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EhlRieckRus
12.12.2002, 14:04
Prolog

Die mündliche Prüfung des Physikums ist bestanden? Glückwunsch! ... Nein? Ach, noch nicht bestanden, kommt noch. Lernen soll doch helfen und einmal hören, was von den bekannten Prüfenden – nachlesbar im Gruselkabinett der Fachschaft - so gefragt wird!

Bei solchen Worten nicken wir ab: sind doch die Worte lediglich freundlich und kaum informativ.

Was? Prüfung nicht bestanden?... Ach, Fünf in Biochemie! ... Zu dumm; nicht mehr in die neuen Praktikumsunterlagen gesehen!

Der Dialog scheint schon lebensnäher. Zum Kauf der Praktikumsunterlagen muss nun einmal ein Anreiz geschaffen werden. Das kann doch jeder verstehen.

Was? Die Eins in Anatomie zählt nicht bei der Fünf in Biochemie?

Hier kann man doch noch einmal hinhören.

Na ja, die Prüfung kann man wiederholen. Lernen soll doch helfen und einmal hören, was von den bekannten Prüfenden so gefragt wird!

Das ist rekursiv: keine Wiederholungen. Doch halt:

Eine Fünf in der mündlichen Prüfung nur wegen einer Fünf in einem Fach ist verdammt hart. ... Was, für einige Kommilitonen war das sogar die letztmögliche Prüfungschance? Echt ein Hammer. ... Wie bitte, drei Chancen sind genug? Nein, drei korrekte Prüfungen sind genug, aber nicht eine willkürliche Bewertung!


Die mündliche Prüfung nach der Ärztliche Approbationsordnung

Die Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO) wird als Ordnung von Bundesgesundheitsministerium nach Zustimmung des Bundesrates erlassen und gilt bundesweit. Das bedeutet nicht unbedingt, dass die ÄAppO überall und von jedem eindeutig verstanden wird.

So geht das Landesprüfungsamt (LPA) Hamburg – wohl nicht als ganz einziges - in seiner Anwendung einen anderen Weg. Vergibt ein Prüfer im seinem Fach der mündlichen Prüfung die Note „mangelhaft“, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden. Der mögliche Ausgleich in der Ärztlichen Vorprüfung - also dem so genannten Physikum – mit mindestens der Note „gut“ ist eher illusorisch.

Die Ärztliche Vorprüfung wurde vor Jahrzehnten in Form von Multiple Choice eingerichtet. Mit einem verheerenden Ergebnis: eine zu hohe Durchfallquote. Darüber war man in den nachfolgenden Jahren eher froh, denn anders hätte man die wachsenden Studierendenzahlen nicht bewältigen können. Zudem haben sich in den späteren Jahren mittels verwaltungsgerichtlicher Urteile immer mehr Studierende eingeklagt. Mitte der 80-er Jahre war aber nicht die hohe Durchfallquote erschrecklich: erschrecklich war, dass es jeden Studierenden treffen konnte und solche getroffen hat, die gar nicht getroffen werden sollten.

Dazu musste Abhilfe geschaffen werden: der mündliche Prüfungsteil. Der ministerielle Entwurf der ÄAppO von 1986 sah ihn noch nicht vor. Es war der zustimmungspflichtige Bundesrat, der auf der Ergänzung bestand. Zum mündlichen Prüfungsteils wurde konsequent eine Ausgleichsmöglichkeit eingerichtet: ein schriftliches „mangelhaft“ konnte nun durch das mündliche „gut“ ausgeglichen werden. So war und ist das Physikum im Grenzfall für als befähigt erachtete Studierende noch zu bestehen. Und es ging und geht auch andersherum: einige Kandidaten können mit der Benotung ihrer mündlichen Leistungen locker vom Beruf des Mediziners verabschiedet werden.


Kollegialprüfung statt Fachprüfungen

Man soll dem Physikum keine Willkürmöglichkeiten unterstellen. Die Ausgleichsmöglichkeit zwischen schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil kann einen im kognitiven Wissen – das durch den schriftlichen Teil abgefragt wird - schwachen Kandidaten retten. Dies durch eine entsprechende Ergänzung des Regierungsvorschlag der ÄAppO zu ermöglichen, war die Absicht des zustimmungspflichtigen Bundesrates.

Im mündlichen Prüfungsteil sollen die Prüflinge (dieses Wort gebraucht die ÄAppO) nachweisen, dass sie – kurz gesagt – nicht nur gelernt, sondern das Wesentliche begriffen und insbesondere dessen klinische Bedeutung erkannt haben. Genau dies wird als Voraussetzung angesehen, um das klinische Studium erfolgreich absolvieren zu können. Diese Voraussetzung zu prüfen ist nicht allein die Sache des dazu - durch das LPA staatlich - bestellten Prüfers, sondern der Prüfungskommission insgesamt.

In vielen Berufen des Gesundheitswesens sind Fachprüfungen vorgesehen, in denen der jeweilige Fachprüfer die Einzelnote feststellt. Die Gesamtnote wird in diesem Fall als arithmetisches Mittel der Einzelnoten gebildet; nicht so in der Medizinerausbildung.

Der mündliche Teil der Ärztlichen Vorprüfung ist - wie zuvor gesagt - als Kollegialprüfung vorgeschrieben. Die Prüfungskommission legt eine Gesamtnote – und sofern einzelne Noten quasi hilfsweise gebildet werden auch diese – obligatorisch gemeinsam fest. Und noch exakter: bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Fakultative Einzelnoten werden – wenn überhaupt – regelhaft auf die Prüfungsfächer Anatomie, Biochemie etc. bezogen. Denkbar wären durchaus fachübergreifende Einzelnoten wie Grundlagenkenntnis und prinzipielles Verständnis, Erkennen der klinischen Bedeutung etc.

Es ist eben die Kollegialprüfung die Prüflinge (s.o. Anmerkung) vor der Willkür eines einzelnen Prüfers schützt.


Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Stuttgart

Kaum war die mündliche Prüfung durch die Approbationsordnung eingeführt, da erwischte es irgendeine unglückliche Kandidatin in Baden-Württemberg. Sie hatte den schriftlichen Teil des Physikums bestanden. In der mündlichen Prüfung erhielt sie für ein Fach zwar ein Gut, im anderen aber eine Fünf und die Prüfung war nicht bestanden. Nun begehrte sie gerichtlich die Zulassung zu den klinischen Semestern mit einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung; schließlich sei die Fünf doch mit der Zwei ausgeglichen.

