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fallenangel30487
13.07.2010, 20:14
iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii........... meine Katze hat grad ne fette Ratte gebracht..... bäääääääääää würd mich mal interessieren ob das gefährlich ist....heißt ja immer das Ratten alle möglichen Krankheiten übertragen....hat jemand von euch ne Ahnung davon?

Nessiemoo
14.07.2010, 11:13
Ew...Ratten...

Jetzt hat ja die ZVS die heise Phase - eventuell kann es etwa 4 Tage nach dem Posteingang nehmen, bis der Kontrollblatt online kommt.

Ratford
14.07.2010, 12:02
Hab mal bei der ZVS angerufen.
Eine fast mitleidige Stimme sagte mir, dass es ihnen leid tut, aber meine Unterlagen haben einen formalen Fehler. Die Beglaubigung entspricht nicht den Anforderungen der ZVS (ich hab diese mistige Schulbeglaubigung genommen, verdammt).
Sie sagt, wenn ich heute noch einen Notar oder ne Behörde oder sonstwas finde, die mir eine neue erstellt und ich das als Eilbrief versende könnte es noch reichen, aber der Brief müsse mit der Morgensendung um 8 Uhr bei denen eintreffen.

Shit ey ...

fallenangel30487
14.07.2010, 12:06
Das is ja wohl nur assi!!! Warum reicht bei dir die Schulbeglaubigung nicht aus. Bei mir gab es damit keine Probleme. Dafür haben sie bei mir eine Beglaubigung übersehen und nach anrufen und hin und her haben sie dann entdeckt, dass der Wisch vom FSJ ja doch beglaubigt ist...
Saftladen sagt ich nur! Im Notfall kannst du es von einem Pfarrer beglaubigen lassen und dann nach Dortmund fahren.

Nessiemoo
14.07.2010, 12:07
Oh, dann mache doch schnell, drucke die Beglaubigungs-Regeln aus und laufe nach den ersten amtliche Kirche/Notar...Du kannst es ja noch schaffen!

jona1708
14.07.2010, 13:08
Uiiii! Als ich das eben gelesen habe, habe ich mich ganz schön verrückt gemacht und gedacht, dass meine Schulbegläubigung auch nicht angebracht ist. Eben die ganze zeit mich durch die Warteschleife zu boxen und nach langer nervenaufreizender Zeit endlich die Zuversicht, dass alles in Ordnung ist.

Mannomann, was machen die uns verrückt...

Jemine
14.07.2010, 13:15
Da würd ich aber auch nochmal geneuer nachhaken, denn wozu beglaubigt einem die Schule schon direkt ein paar Kopien des Abizeugnisses, wenn nicht für ne Unibewerbung???
Ansonsten so schnell wie möglich irgendwo beglaubigen lassen und halt in den Sauren Apfel beißen und selber nach Dortmund gondeln...
Viel Glück

jona1708
14.07.2010, 13:18
Finde ich auch komisch, weil die Schule weiß doch eigentlich genau, wie man richtig beglaubigen muss, damit es richtig ist. Komisch Komisch...:-nix

fallenangel30487
14.07.2010, 14:56
Hab jetzt auch ein riesen Problem! Ich bin zw. FSJ und Studium nicht Krankenversichert, weil ich ab 23 nur in die Familienversicherung darf wenn ich studiere, also erst ab Oktober. Für die Zeit zw. 15.8 und Anfang Oktober müsste ich mich dann selbst versichern. Das kann ich aber nicht bezhalen! Was mach ich jetzt???? Ist man bei einem 400€ Job versichert?

Kyutrexx
14.07.2010, 15:11
Hab jetzt auch ein riesen Problem! Ich bin zw. FSJ und Studium nicht Krankenversichert, weil ich ab 23 nur in die Familienversicherung darf wenn ich studiere, also erst ab Oktober. Für die Zeit zw. 15.8 und Anfang Oktober müsste ich mich dann selbst versichern. Das kann ich aber nicht bezhalen! Was mach ich jetzt???? Ist man bei einem 400€ Job versichert?
Arbeitslos melden (egal ob ALG I oder ALG II), du bist dann über das Arbeitsamt versichert.

Bei einem 400 Euro Job bist du übrigens NICHT versichert, sondern erst ab 400,01 Euro.

konstantin
14.07.2010, 15:12
Je nach Ausgangssituation hast du eventuell die Moeglichkeit, dir den Kindstatus schon vor Beginn des Studiums zu erstreiten. Zumindest hast du 4 Monate Anspruch auf Kindergeld (und somit auch auf die Familienversicherungen) zwischen Schule und Studium, je nach dem, wie deine FSJ- und Ausbildungsgeschichten gelaufen sind, hast du da also eventuell noch Spielraum.

