pinstripe
04.08.2009, 16:52
hallo zusammen,
ich finde nirgends, welche praxen bzw einrichtungen für eine einmonatige praixfamulatur anerkannt werden. es steht überall nur "für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis". was verstehen die aber unter einer geeigneten ärztlichen praxis? es steht nirgends, dass eine facharztausbildung erforderlich ist, also könnte doch auch eine praxis bei einem arzt ohne facharztausbildung mit schwerpunkt auf akupunktur abgeleistet werden, oder? das läuft ja auch unter ärztlicher leitung. was ist, wenn es sich um eine privatpraxis handelt, die eben keine kassenärztliche zulassung hat?
hat jemand vielleicht ein formular (wenn möglich für bayern), welche voraussetzung eine praxis für eine famulatur erfüllen muss?
würde mich über antworten freuen!
ich finde nirgends, welche praxen bzw einrichtungen für eine einmonatige praixfamulatur anerkannt werden. es steht überall nur "für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis". was verstehen die aber unter einer geeigneten ärztlichen praxis? es steht nirgends, dass eine facharztausbildung erforderlich ist, also könnte doch auch eine praxis bei einem arzt ohne facharztausbildung mit schwerpunkt auf akupunktur abgeleistet werden, oder? das läuft ja auch unter ärztlicher leitung. was ist, wenn es sich um eine privatpraxis handelt, die eben keine kassenärztliche zulassung hat?
hat jemand vielleicht ein formular (wenn möglich für bayern), welche voraussetzung eine praxis für eine famulatur erfüllen muss?
würde mich über antworten freuen!