Das VG Stuttgart beschloss im Herbst 1989 die Ablehnung des Antrags. In der Begründung wurde ausgeführt, dass in jedem Fach der mündlichen Prüfung mindestens „ausreichende“ Leistungen zu erbringen wären, andernfalls könne die Gesamtnote nicht besser als „mangelhaft“ lauten.

Die zwingende Bewertung „mangelhaft“ im Fall einer Einzelfachbenotung mit „mangelhaft“ sieht heute noch immer das LPA B.-W. vor. Andernorts wird teils anders verfahren, so beispielsweise in Hessen, Berlin, M.-V. und Sachsen: in diesen LPÄ wird auf die ÄAppO verwiesen, wonach grundsätzlich die Prüfungskommission ihre Entscheidung mit Stimmenmehrheit trifft: bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Basta.


Erst in Kombination wird ein Strick draus

Manchmal wünscht sich der eine oder die andere in Hamburg, die Leiterin des LPA hätte mehr Zeit mit ihrem Hund spazieren zu gehen; gerne alle Zeit dazu. Die Dame aus der Rechtsaufsicht dürfte sie gerne begleiten.

Nein, das ist nicht böse gemeint. Irgendjemand hat doch die letale Mischung einer Fachprüfung mit der Mangelhaft-Regelung erfunden haben.

Man müsste es wohl oder übel hinnehmen, wenn die Prüfungskommission sich darin einig ist, dass die vom Prüfling dargebotenen Kenntnisse im Fach Dingsda zu arg enttäuschend seien, um damit die mündliche Prüfung insgesamt bestehen zu können. Jede müsste es wohl oder übel auch hinnehmen, wenn die Prüfungskommission sich darin einig wäre, dass die Kandidatin zwar prima gelernt, aber leider wenig verstanden hätte.

Nur so wird nicht entschieden.

Das LPA Hamburg und wohl auch andere scheinen es den Prüfern zu überlassen, welche formelle Prüfungsform sie wählen. Das Ergebnis ist: jeder Prüfer schreibt soviel er kann. Während der Kollege prüft, wird geschrieben. Für eigene Fragen ist kein Raum: der Kollege prüft ja. Dem Kandidaten mal eine unglückliche Frage anders formulieren: der Kollege prüft doch. Zuhören: nein, der Kollege prüft und der andere Prüfer schreibt. Der arme Prüfer fürchtet bereits die Klagen der durchgefallenen Kandidaten: dann hat er sein „Privatprotokoll“ der Prüfung und der Kandidat nur ein gestresstes und damit schlechtes Gedächtnis. Bei einem „privaten“ Protokoll ist das ein Heimspiel für den Prüfer.


Epilog

Mein Kollege hat Ihre Leistungen im Fach Dingsda nur mit mangelhaft bewerten können. Die Prüfungsnote für die mündliche Prüfung lautet damit mangelhaft. In meinem Fach – na ja. Es tut mir leid, Ihnen kein anderes Ergebnis mitteilen zu können.

Doch verehrte(r) Vorsitzende(r)! Die Prüfungskommission bestimmt die Note; bei Stimmengleichheit entscheidet Ihre Stimme. Sie hätten allerdings bei der Prüfung durch den Kollegen in jedem Fall zuhören müssen. Und umgekehrt ebenso!


Widerspruch

Es kann nur geraten werden, mindestens einen der drei Prüfungsversuche im Physikum zu bestehen.

Wenn man gerade deshalb scheitert, weil in einem Fach der mündlichen Prüfung eine Fünf gegeben wurde und die Gesamtnote allein deshalb eine Fünf wurde und zudem die Prüfer abwechselnd gar nicht zugehört haben, dann heißt die Frage: Widerspruch gegen Bescheid über das Ergebnis der mündlichen Prüfung?

Das kann man sich überlegen, wenn es der erste Prüfungsversuch war: wer weiß, was noch passieren wird. Das soll man sich überlegen, wenn es der zweite Versuch war: es wird enger. Das muss man überlegen, wenn es der dritte Versuch war.

Widerspruchsverfahren kosten Geld, wenn der Widerspruch abgewiesen wird. Dann hilft nur eine Klage beim Verwaltungsgericht. Klagen kosten Geld, wenn der Antrag abgewiesen wird. Aber halt, soweit muss es nicht können. Die Gerichte brauchen so ihre Zeit und hoffentlich besteht man die nächste Prüfung. Dann kann man die Klage getrost zurückziehen und es wird billiger.

Zuallererst muss man allerdings einen Widerspruch formulieren. Das haben einige Kommilitonen bereits früher so gehandhabt, dann wohl die Prüfung bestanden: zumindest ist dieses Kapitel in bisher offenbar nicht ausgeurteilt.

Rechtsberatung ist bei Rechtsanwälten erhältlich. Doch man muss erst einmal darauf kommen, dass einem geholfen werden kann.

luckyblue
21.12.2002, 18:50
In den Prüfungsunterlagen meines IMPP stand, dass in jedem Fall der Prüfungsvorsitzende die Note festsetzt.
Natürlich sind mündliche Prüfungen alles andere als objektiv, aber eine Fünf gibt es nicht für nichts und wieder nichts. Da muss man schon mit den Fehlern klotzen. Niemand kassiert eine Fünf, weil er nicht alle Thalamuskerne aufzählen kann oder irgend'nen Rückenmuskel nicht weiß. Da kann man mir viel erzählen, ich glaube es nicht. Schließlich ist den Profs schon klar, dass sie Verständnis prüfen sollen, statt fünf weitere Multiple-Choice-Fragen ranzuhängen. Ich verwette meinen Namen darauf, dass jeder Prüfer mit der mündlichen Prüfung einen Gegenpol zur schriftlichen aufbauen will, mal mehr, mal weniger.

Außerdem darf man nicht vergessen: Die Prüfer kassieren keine Kopfgeldprämie für das Aussieben von Studenten im Physikum. Im GEgenteil: Je mehr Studis der Referenzgruppe sie durchboxen, desto mehr Knete regnet's für die Uni.

So traurig ist die Tragödie Physikum eigentlich auch nicht.

cu
luckyblue

EhlRieckRus
02.01.2003, 13:41
Hallo luckyblue,

1. das IMPP hat mit den mündlichen Prüfungen der Ärztlichen Vorprüfung absolut nichts zu tun. Die Durchführung dieser ist in der ÄAppO, einem Bundesgesetz geregelt und auch N U R dort definiert.