Gilst du nicht als Kind, musst du dich ohnehin arbeitslos melden! Du hast dann Anspruch auf ALG I (so vermute ich, weil du eine Ausbildung absolviert hast und somit 3 Jahre lang Sozialabgaben getaetigt hast), die weiteren Pflichtsversicherungen uebernimmt dann das Amt.

Klingt unschoen, ist aber garnicht so schlimm. Der einzige Haken an der Geschichte: Findet das Amt in der Zeit, in der du arbeitslos gemeldet bist, einen Job fuer dich, kannst du dich nur schwerlich davor druecken. :-))

edit: Wie mein Vorredner schon erwaehnte, gilt ein 400-Euro-Job nicht als Sozialversicherungspflichtig, du bist darueber also nicht versichert!

fallenangel30487
14.07.2010, 15:17
Das Problem ist dass ich kein ALG bekomme. Ich hab in der Ausbildung kein Geld verdient und Hartz 4 bekomm ich auch nicht. Kindergeld bekomm ich noch aber, die von der KV meinte das hätte damit nix zu tun. Oh man...jetzt darf ich im Sommer arbeiten für meine KV zu bezahlen.... Na super....und KPP kann ich dann auch nicht machen weil die eine Versicherung verlangen und sonst keine Praktikanten nehmen....

Kyutrexx
14.07.2010, 15:21
Je nach Ausgangssituation hast du eventuell die Moeglichkeit, dir den Kindstatus schon vor Beginn des Studiums zu erstreiten. Zumindest hast du 4 Monate Anspruch auf Kindergeld (und somit auch auf die Familienversicherungen) zwischen Schule und Studium, je nach dem, wie deine FSJ- und Ausbildungsgeschichten gelaufen sind, hast du da also eventuell noch Spielraum.

Gilst du nicht als Kind, musst du dich ohnehin arbeitslos melden! Du hast dann Anspruch auf ALG I (so vermute ich, weil du eine Ausbildung absolviert hast und somit 3 Jahre lang Sozialabgaben getaetigt hast), die weiteren Pflichtsversicherungen uebernimmt dann das Amt.

Klingt unschoen, ist aber garnicht so schlimm. Der einzige Haken an der Geschichte: Findet das Amt in der Zeit, in der du arbeitslos gemeldet bist, einen Job fuer dich, kannst du dich nur schwerlich davor druecken. :-))

edit: Wie mein Vorredner schon erwaehnte, gilt ein 400-Euro-Job nicht als Sozialversicherungspflichtig, du bist darueber also nicht versichert!
Kindergeld gibt es nur in Phasen, in denen auch tatsächlich eine geförderte Ausbildung getätigt wird. Im September gibt es daher kein Kindergeld.
Denn Kindergeld gibt es, weil man eine Ausbildung macht.
Die Krankenversicherung hat man, weil man eine Ausbildung macht (und Bafoeg bekommt).

Selbst wenn man Kindergeld bekäme, ergibt sich daraus nicht der Anspruch auf Krankenversicherung!
Das eine ist Sache des SGB, das andere ist Sache des Einkommensteuerrechts.
Beide sind unabhängig voneinander.

Selbst wenn man das versuchen wollen würde zu widerlegen, dauert das ewig - und in der Zeit ist trotzdem kein Geld da (es gäbe dann nämlich nur nachträglich eine Entscheidung durch Behörde oder Gericht).

Da es in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht gibt und die einzige Möglichkeit ohne Arbeit in dieser Zeit die reguläre Arbeitslosmeldung ist, ergibt sich daraus eine Pflicht zur Arbeitslosmeldung.

Sollte ein Job angeboten werden, muss der natürlich angetreten werden. Ist aber kein Problem: in der Regel beträgt die Probezeit 3 Monate (minimum), in der man ohne Angabe von Gründen und ohne Frist kündigen kann.

Kyutrexx
14.07.2010, 15:23
Ah, hat sich überschnitten.

Wieso übrigens solltest du kein ALG II bekommen? Wohnst du noch bei deinen Eltern?
Oder wohnst du mit deinem Partner zusammen und der verdient zu viel?

Jemine
14.07.2010, 15:24
Und wieso bekommst du kein HartzIV?

konstantin
14.07.2010, 15:24
Die Krankenversicherungen machen da gerne Stunk, ich kenne das!

Musste sechs mal eine schriftliche Stellungnahme dazu abgeben, weshalb ich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit waere. Die AOK-Filiale in meiner Heimatstadt sah das dann uebrigens auch noch wieder anders als die Filiale in der Stadt meines Arbeitsgebers (Nachbarstaedte!), irgendwann mussten sie es aber einsehen und mir einen Befreiungsschrieb ausstellen (was ja genau das ist, was du auch brauchst, um ueber deine Familienversicherung einzusteigen).

