für Schwimmbad is es zu kalt... Hat jemand von euch ne Idee, was man so bis zum 02.09. machen könnte :-nix
Ich sitz hier vorm Computer und hab keinee Inspiration für irgendwas.

Ich spring später wieder in den Pool bei uns sinds jetzt auch schon 26°.
Wie wärs denn mit Radtour oder so was...

Palimpalim
10.08.2010, 10:45
Radtour mit Platten ist eine unerfreuliche Geschichte. Hab schon an Stadtbummel gedacht, aber da fehlt mir die Kohle zum shoppen. Vielleicht nen Abstecher ins Kino.

Kyutrexx
10.08.2010, 10:47
Okay, also ich versuch das mal zu zerlegen. Und weise noch mal drauf hin, dass ich kein Experte in dem Bereich bin ;).
Zunächst mal ist das mit dem KPP kein Hochschulrecht. Denn die Hochschulen haben damit nix zu tun.

Das KPP ist in der Approbrationsordnung geregelt, § 6 Absatz 1 und besagt: (1) Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus abzuleisten.

Mehr sagt die Approbationsordnung dazu nicht.
Die Approbationsordnung ist Bundesrecht.

Die Anerkennung selbst ist Sache der Prüfungsämter, was LANDESrecht ist. Einheitliche Rechtsprechung gibt es zu dem Thema NICHT.

In den jeweiligen Landesordnungen sind verschiedene Begründungen dafür enthalten, warum das KPP dann und wann nicht anerkannt wird.
Die meisten PÄ erkennen jedoch ein KPP vor dem Abi an, wenn das Abi auf dem 2. Bildungsweg erworben wurde.

Allerdings sagen die meisten Landesregelungen auch, dass das KPP maximal 2 oder 3 Jahre alt sein darf, wenn du dich zum Physikum anmeldest!
Das ist ein Resultat der Regelungen der Approbationsordnung.

Ich vermute mal, das KPP wäre dann inzwischen schon eine Weile alt, oder?


Was das Thema Anwalt betrifft: da die Rechtsprechung Landessache ist, gibt es keine „Grundsatzurteile“ im eigentlichen Sinne.
Der Erfolg das ganze vor Gericht durchzusetzen dürfte zweifelhaft sein – zu viele Variablen und auch zu hohe Kosten.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, die sowohl Verfahrens- als auch Anwaltskosten abdeckt, mach es. Ansonsten kann das ein teurer Spaß werden.
Zudem ist das Prüfungsamt die Stelle, die dir dann deine Prüfung abnimmt.

Ich würde mal pauschal sagen, dass es nicht das klügste ist sich ausgerechnet mit denen anzulegen.

Du sagst dem Kellner im Restaurant ja auch nicht die Meinung, BEVOR er das Essen gebracht hat ;).

Laurice
10.08.2010, 10:49
@Palim Neuen Schlauch kaufen, aufs Rad ziehen, aufpumpen und mit Rad ins Kino :-dance
Mir wurde gesagt, Inception ist Pflicht!

Palimpalim
10.08.2010, 10:55
Inception hatte ich auch schon im Auge. Das mit dem Schlauch ist an sich ne gute Idee, aber:
ich möcht nach Regensburg ins Kino (weil ich ja auch noch in die Stadt möcht) und das wären dann knapp 75 km einfach:-blush (Da schaff ich dann bloß die Abendvorstellung ;-) ) Hat jemand den Film schon gesehen und kann ihn empfehlen???

fallenangel30487
10.08.2010, 10:59
Okay, also ich versuch das mal zu zerlegen. Und weise noch mal drauf hin, dass ich kein Experte in dem Bereich bin ;).
Zunächst mal ist das mit dem KPP kein Hochschulrecht. Denn die Hochschulen haben damit nix zu tun.

Das KPP ist in der Approbrationsordnung geregelt, § 6 Absatz 1 und besagt: (1) Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus abzuleisten.

Mehr sagt die Approbationsordnung dazu nicht.
Die Approbationsordnung ist Bundesrecht.

Die Anerkennung selbst ist Sache der Prüfungsämter, was LANDESrecht ist. Einheitliche Rechtsprechung gibt es zu dem Thema NICHT.

In den jeweiligen Landesordnungen sind verschiedene Begründungen dafür enthalten, warum das KPP dann und wann nicht anerkannt wird.
Die meisten PÄ erkennen jedoch ein KPP vor dem Abi an, wenn das Abi auf dem 2. Bildungsweg erworben wurde.

Allerdings sagen die meisten Landesregelungen auch, dass das KPP maximal 2 oder 3 Jahre alt sein darf, wenn du dich zum Physikum anmeldest!
Das ist ein Resultat der Regelungen der Approbationsordnung.

Ich vermute mal, das KPP wäre dann inzwischen schon eine Weile alt, oder?


Was das Thema Anwalt betrifft: da die Rechtsprechung Landessache ist, gibt es keine „Grundsatzurteile“ im eigentlichen Sinne.
Der Erfolg das ganze vor Gericht durchzusetzen dürfte zweifelhaft sein – zu viele Variablen und auch zu hohe Kosten.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, die sowohl Verfahrens- als auch Anwaltskosten abdeckt, mach es. Ansonsten kann das ein teurer Spaß werden.
Zudem ist das Prüfungsamt die Stelle, die dir dann deine Prüfung abnimmt.