2. du glaubst also nicht , das gewisse Prüfer nicht einmal ansatzweise dazu in der Lage sind, die Institution und insbesondere den Sinn der mündlichen Prüfung zu verstehen bzw. korrekt zu erfassen? Leider ist dem aber so, immerhin wurden die mündlichen Prüfungen u. a. aufgrund von massiven Studentenprotesten quasi als Ausgleichmöglichkeit zu der schriftlichen Prüfung des IMPP geschaffen. Weiterhin regelt auch hier erneut die ÄAppO was in den mündlichen Prüfungen abgefragt werden soll (Gesamtüberblick, klnische Bezüge, Querverbindungen, usw...), insbesonder kognitives Wissen ist unangebracht, da vom IMPP abgefragt.

3. du verwettest also deinen Namen auf tausende dir unbekannte Prüfer? Sehr mutig, nein, wohl eher leichtsinnig!

4. zum Thema "Kopfgeldprämien": durch den zunehmenden Erfolg von sich einklagenden Studienbewerbern, immerhin ist die freie Berufswahl grundrechtlich verankert, wurde schon vor langer Zeit ein "geheimer Lehrplan" nötig, der die Studentenzahlen aufgrund von hohen Durchfallraten limitiert. Diesen "geheimen Lehrplan" gibt es in ganz Deutschland, ich kenne sogar Professoren die öffentlich darüber sprechen und gar kein Geheimnis daraus machen, 50% aller Studierende aus dem Studium "herauszukicken".

Vielleicht solltest du dir über deine Aussagen noch einmal ein paar Gedanken machen und das nächste Mal lieber erst das Gehirn einschalten, bevor du so etwas von dir gibst.
In diesem Sinne,
viele Grüße und ein frohes neues Jahr,
EhrRieckRus

Froschkönig
02.01.2003, 19:37
Original geschrieben von EhlRieckRus

Vielleicht solltest du dir über deine Aussagen noch einmal ein paar Gedanken machen und das nächste Mal lieber erst das Gehirn einschalten, bevor du so etwas von dir gibst.
In diesem Sinne,
viele Grüße und ein frohes neues Jahr,
EhrRieckRus

Meines bescheidenen Wissens nach funktioniert lucky´s gehirn normalerweise gnaz gut. Ich kann zwar verstehen, bzw. bin selbst der Meinung, daß mündliche Prüfungen teilweise Meilen von der geforderten Objektivität antfernt stattfinden, jedoch kann ich jetzt die von dir angeführten 50% absolut nicht nachvollziehen. Bei uns sind beim Physikum 5 Leute von 120 wegen der mündlichen durchgefallen...das sind wenn ich richtig rechne ganze 4,16 %...abgesehen davon muß man auch differenzieren zwischen Prüflingen, die "rausgeprüft" werden und solchen, die nach einer mündlichen Prüfung ihren mißerfolg externalisieren und Gott, die Welt und vor allem die ach so fiesen Prüfer für ihr versagen verantwortlich machen....

Frohes neues Jahr

Der Frosch

Christoph_A
03.01.2003, 18:43
Irgendwie habt ihr beide ein bißchen Recht. Froschkönig damit,daß nicht so extrem viele durchs mündliche Physikum sausen (denke,es sind so ca. 8-15 %,will mich da nicht festlegen ), EhlRick damit,daß die Profs schon einen gewissen Siebsatz im Kopf haben (ob der bei 50% für die Vorklinik steht,sei dahingestellt). Ich finde mündliche Prüfungen haben immer was von einer Schnitzeljagd-sie sind oft unkalkulierbar, sehr subjektiv und wenn Du glaubst,es geht nicht mehr,kommt meist doch irgendwo wieder ein Schnitzelchen her. Ich jedenfalls bin froh, daß ich diesbezüglich nur noch ein Mal in den Ring muß,da mir die schriftlichen Prüfungen doch Klassen lieber sind (was nicht heissen soll,daß ich mündlich jetzt so schlecht gewesen wäre).
Nur noch ein kleiner Tip an alle Physikumskandidaten-lasst euch nicht von Komilitonen/Fachschaft/Freunden/Geschwistern etc. ins Boxhorn jagen - auch den gefürchtetsten A**** kann man knacken,ich hatte damals auch ne böse Kombi (Ana/Biochemie) und es ging dann doch recht gut.

Dickerchen
07.01.2003, 21:00
Hallo ElRico, Christoph, das Fröschen und alle Physikumskandidaten,

die Anzahl der Studienplätze im Fach Medizin ist begrenzt und die Anzahl der Studienbewerber ist (noch immer) größer. Deshalb gibt es den Numerus clausus. Dabei sollen solche Bewerber ausgesucht werden, die das Studium wahrscheinlich intellektuell packen. Das ist in Deutschland so, meinen zumindest die Schweizer (http://www.unifr.ch/ztd/ems/berichte/b3/der_eignungstest.htm). Wie überall gibt es auch Nebenwege.

Für die vorklinischen und für die klinischen Semester werden jeweils gesondert die Kapazitäten der Hochschule, d.h. die Höchstanzahl von Studienplätzen berechnet, wobei in der Vorklinik mehr Studienplätze sind. Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung darf der Zugang zu den vorklinischen Semestern nicht schon deshalb begrenzt werden, weil in der klinischen Ausbildung möglicherweise nicht ausreichend Plätze vorhanden sind (http://www.interjur.de/nc/1997/811021BVH.htm). Die Konsequenz: in der Vorklinik müssen einige Studierende wieder verschwinden!

Christoph hat schon bemerkt, dass der Siebsatz von 50% höchstens für die gesamte Vorklinik gelten kann. Beispiel: 14 mündliche Prüfungen in der makroskopischen und je 2 Klausuren in der mikroskopischen Anatomie und über das ZNS; jeweils 14 mündliche Testate in den biochemischen und physiologischen Praktika; die vorangegangenen Prüfungen in Chemie, Physik und Biologie seien gar nicht erwähnt. Wer im Fach Medizin nicht lernt, wird ganz nebenbei durch diese akademischen Prüfungen verabschiedet, bevor er/sie zur ersten Staatsprüfung, der Ärztlichen Vorprüfung, also dem Physikum zugelassen werden kann. Wer das Physikum besteht, der/die sollte auch den Rest bestehen. Der Grund ist einfach: die tatsächlichen Ausbildungskosten in der Klinik sind zu hoch, um damit verschwenderisch zu sein. Wie gesagt: einige Studierende müssen verschwinden!

