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doni
22.08.2009, 20:24
ok 2 Meinungen und jeder glaubt recht zu haben.

Mein Argument/Beweis: Hab letztes Jahr das ganze durchgemacht. (ZM)
Hatte am 3.9 keinen Bescheid bekommen und auf Nachfrage per e-mail wurde mir geschrieben, dass OP1 noch nicht geklappt hat, aber dies sich noch ändern könnte, weil es immer wieder Leute gibt, die sich in der Frist nicht einschreiben. Zusätzlich wurde noch geschrieben, dass OP3 geklappt hat und ich daher falls bis zum 23. OP1 nicht klappen sollte, am 23. Zulassung für OP3 kriege.
(Glücklicherweise wurd es dann doch OP1 am 23.)
Btw Alle OPs waren ohne AWG oder so.

Diese Diskussion gibt es leider jedes mal. Aber gut zu wissen, dass dieses Jahr die ZVS es mit Beispielen erläutert und es einige immer noch nicht kapiern ;-)

"Dort kann Franz K. einen Studienplatz erhalten. Da er sich aber im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens noch verbessern kann, erhält er noch keinen Zulassungsbescheid. Er muss also noch bis 23. September abwarten. "


Wenn ihr etwas darüber nachdenkt dann werdet ihr es auch nachvollziehen können: Wenn jemand OP1 nicht geschafft hat, aber OP2, bekommt dann am 2. die Zulassung für OP2. Dann entsteht das Problem, dass er durch AWG Verschiebungen doch noch einen Platz in OP1 bekommen könnte, und die ZVS die erste Zulassung zurückziehen und die zweite zuschicken müsste.

Chrissy_89
22.08.2009, 21:24
also ich habe das laut ZVS-Seite so verstanden.



In der ersten Stufe zieht die ZVS eine Zwischenbilanz. Neben den Ergebnissen aller numerischen Ranglisten werden dann bereits einige Hochschulranglisten vorliegen.


d.h die Listen von Hochschulen die nur nach numerischen Kriterien auswählen liegen schon vor. d.h nach Durchschnitt oder gewichteten Durchschnitt oder Verrechnungen mit TMS-Ergebnissen.
Ich habe beispielsweise nur solche Hochschulen gewählt. D.h doch eigentlich das ich theoretisch auch schon von OP. 5 ne Zusage bekommen könnte, dachte ich zumindest...da jetzt aber noch ergebnisse von AWGs ausstehen kann sich das natürlich alles noch verschieben.

aber laut dem Beispiel muss man nicht nur von seiner ersten OP ne Zusage bekommen:


Beispiel 3:

Franz K. hat leider das Vorauswahlverfahren seiner ersten Hochschule nicht bestanden. Bei Hochschule Nummer zwei hat er die Vorauswahlwahl überstanden, das Ergebnis der Auswahlgespräche steht allerdings noch nicht fest, so dass hier noch keine Ranglisten vorliegen. Hochschule drei hat ausschließlich nach numerischen Kriterien entschieden. Dort kann Franz K. einen Studienplatz erhalten. Da er sich aber im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens noch verbessern kann, erhält er noch keinen Zulassungsbescheid. Er muss also noch bis 23. September abwarten.


und wenn man nur von seiner OP 1 am 2. September Zusagen bekommen könnte, müsste das ja theoretisch so dann auf der ZVSseite stehen... oder:-oopss

Chrissy_89
22.08.2009, 21:26
aber wie meine Vorrednerin schon meinte abwarten und Tee trinken...am 2. September wird es sich ja zeigen...

Saphira.
23.08.2009, 09:31
ich dachte eigentlich, dass DONI es so erklärt hat, dass jeder es verstehen müsste.. (zumal er das ganze letztes Jahr ja mitgemacht hat, sollte man ihm auch Glauben schenken...) um jetzt noch die allerletzten Zweifel auszuräumen:

erstmal ein Zitat von www.zvs.de

Verfahrensablauf in zwei Stufen

In der ersten Stufe zieht die ZVS eine Zwischenbilanz. Neben den Ergebnissen aller numerischen Ranglisten werden dann bereits einige Hochschulranglisten vorliegen. Eine große Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern wird dann schon eine endgültige Zulassung erhalten. Die anderen müssen sich leider noch zur 2. Stufe gedulden.

Wie dies im Einzelnen aussieht, kann man am besten an einigen Beispielen verdeutlichen:

Beispiel 1:

Peter K. kann an seiner an erster Stelle genannten Hochschule zugelassen werden. Die noch ausstehenden Entscheidungen seiner nachrangig genannten Hochschulen sind für ihn daher ohne Bedeutung. --> er kriegt eine Zulassung für seine 1. OP



Beispiel 2:

Ulf B. ist an den beiden erstgenannten Hochschulen im Vorauswahlverfahren gescheitert. Die endgültigen Ranglisten stehen zwar noch nicht fest, aber auf ihnen wird Ulf B. nicht mehr geführt werden, weil er - sportlich gesprochen - den Vorlauf nicht überstanden hat. Von seiner dritten Hochschule wurde er jedoch ausgewählt, so dass auch für ihn das endgültige Ergebnis der Studienplatzvergabe bereits feststeht. --> für alle jetzt nochmal zum Verstehen: Für Ulm B. besteht keine Chance mehr sich zu verbessern da er durch die Vorauswahl durchgefallen ist! Also bekommt er, aber nur weil er bereits an der Vorauswahl gescheitert ist, eine Zulassung für seine 3. OP!!!