Ich kenne die entsprechenden Paragraphen leider nicht auswendig, aber in der Regel duerfte es fuer dich eine Luecke geben, die es dir erlaubt, dich von der ges. KV-Pflicht zu befreien.

Lass dich auf jedenfall nicht von irgendwelchen Pappnasen dort mit billigen Ausreden abspeisen. Natuerlich haben sie ein Interesse daran, dass du dich eben nicht ueber die Familienversicherung, sondern selbst versichern musst. Mehr Geld fuer die. :-))

konstantin
14.07.2010, 15:28
Kindergeld gibt es nur in Phasen, in denen auch tatsächlich eine geförderte Ausbildung getätigt wird. Im September gibt es daher kein Kindergeld.

Bullshit. Wie ich bereits erwaehnte, hat man vier Monate Anspruch auf Kindergeld zwischen Schule und Studium. Wenn die Fragestellerin zwischen Schule, Ausbildung und FSJ also noch keine vier "arbeitslose" Monate hinter sich gebracht hat, in denen sie Kindergeld (ohne Ausbildung) bezogen hat, dann hat sie nun Anspruch darauf, auch wenn die Schulzeit schon lange vorbei ist.

Uebrigens, in Ausnahmefaellen, in denen man beweisen kann, dass ein frueher Ausbildungsbeginn nicht moeglich ist, erhaelt man ebenfalls Kindergeld. Ich erhalte volle sechs Monate Kindergeld, weil mein Zivildienst im Maerz endete und ich mein Studium erwiesenermassen nicht vor Oktober aufnehmen kann.

edit: Es ist richtig, dass durch einen reinen Kindergeldanspruch kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der Familienversicherung entsteht. Allerdings befindet sich die Fragestellerin in einem der bereits genannten Sonderfaelle. Mit entsprechender Formulierung wird sich selbstverstaendlich in die Familienversicherung aufgenommen werden, denn waere dem nicht so, muesste sie ja wieder (im Umkehrschluss) HartzIV-berechtigt sein, was sie nicht ist, weil sie ein Studium anstrebt.

Es wird hier klar differenziert zwischen "unklarer Zukunft" und "geplantem Studium". Die Absicht, ein Studium aufzunehmen, zeigt naemlich eben diesen Sonderfall auf, dass ein Antritt des Studiums vor dem 1. Oktober schlicht nicht moeglich ist und daher eine Foerderung trotz allem von Noeten ist.

fallenangel30487
14.07.2010, 15:30
Naja die Frau dort war ganz nett und versucht auch noch bis morgen eine Lücke zu finden. Sie meinte 4 Wochen nach dem FSJ kann sie mich noch so weiterversichern und vieleicht ist dann ja der zvs bescheid schon da, aber vieleicht auch eben nicht. Und dann hab ich den Salat. Oh das ist doch alles Sch*** Kann doch nicht sein, dass man als Hartz 4 Empfänger das Geld in den Arsch gesteckt bekommt und Leute die einfach nur ne KV für 6 Wochen brauchen und wirklich Hilfe nötig haben werden von unserem tollen Staat so hängen gelassen...

Kyutrexx
14.07.2010, 15:43
Bullshit. Wie ich bereits erwaehnte, hat man vier Monate Anspruch auf Kindergeld zwischen Schule und Studium. Wenn die Fragestellerin zwischen Schule, Ausbildung und FSJ also noch keine vier "arbeitslose" Monate hinter sich gebracht hat, in denen sie Kindergeld (ohne Ausbildung) bezogen hat, dann hat sie nun Anspruch darauf, auch wenn die Schulzeit schon lange vorbei ist.
Das gilt nur bei der Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, die, wiederum, ohne ZVS Bescheid, de facto nicht existieren (denn diese müssen bei Antragstellung nachgewiesen werden).


Mit entsprechender Formulierung wird sich selbstverstaendlich in die Familienversicherung aufgenommen werden, denn waere dem nicht so, muesste sie ja wieder (im Umkehrschluss) HartzIV-berechtigt sein, was sie nicht ist, weil sie ein Studium anstrebt.
Nein, weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.
(also in Bezug auf den zweiten Halbsatz)


@fallenangel30487
Du kannst noch folgendes machen.

Ein FSJ gilt nur dann als absolviert, wenn eine bestimmte Mindestzeit erreicht ist. Krankheit zählt da nicht mit rein.

Wenn du eine Möglichkeit hättest dich 6 Wochen krankeschreiben zu lassen und das FSJ um 6 Wochen verlängert wird, bist du raus aus dem Schneider.

fallenangel30487
14.07.2010, 15:50
D.H ich müsste mich einfach von Ende meines FSJ bis Oktober krankschreiben lassen?