Nun, es werden pro Jahr durchschnittlich etwa 12 Tausend Studierende der Humanmedizin zugelassen und etwa 10 Tausend machen das Abschlussexamen (http://www.arbeitsamt.de/zav/download/aerzte.pdf). Der Schwund ist also rund 20 Prozent.

Das gilt für den Durchschnitt und nicht für jede einzelne Hochschule. Etwa in Hamburg brauchen viele Studierende weit mehr als 4 Semester bis zum Physikum und der Anteil der Versager ist relativ hoch; anders dagegen beispielsweise in München: dort besteht ein hoher Prozentsatz direkt nach dem 4. Semester das Physikum. Grob vereinfacht: da ist es bereits schwierig, die akademischen Prüfungen für die notwendigen Scheine zu bestehen - und dort gehen die Studierenden sofort und mit frischem Wissen in die Staatsprüfung.

Das Verhältnis der Studienplätze in der Vorklinik zu denen in der Klinik ist die relevante Größe. Ist das Verhältnis 1 : 1, dann braucht niemand auszuscheiden. Das Verhältnis ist aber nicht 1: 1 !

Selbstverständlich haben Prüfer dies nicht verinnerlicht, sondern verhalten sich durchaus mal so oder so. Es gibt anscheinend strenge Prüfer, die (dies ist Kollegen und Studierenden bekannt) einige Lieblingsthemen haben, auf die man sich vorbereiten kann. Ein schwacher Kandidat bekommt damit im Notfall einen Rettungsring zugeworfen: „das war ja ganz erfreulich, was Sie über den musculus biceps wussten“. Einige Prüfer sind Psychoterroristen: der Kandidat / die Kandidatin wird ständig unterbrochen, sei es durch Zwischenfragen in der Sache oder lediglich nach der verbleibenden Prüfungszeit. Besonders störend ist es, wenn der Prüfer (scheinbar wohlwollend) immer wieder auf die Prüfungssituation aufmerksam macht: „ Sie brauchen doch keine Angst zu haben!“ oder „Ach, jetzt haben Sie einen mentalen Block“.

Auch Prüfer sind Individuen. Ein anschauliches Beispiel lieferte eine Klausur über das ZNS. Nach der Bewertung fiel auf, dass die erzielten Punktzahlen sich U-förmig verteilten: viele hatten extrem wenig und ebenso viel hatten extrem viele Punkte, Ergebnisse mit mittlere Punktzahl waren dagegen selten. Ein merkwürdiges Ergebnis. Die Erklärung: die Klausur war offensichtlich zu schwierig und einige Professoren hatten deshalb zuvor die entsprechenden Themen behandelt.

Ein Gruß an das Fröschen: ob jemand rausgeprüft wird oder aber seinen Misserfolg externalisiert, das erscheint mir nachrangig. Ob ein Prüfer fair oder fies ist, das erscheint mir auch nachrangig. Vorrangig ist mir, dass das Bestehen nicht von einem einzigen Menschen abhängen darf, weil der Mensch eben irren kann.

Bis zur mündlichen Prüfung im Physikum haben alle Kandidaten / Kandidatinnen bereits reichlich Leistungsnachweise erbringen müssen. Warum soll nun jeder einzelne Prüfer die Macht haben, über das Bestehen der Prüfung alleine zu entscheiden. Genau diese Situation schildert EhlRieckRus (ElRico ?) in seinem ursprünglichen Beitrag. Dann braucht es ja keine Prüfungskommission.

Übrigens: die Prüfer sollen zwar Professoren sein, sind es oft aber nicht. In der forschungsintensiven Biochemie sind etliche Mitarbeiter zwar habilitiert und damit Privatdozenten, aber gar nicht Mediziner. Soll ein Nicht-Mediziner allein über seine Benotung für das Fach Biochemie im Physikum darüber entscheiden dürfen, ob der Kandidat / die Kandidatin sich zum Arzt zu qualifizieren vermag? Meine Antwort dazu ist: Nein.

Ein gutes Jahr für alle und für die, die es betrifft: viel Glück in der mündlichen Prüfung.

Das Dickerchen

hiddl
07.01.2003, 22:16
Meine ganz persönliche Erfahrung mit mündlichen Prüfungen, nach zahllosen Anatomietestaten, Physikum, 2. Stex etc. geht eigentlich auch eher in die Richtung von luckyblue. Gerade als Anatomie-HiWi, wo man der Prüfung seines Schützlings ja doch halbwegs objektiv gegenüber steht, ist meines Erachtens nie jemand völlig unberechtigt durchgefallen, auch bei den schlimmsten Prüfern nicht. In meiner Physikumsgruppe ist jemand durchgefallen, der sich anschließend ganz furchtbar über diese himmelschreiende Ungerechtigkeit beschwerte - aber er hat auch einfach essentielle Dinge nicht gewußt.
Ob man nun eine zwei oder drei im Mündlichen hat, das mag oft willkürlich sein und auch von zum Beispiel der Zusammensetzung der Prüfungsgruppe abhängen, aber wenn jemand durchfällt, dann hat er einfach was wichtiges nicht gewußt.
:-meinung

Grüße, Ute

JQi
13.01.2003, 20:06
Tja, schon klar, wer nicht besteht, hat fast immer so einiges nicht gewußt, "man kann verstehen, daß der durchfällt" und wer besteht, hat dann doch immer irgendwas gewußt. So gesehen ist alles ziemlich verständlich, für sich gesehen. Aber gerade bei denen, die zwar einiges wissen, aber anderes auch nicht, kommt es darauf an, ob sie einen harten oder weichen Prüfer haben. Abgesehen davon, daß 2 und 3 und 3 und 4 total willkürlich sind.

Christoph_A
15.01.2003, 12:17
Wo JQUi recht hat,hat er recht. Subjektivere Einschätzungen als bei mündlichen Prüfungen habe ich in meinen 25 Lebdensjahren in Prüfungssituationen nicht erlebt,deshalb sind sie mir auch zutiefst unsympathisch (auch,wenn ich manchmal dabei Glück habe,das macht meinen Eindruck nicht besser,hasse es nun mal, Lotto spielen zu müssen ).