Ich würde mal pauschal sagen, dass es nicht das klügste ist sich ausgerechnet mit denen anzulegen.

Du sagst dem Kellner im Restaurant ja auch nicht die Meinung, BEVOR er das Essen gebracht hat ;).

Also im Saarland wirds nicht anerkannt aber ich hoffe jetzt noch auf RLP. Meine Rechtschutzversicherung übernimmt so ziemlich alles sogar Kapazitätsklagen *g*

Wenn RLP mir das jetzt anerkennt kann ich ja damit zum lpa saar gehen und die müssen das dann akzeptieren, oder? So hab ich das zumind. mal verstanden.

fallenangel30487
10.08.2010, 11:00
Inception hatte ich auch schon im Auge. Das mit dem Schlauch ist an sich ne gute Idee, aber:
ich möcht nach Regensburg ins Kino (weil ich ja auch noch in die Stadt möcht) und das wären dann knapp 75 km einfach:-blush (Da schaff ich dann bloß die Abendvorstellung ;-) ) Hat jemand den Film schon gesehen und kann ihn empfehlen???

Inception hab ich auch schon gesehen...fand ihn auch gut, aber extrem anstrengend, ich glaub den muss man mind. 2 mal sehen.
Ich find ja Eclipse super *g*

Laurice
10.08.2010, 11:04
Sagt mal, ich war der festen Überzeugung, dass Zusagen in den ersten beiden Quoten am 10. und Absagen am 11. kommen. Hatte ich so mehrfach auf der hochschulstart page gelesen.
Bin ich verrückt geworden oder haben die tatsächlich die Termine verändert?! Hab auch nicht täglich hier gelesen, also sorry falls die Frage jetzt dumm ist :-nix



@Palim auch cool - sorry, als Stadtkind unterstellt man den anderen auch immer, dass es maximal 10km sind bis ins nächste Zentrum nebst Kino.

Laurice
10.08.2010, 11:06
Ich find ja Eclipse super *g*

Ich fand die Bücher super, auf Englisch noch ein bisschen besser als auf Deutsch. Und in meiner Vorstellung ist Edward um einiges heißer, sodass ich mich dagegen entschieden habe, den Film zu gucken. Man muss ja seine Fantasie auch behalten dürfen. ;-)

Abitussi10
10.08.2010, 11:07
Ich geh heut in den Film Kindsköpfe - freu mich schon MEGA :-D

Kyutrexx
10.08.2010, 11:21
Also im Saarland wirds nicht anerkannt aber ich hoffe jetzt noch auf RLP. Meine Rechtschutzversicherung übernimmt so ziemlich alles sogar Kapazitätsklagen *g*

Wenn RLP mir das jetzt anerkennt kann ich ja damit zum lpa saar gehen und die müssen das dann akzeptieren, oder? So hab ich das zumind. mal verstanden.
Frag aber bitte explizit nach, ob sie Prüfungsrechtsfälle übernehmen.
Ganz wichtig: kläre ob, ob Verfahrens- UND Anwaltskosten übernommen werden!
Letzteres wird gerne oft vergessen.

Zu deiner Frage: nein, sie MÜSSEN gar nicht, sie können.
Wie gesagt: KPP-Anerkennung ist LANDESrecht.
Das heißt, die Regelungen eines Landes können nicht automatisch die eines anderen Landes außer Kraft setzen oder überschreiben.

Du kannst freundlich einen Antrag stellen und hoffen und beten und ansonsten deine Versicherung anrufen und sie fragen, ob sie einen solchen Fall auch übernehmen. Denk ggf. an die Selbstbeteiligung.

Eine Garantie gibt es aber nicht, will heißen, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf.

Wie lange ist dein KPP her?

Alchemist
10.08.2010, 11:23
Eclipse fand ich auch super, was ich auch sehr schoen finde ist dass sie sich ganz fest an den Buechern halten, im Gegenteil z.B. zu Harry Potter. :)

fallenangel30487
10.08.2010, 11:26
Lange *g* 2003 aber das ist an beiden LPA´s egal.

Kyutrexx
10.08.2010, 11:46
Lange *g* 2003 aber das ist an beiden LPA´s egal.
100%ig sicher?

In der Regel darf das KPP nicht älter als 2 Jahre sein. Einige LPAs machen auch 3 draus, ist aber meist die Schmerzgrenze.

Daher mein dringender Rat: BEVOR du denen mit rechtlichen Schritten drohst, lass dir erstmal schriftlich bestätigen, dass es egal ist, wie alt deines ist.
Mache so: schreib ihnen "blablubb, mein KPP ist von 2003 und ich möchte voraussichtlich dann und dann studieren, würde das für das Physikum 2012 anerkannt werden?".
Achte drauf, dass das Antwortschreiben mit Namen versehen ist. Eine automatische Antwort OHNE Unterschrift und Bearbeiternamen ist nichts wert.

Das ist später wichtig für die Beweisführung.


Aus Prozesserfahrung weiß ich, dass in solchen verwaltungsrechtlichen Verfahren gerne am Ende noch eine Einrede hinterhergeschmissen wird und letztlich das ganze Verfahren umsonst war.
Daher wäre das jetzt der erste Schritt - noch vor ALLEM anderen.