Blackeneier
20.01.2003, 13:00
Lotto ist genau das richtige Wort!
Vielleicht kann man seine Chancen etwas bessern wenn man lernt (man hat dann einfach ein paar Felder mehr ausgefüllt), aber es bleibt immer verdammt viel Glück. Viel mehr als im Schriftlichen, wo sich insgesamt doch alles ausgleicht, da kommts nur draufan, wenn man zwischen zwei Noten steht.,

Martin Schulz
23.01.2003, 10:17
Guten Morgen,

weil ich noch vorm Physikum bin, möchte ich meine Chancen besser abschätzen können. Es ist mir klar, dass man zuallererst lernen muss.

Der bisherigen Diskussion habe ich entnommen, dass die mündlichen Prüfungen nicht objektiv sind. Unter http://www.medi-protokolle.de habe ich deshalb für verschiedene Studienorte und Fächer einmal die Prüfungsprotokolle von einzelnen Prüfern gelesen.

Es ist verdammt unterschiedlich: da wird einerseits in der Vorbesprechung ein einzelnes Prüfungsthema vorgegeben, andererseits wird ein Parforceritt über sechs in der Prüfung vorgegebene Komplexe verlangt. Dabei wird Wissen erwartet, dass das eine Mal die Grundsätze skizziert und das andere Mal bis in das letzte Detail abgefragt wird. Einige Prüfer sind geduldig und lassen einen ausreden, andere .... usw. Selten, sehr selten werden fachübergreifende Fragen gestellt.

Das wird man nicht ganz genau normieren können.

Aber: der Ausgangspunkt der Diskussion war doch, dass nicht der einzelne Prüfer über "sein" Ergebnis allein bestimmen darf, sondern beide Prüfer unter Beachtung der Leistungen in beiden Prüfungsfächern eine Gesamtnote vergeben. Dass scheint nicht überall so zu sein.

Es interessiert mich sehr, wo so oder so verfahren wird. Deshalb wäre es doch toll, wenn sich weitere Betroffenen outen würden. Die Betroffenen lesen vielleicht nicht mehr das Forum für das Physikum. Für die mündlichen Prüfungen der Ärztlichen Prüfungen muss doch ähnliches gelten. Ist dies nicht sogar ein Thema für ein großes Forum?

Grüße,
Martin

Doro11
01.02.2003, 00:01
Also dann muß ich mich doch auch mal einklinken...

Mir ist es leider genauso ergangen, wie EhlRieckRus beschrieben hat...
voll zutreffend....

Nach einer schriftlichen 3, habe ich in der mündlichen Prüfung in Anatomie eine "2" bekommen und in Physio eine "5", allerdings unverständlicherweise. Das war wirklich volle Willkür des Physio-Profs, der leider den Vorsitz hatte und ich somit insgesamt eine "5" erhielt. Hätte er gewollt, daß ich bestehe, dann hätte er dementsprechend fair prüfen können und ich hätte eine Chance gehabt.

Um einige Punkte aufzugreifen:
Ich glaube, daß es etliche Prüfer gibt, die fair sind und versuchen einen durchzubringen. Wenn man aber wirklich nichts kann, dann können auch die einem nicht helfen und man fällt aufgrund schwacher Leistungen durch.Ok! Leider gibt es unter den Prüfern aber auch schwarze Schafe, die eben genau diese Fairness nicht besitzen (und was hier an der Uni über Jahre hinweg vorgekommen ist) willkürlich bestimmte Leute durchfallen lassen.
Auch dann, wenn die erbrachte Leistung für andere noch akzeptabel gewesen wäre!!

Dann noch was: wie schon gesagt, es gibt welche, die durchfallen, weil sie vielleicht nicht viel können, aber es fallen auch öfters die durch, die viel gelernt haben, aber Themen bekommen, die auch keiner der anderen Prüflinge hätte beantworten können--- Willkür des Prüfers eben.

Von Klagen habe ich nicht viel gehalten, da man kaum Beweise anbringen kann und die Prüfer im Vorteil sind.

Mir wurde von manchen Seiten erklärt, daß eine "5" in einem Fach, die Gesamtnote bildet, egal was man im anderen Fach hat. andere Prüfer wiederrum bestätigten mir, daß sie nicht so verfahren, sondern eine "wirkliche" Gesamtnote geben.

Also, wem glauben????

In meinem Fall hat der Anatomie-Prof. im Nachhinein behauptet, er hätte nichts ändern können, da er nicht den Vorsitz hatte. Seine Chefin (Vorsitzende des Institutes) wiederrum meinte, er hätte doch mitbestimmen können...

Vielleicht sollte man den Prüfern erst einmal die Approb. vor Augen legen und einen einheitlichen Bewertungsmaßstab einführen, damit jeder klar weiß, wie er bewerten muß!!

Ich habe es mittlerweile aufgegeben mir den Kopf darüber zu zerbrechen. Es war eine harte Erfahrung, aber da meine Leistung für mich in Ordnung war, gehe ich jetzt dran und werde versuchen, es noch besser (vor allem in schriftlich dann eine 2 ) zu machen!

Gegen die Willkür der Prüfer hat man eh keine Chance!

Ulrich S.
17.02.2003, 20:08
Hallo Leute,

ich finde es gut, dass Doro11 nochmal klar gesagt hat, weshalb eine mündliche Prüfung einen so hart grounden kann. Doro11 schafft hoffentlich das nächste Mal nicht nur das schriftliche, sondern auch das mündliche Physikum mit einer super Note.

Zurück zum Thema: schlimm ist, dass offenbar die Prüfungspraxis in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist, weil in wenigen Bundesländern Fachprüfungen (jeder Prüfer bewertet die Leistung in seinem Fach) und andernorts Kollegialprüfungen (die Prüfungskommission bewertet die Einzel- und/oder Gesamtleistung) durchgeführt werden. Die Approbationsordnung schreibt eindeutig Kollegialprüfungen vor.

Wie aber sehen die Prüfungsinhalte aus? Nach der Approbationsordnung sind drei Schwerpunkte gesetzt: erstens sind Grundsätze und Grundlagen des Prüfungsfaches zu beherrschen, zweitens sind deren Bedeutung für medizinische und insbesondere klinische Zusammenhänge zu erfassen und drittens sind die Fortsetzung des Studiums notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen.

Heinz Wäscher hatte in einem früherem Forum gesagt: "Ich meine, dass die Vorklinik doch dazu da ist, dass man einige naturwissenschaftliche Grundlagen erfährt. Und die Betonung liegt auf GRUNDLAGEN. ... Wir studieren hier MEDIZIN, weder Bio, noch Chemie oder sonstwas." Dem kann man nur zustimmen.

Wer es juristisch begründen will, muss unter § 23 a Abs. 2 der Approbationsordnung für Ärzte nachsehen. Nach der Begründung des Bundesrates muss die mündliche Prüfung in der Ärztlichen Vorprüfung wesentlich auf die Feststellung ausgerichtet werden, ob der Prüfling die Bedeutung vorklinischer Kenntnisse für medizinische, insbesondere klinische Zusammenhänge erfasst hat und über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die ein klinisches Studium voraussetzt.

Die Prüfungspraxis weicht davon in aller Regel ab. Martin Schulz hat das in seinem Beitrag angesprochen. Dies ist aber nur die Spitze des Eisberges. Auch die Ausbildung nimmt auf diese Forderung der Approbationsordnung zu wenig Rücksicht.

Das wurde kritisiert; zum Beispiel durch Prof. Dr. Dr. Spitzer (Geist, Gehirn & Nervenheilkunde, Schattauer 2000, ISBN 3-7945-2037-8). Um einige Sätze zu zitieren: "Um es nochmals zu betonen: Eigentlich ist diese Verknüpfung von klinischem Material und Theorie in der Medizin immer schon gewünscht und auch von guten Lehrern immer schon vollzogen worden. Mein Vorschlag der Verknüpfung von Klinik und Vorklinik meint lediglich, daß man diese Beziehungen im Curriculum gleichsam so festschreiben sollte, daß sie Routinefall werden. Entsprechende Erfahrungen an amerikanischen Universitäten, die ihr Curriculum in der dargestellten Weise geändert haben, sind durchweg positiv. Das neue Curriculum wird für die Studenten wesentlich attraktiver, was sich unter anderem daran zeigt, daß nachweislich intelligentere und fleißigere Studenten sich bei denjenigen Universitäten um einen Studienplatz bemühen, die diese Veränderungen im Curricuium eingeführt haben."

Und Dickerchen hat in seinem Beitrag noch etwas wichtiges angesprochen: nämlich dass die Prüfer gemäß der Approbationsordnung Professoren sein sollten. Für das Fach Biochemie werden aber oft habilitiert Mitarbeiter zu Prüfern bestimmt, die nicht Mediziner sind. So geht der in der Approbationsordnung geforderte klinische Bezug leicht vollständig verloren.

"Das Medizinstudium stellt einen Parforceritt quer durch die Naturwissenschaften und anschließend ein Dauertraining in Stressbelastbarkeit mit unendlich vielen Prüfungen dar. Irgendwann wird der Inhalt der Prüfungen unwichtig, und die Tatsache der Prüfung an sich bleibt übrig. Das Schein-Studium wird so zum „Scheinstudium". So sieht es auch Ekkehard Ruebsam-Simon: Veränderung beginnt im Kopf. Dtsch Arztebl 2002; 99:A 2840–2844 [Heft 43]. Der Artikel sei übrigens zum Lesen empfohlen.

Wer sich entsprechend den Zielen der Approbationsordnung auf die Bedeutung der naturwissenschaftlichen Fächer für medizinische, insbesondere klinische Zusammenhänge vorbereitet, der hat gute Chancen im Fach Biochemie von einem habilitierten wiss. Mitarbeiter wegen mangelhafter Detailkenntnisse in der Prüfung schlecht beurteilt zu werden. Schlimm wird es, wenn solcher Prüfer "seine" Note allein bestimmt und die vermeintliche Regel angewendet wird, dass mit einer mangelhaften Fachnote die Prüfung nicht bestanden werden kann.

Die nächsten mündlichen Prüfungen sind bald. Einige werden dann selber praktisch und hautnah erleben, was vielen hier doch leicht theoretisch und irrelevant erscheinen mag.

Es grüßt euch,
euer Ulrich

Doro11
27.03.2003, 13:54
Hallo ihr alle!
Danke nochmal an ULlrich S. für seine Zeilen!

Ich habe mein zweites Physikum jetzt hinter mir ... und besser konnte es garnicht laufen: schriftlich und mündlich eine 2 geschafft! ;)

Am liebsten würde ich zu dem "netten" Physioprof. hingehen, der mich beim ersten mal hat durchfallen lassen (wie zuvor beschrieben), und ihm mein jetztiges Ergebnisses vorlegen.

Es kann einfach nicht sein, daß man in seiner ersten Prüfung mündlich eine 5 bekommt und in seiner zweiten eine 2. Da liegen ja Welten dazwischen und es zeigt eigentlich deutlich, daß seine Note damals völlig unberechtigt gewesen ist. Ich glaube mittlerweile, daß er schon von Vorneherein festgelegt hatte, wer eine 5 bekommt und wer nicht.

Meine jetzigen mündl. Prüfer waren in ihrer Art und ihrer Beurteilung ein krasses Gegenteil zu den beiden zuvor.
Fast zu mild beurteilt...

Wir alle sind mittlerweile der Ansicht, daß die mündl. Prüfung eigentlich nicht viel aussagt über das, was man kann. Es hängt ganz allein davon ab, welchen Prüfer man zugeteilt bekommt und wie er es mit dem Physikum sieht bzw. ob er sich noch gegenüber anderen Kollegen behaupten muß.
Wir hatten jetzt z.B. einen C4-Prof. der von vorneherein meinte, daß er das schriftl. eh schon schlechte Ergebnis für meine Unistadt, nicht noch schlechter machen will... Daher gabs nur faire Noten.

Also, an alle, denen auch so was wie mir passiert ist: Nicht entmutigen lassen.... nerven behalten und was positives draus mitnehmen (mein Wissen hat sich vermehrt und verfestigt ;)).


Grüße, DORO

Markus Huber
29.08.2003, 09:55
Wer die Ärztliche Vorprüfung zum zweiten Mal wiederholen muss, war im allgemeinen Ansehen nur noch ein Kandidat zweiter Klasse. Doch mit dem Nichtbestehen dieser allerersten Staatsprüfung zum Abschluss der vorklinischen Ausbildung ist es kaum erwiesen, dass die Kandidaten dumm oder faul sind oder keine guten Ärzte werden. Immerhin sind die vorausgegangenen, studienbegleitenden akademischen Prüfungen den Kandidaten nicht geschenkt worden. So bemühen sich die medizinischen Fakultäten nur solchen Kandidaten die Zulassung zur Staatsprüfung zu ermöglichen, denen sie die notwendigen Kenntnisse ehrlich bescheinigen mögen.

Nach der Approbationsordnung von 1989 müssen mündlicher und schriftlicher Prüfungsteil der Ärztlichen Vorprüfung in einem Prüfungsverfahren zusammen bestanden werden. Wer also einmal mündlich und ein andermal schriftlich scheiterte, war früher dadurch bereits bei seinem zweiten und damit allerletzten Wiederholungsversuch.

Nach der Approbationsordnung von 2002 werden bestandene Prüfungsteile nun in keinem Fall mehr wiederholt. Heute zählt jeder bestandene Prüfungsteil und das „Physikum“ kann heute bereits bei erster Wiederholung bestanden werden, wenn der bisher nicht bestandene Prüfungsteil bestanden wird. Früher galt für dieselbe Situation das „Physikum“ dagegen als nicht bestanden.

Es besteht also kein Anlass, einem Kandidaten Unfähigkeit zu unterstellen, wenn er nach alter Approbationsordnung das Physikum nicht bestanden hat, obwohl er den mündlichen und den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat, allerdings nicht im selben Prüfungsdurchlauf: nach heutiger Regelung hätte er bestanden.

Ausgang der Diskussion hier war das Scheitern im zweiten und letzten Wiederholungsversuch im mündlichen Prüfungsteil. Es wurde im konkreten Fall moniert, dass die mündliche Prüfung als dort Fachprüfung, aber nicht als Kollegialprüfung durchgeführt wurde. Nach meiner Meinung ist die Prüfung damit aus formalen Gründen zu wiederholen. Mehr aber noch: m.E. ist die Prüfung ohne weitere Wiederholung sogar als bestanden zu bewerten, wenn zuvor jeweils ein mündlicher und ein schriftlicher Prüfungsteil bestanden wurden.

Markus Huber
29.08.2003, 09:56
Diese Meinung will ich begründen:

1. Die Praxis in den mündlichen Prüfungen ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, obwohl die Approbationsordnung den Rahmen verbindlich vorgibt. Die Approbationsordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates, der in seiner früheren Beschlussbegründung (Bundesrat, Drucksache 372/86, S.18) eindeutig festgestellt hat, dass die mündliche Prüfung in der Ärztlichen Vorprüfung eine Kollegialprüfung ist.

So ist dies geblieben. Nach der neuen Approbationsordnung bleiben die mündlichen Prüfungen vor einer Prüfungskommission weiterhin Kollegialprüfungen und es ändert sich diesbezüglich nichts.

In seinem Beschluss vom 19. Juni 2001, 9 S 1164/01, führt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg deshalb dazu aus: “... obliegt die Bewertung der Prüfungsleistungen der Prüfungskommission. Diese trifft ihre Entscheidung mit Stimmenmehrheit. Voranzugehen hat eine Beratung unter den Prüfern. Zweck dieser Verfahrensregelung ist, dass die Prüfer ihre jeweiligen persönlichen Wahrnehmungen gegebenenfalls wechselseitig ergänzen, Fachkenntnisse fachkundig bewerten sowie im Kollegium zu einer gerechten Bewertung gelangen, die mögliche Einseitigkeiten ausgleicht.“

Statt dieser Kollegialprüfung gibt es in anderen Bereichen (beispielsweise der Krankenpflege) die Fachprüfung in einem Prüfungsausschuss. Dabei bewerten die Fachprüfer eine Prüfungsleistung allein und es obliegt dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, aus den Noten der Fachprüfer die gemittelte Prüfungsnote für den mündlichen Teil der Prüfung zu bilden. Grundlage der Notenbildung durch ihn sind allein die Einzelnoten der Fachprüfer.

Die Praxis in den mündlichen Prüfungen in den einzelnen Bundesländern ist – und diese erscheint doch wunderlich - unterschiedlich. Statt der vorgeschriebenen Kollegialprüfung wird in einzelnen Bundesländern eine Fachprüfung durchgeführt. Dabei entscheidet der Fachprüfer im Extrem allein über das Wohl und Wehe der Kandidaten und eben nicht die Kommission gemeinsam. Das öffnet also einer subjektiven Bewertung gerade jene Tür, die das zuvor zitierte Urteil im Sinne des Verordnungsgebers fest geschlossen halten will.

Diejenigen Kandidaten, die solche Fachprüfung bestehen, haben aber keinen Grund, deren rechtswidrige Praxis zu beanstanden. Wer die Prüfung nicht besteht, tut gut daran, sie klaglos zu wiederholen, wenn keine Zeit verloren werden soll. Und eben dadurch erklärt es sich wohl, dass ein rechtswidriges Prüfungsverfahren in einzelnen Bundesländern nach über einem Jahrzehnt auch weiterhin praktiziert wird.

Was aber macht derjenige, der beim zweiten Wiederholungsversuch in einer mündlichen Fachprüfung scheitert? Dieser Kandidat war durch einen der Einzelprüfer möglicherweise einer ungerechtfertigten Strenge unterworfen, die nicht durch eine gemeinsame Bewertung der gesamten Kommission ausgeglichen werden konnte. In dieser Situation muss man dem Kandidaten nicht nur formal, sondern auch moralisch zugestehen, dagegen Klage zu erheben. Es ist eben kein Taschenspielertrick, wenn ein Kandidat wegen des negativen Prüfungsergebnisses klagt und dabei auf Fehler bei der mündlichen Prüfung der Ärztlichen Vorprüfung verweist.

2. Die Regelung, dass mündlicher und schriftlicher Prüfungsteil in einem Prüfungsverfahren zusammen bestanden werden sollen, stammt aus der Approbationsordnung von 1989. In der Begründung des Bundesrates wurde ausgeführt, dass „ein fachlich nicht vertretbares zeitliches Auseinanderklaffen der einzelnen Prüfungsteile“ verhindert werden soll (Bundesrat, Drucksache 372/86, S.23).

Heute ist nach der neuen Approbationsordnung diese Regelung dadurch aufgegeben, dass bestandene Prüfungsteile stets als bestanden gelten und nicht mehr verfallen. Doch bereits in den vergangenen Jahren wandelte sich die Praxis.

Der Beschluss des OVG Schleswig vom 18.5.1993 – 3 M 19/93 – (NVwZ 1994, 8, 805) führt sinngemäß aus: hat ein Kandidat einen Prüfungsteil der Ärztlichen Vorprüfung erfolgreich bestanden und wird die Nichtbestehensentscheidung bezüglich des anderen Prüfungsteils wegen eines Fehlers der Behörde bei der Durchführung des Prüfungsverfahrens aufgehoben, so steht ihm ein Anspruch auf Wiederholung nur dieses Prüfungsteils zu.

Aus Gründen der Billigkeit wurde zugunsten des Kandidaten auf eine zeitnahe Ablegung des mündlichen und des schriftlichen Prüfungsteils verzichtet. Der Kandidat konnte also einen Prüfungsteil später und allein wiederholen, wenn er diese Wiederholung nicht zu verantworten hatte.

Auch der Rücktritt von nur einem Prüfungsteil wurde zugelassen. Damit ergab sich wiederum die Frage, ob zugunsten des Kandidaten auf eine zeitnahe Ablegung des mündlichen und des schriftlichen Prüfungsteils verzichtet werden kann. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.09.1995 - 6 C 16.93- (BVerwGE 99, 172) ließ dies zu.

Damit stellte sich die allgemeinere Frage, wie denn zu verfahren sei, wenn der zu wiederholende Prüfungsteil zuvor in einem insgesamt nicht erfolgreichen Versuch bereits bestanden war.

Eine Antwort auf diese Frage lieferte der Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 2.2.2000 - 14 B 1905/99 - (DVBl, 15. Mai 2000, S. 718): „Ist der Antragsteller in einem Prüfungsteil der Ärztlichen Vorprüfung erfolglos geblieben, so kann der entsprechende ... erfolgreich abgelegte Prüfungsteil der Wiederholungsprüfung mit dem anderen, erfolgreich abgelegten Teil der vorhergehenden Prüfung zusammengefasst werden, wenn die negative Prüfungsentscheidung mit der Folge aufgehoben wird, dass der Antragsteller einen Anspruch auf Wiederholung dieses Prüfungsteils hat. § 20 Abs. 1 Satz 3 ÄApproO steht dem nicht entgegen. Insoweit gilt für einen fehlerhaften, zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führenden Prüfungsteil nicht anderes als für einen Prüfungsteil, der wegen eines Rücktritts aus wichtigem Grund als nicht unternommen gilt.“

Dieser Beurteilung kommt eine hohe praktische Bedeutung zu. Will man den Willen des Verordnungsgebers ernst nehmen, kommt es wesentlich darauf an, dass beide Prüfungsteile möglichst zeitnah bestanden werden. Allzu leicht liegen zwei einzeln bestandene Prüfungsteile zeitlich näher zusammen, als der bestandene und der noch nachzuholende Prüfungsteil.

Zudem kann man einem Kandidaten nicht zumuten, bis zum jahredauernden Ende der rechtlichen Klärung sein Wissen präsent und aktuell zu halten: eine Nachholen eines einzelnen Prüfungsteils wird praktisch unmöglich. Deshalb ist es im Sinne der Approbationsordnung die früheren - einzeln bestandenen - Prüfungsteile zusammen zu ziehen, wenn eine negative Prüfungsentscheidung mit der Folge aufgehoben wird, dass der Antragsteller einen Anspruch auf Wiederholung dieses Prüfungsteils hat.

Zusammengefasst: bestand ein Kandidat nach der alten Approbationsordnung beispielsweise den mündlichen Prüfungsteil, nicht aber den schriftlichen, so war das „Physikum“ nicht bestanden. Bestand dieser Kandidat in der Wiederholungsprüfung nun den schriftlichen Prüfungsteil, nicht aber den mündlichen, so war das „Physikum“ nach der alten Approbationsordnung wiederum nicht bestanden.

Wurde der nicht bestandene mündliche Prüfungsteil als Fachprüfung im Prüfungsausschuss durchgeführt, so entspricht dies nicht der - alten noch der neuen – Approbationsordnung, die eine Kollegialprüfung durch eine Prüfungskommission vorschreibt. Dem Kandidaten ist deshalb die Möglichkeit zur Wiederholung des mündlichen Prüfungsteils zu geben.

In diesem Fall sind nach dem o.a. Beschluss des OVG Nordrhein-Westfahlen vom 2.2.2000 - 14 B 1905/99 - (DVBl, 15. Mai 2000, S. 718) der bestandene schriftliche Prüfungsteil und der vorhergehend bestandene mündliche Prüfungsteil zusammenzufassen, womit die Ärztliche Vorprüfung insgesamt bestanden ist.

Zwei Aspekte müssen im Blick bleiben: zum einen erfordert das Grundrecht einer freien Berufswahl eine strenge Prüfung der Zugangsbeschränkungen, zu denen auch die Staatsprüfungen nach der Approbationsordnung gehören, die den jeweiligen Studienabschnitt abschließen. Zum anderen hat die Approbationsordnung von 1989 einige rechtliche Lücken gelassen, die von der Rechtsprechung aufgefüllt werden mussten; übrigens gerade derart, dass die Approbationsordnung von 2002 dies als notwendige Änderungen nahtlos übernehmen konnte. Das hier genannte Beispiel illustriert dies.

Gast09012019
22.02.2012, 09:47
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ErnieBernie
22.02.2012, 11:21
Gibt's die Note überhaupt? ^^

…und mit ner 5 ist man doch auch durchgefallen?!

Keenacat
22.02.2012, 12:10
Mit ner 5 ist man durchgefallen.

(7) Die Leistungen in der mündlich-praktischen Prüfung sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 zu bewerten. Die
mündlich-praktische Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens die Note "ausreichend" erhalten hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/_appro_2002/gesamt.pdf

Mich interessiert ja wirklich mal brennend, wie man mit vier Monaten Vorbereitung so wenig Wissen ansammelt, dass man selbst seine Leistung nur mit 5 bewertet?? Dass Leute völlig realitätsfern glauben, sie hätten den totalen Durchblick und mindestens eine 1 verdient, ist ja nichts neues... Aber wie hast du es geschafft, in vier Monaten so wenig zu lernen, dass du dich selbst durchfallen lassen würdest??
An den meisten Unis gibts vom Studentenwerk/den psychologischen Beratungsstellen desselbigen Kurse zu Lerntechniken und Arbeitsorganisation.
Lass dir dringend helfen, bevor du dich an die nächste Prüfung wagst. Bei dir läuft was ganz gravierend falsch.

bipolarbär
22.02.2012, 15:24
Ich denke da waren spuren von sarkasmus drin... aber wieso zur hölle melden sich leute, die seit 2003 angemeldet sind plötzlich mit ihrem ersten beitrag zu wort um endlose traktate über die ungerechtigkeit und willkür von mündl. prüfungen zu verfassen? doppelaccount oder so?