Beispiel 3:

Franz K. hat leider das Vorauswahlverfahren seiner ersten Hochschule nicht bestanden. Bei Hochschule Nummer zwei hat er die Vorauswahlwahl überstan*den, das Ergebnis der Auswahlgespräche steht allerdings noch nicht fest, so dass hier noch keine Ranglisten vorliegen. Hochschu*le drei hat ausschließlich nach numerischen Kriterien entschieden. Dort kann Franz K. einen Studienplatz erhalten. Da er sich aber im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens noch verbessern kann, erhält er noch keinen Zulassungsbescheid. Er muss also noch bis 23. September abwarten. --> Franz K. ist durch die Vorauswahl seiner 1. OP gefallen in der 2. OP gibt es noch keine Ranglisten (aber auch wenn es welche geben würde, und er auf dieser noch keinen Platz hätte, würde es genauso ablaufen!) also kann er sich noch verbessern (z.b. wenn es Ranglisten gibt und Leute sich nicht rechtzeitig einschreiben können, werden neue Plätze frei und die Rangliste wird bis zum 23. überarbeitet und verändert!) und einen Platz an seiner 2. OP bekommen.. den in der 3. hat er zwar sicher aber da er sich noch verbessern kann bekommt er keine Absage und keine Zusage sondern muss bis zum 23. abwarten!



Ganz wichtig:

In der 1. Stufe werden nur Zulassungsbescheide und keine Ablehnungsbescheide verschickt.

Ich hoffe mal, jetzt hat es jeder verstanden :) udn wenn nicht, darf sich am 2. September bzw. am 23. September jeder selbst davon überzeugen, dass es so ist.

-Pluto-
23.08.2009, 11:21
Oh man ist das alles kompliziert!!!

Aber manche Unis haben ja gar keine Auswahlgespräche, also sind die schon vorher fertig.

Wenn man sich nicht mehr in der Liste verbessern kann, dann erhält man am 2. auch Zusagen (/falls Zusage/) von einer anderen OP?
Oder nicht?????

doni
23.08.2009, 12:00
Oh man ist das alles kompliziert!!!

Aber manche Unis haben ja gar keine Auswahlgespräche, also sind die schon vorher fertig.

Wenn man sich nicht mehr in der Liste verbessern kann, dann erhält man am 2. auch Zusagen (/falls Zusage/) von einer anderen OP?
Oder nicht?????

Nur wenn du bei der ersten OP schon bei den Vorauswahlen gescheitert bist (wobei das ja eine Glanzleistung wäre).
Durch die ganzen AWG-Verschiebungen kannst du dich nämlich doch verbessern, auch wenn du selbst von AWGs nicht betroffen bist: Wenn einer deinen OP1 Platz bekommen hat, der aber sein OP2 Platz war und für OP1 die AWG-Ergebnisse abwartet und es raustellt, dass es für ihn am 23. doch OP1 wird, dann kannst du seinen Platz in deiner OP1 bekommen.

Genauso gibt es immer wieder Leute die am 2.Sept. OP1 geschafft haben, die sich aber in der ca. einwöchigen Frist nicht einschreiben (zb. Zivi). Dann kann einer nachrutschen.

Ist das wirklich so kompliziert: Wenn du in deiner höchsten OP (in der du es durch die Vorauswahl geschafft hast) einen Platz bekommen hast, kriegst du deinen Bescheid am 2. September.
Alle anderen(meistens der größere Anteil) bekommt am 23. Bescheid.

apple89
23.08.2009, 16:47
Super kompliziert, die ganze Sache :)

Ich hab irgendwie aufgeschnappt, dass man am 2.9 bei der ZVS erfragen kann, ob man an einer OP (2-6) nen Platz hätte, sollte man noch keine Zulassung für OP 1 bekommen haben!? Stimmt das?

Vielen Dank für euere Antwort...

doni
23.08.2009, 16:59
Super kompliziert, die ganze Sache :)

Ich hab irgendwie aufgeschnappt, dass man am 2.9 bei der ZVS erfragen kann, ob man an einer OP (2-6) nen Platz hätte, sollte man noch keine Zulassung für OP 1 bekommen haben!? Stimmt das?

Vielen Dank für euere Antwort...

ja es stimmt

apple89
23.08.2009, 17:04
Das is ja mal cool! Dann wird der 2.9 auch für mich spannend, nachdem ich mir an meiner OP 1 eher wenig Chancen ausrechne und schon gespannt bin, obs bei der 2. oder 3. klappt :)

-Pluto-
23.08.2009, 17:42
Aber wenn man dann an OP3 en Platz hat, hat man den schon einmal sicher!!!
Oder???
Das wär ja was!!!
Und wenn man besser wird kriegt man eben den Platz von OP1.

Wow dadurch entstehen aber doch viele Nachrückplätze!!!
Mein Gott Fragen über Fragen!

Annette_W.
23.08.2009, 18:24
Bekommt man denn dann am 2. automatisch einen vorläufigen Bescheid ob man an einer niedrigeren OP also z.B. an OP-5 schon einen Platz hat, und sich aber noch verbessern kann? Oder muss man das in jedem Fall erfragen?

doni
23.08.2009, 18:45
z von OP1.

Wow dadurch entstehen aber doch viele Nachrückplätze!!!
Mein Gott Fragen über Fragen!

Nein, durch das 2-Stufen System gibt es weniger Nachrückplätze im NRV.

@Annette: Du musst speziell danach fragen.

Katja 2310
23.08.2009, 21:25
wenn ich echt noch länger als bis zum 2. sept. warten muss, dann erlebe ich das wohl nicht mehr...ich kann einfach nicht länger warten :-heul:-heul:-heul
:-oopss

Mr. Pink online
23.08.2009, 21:48
wenn ich echt noch länger als bis zum 2. sept. warten muss, dann erlebe ich das wohl nicht mehr...ich kann einfach nicht länger warten :-heul:-heul:-heul
:-oopss

am 2. September einfach anrufen und nachfragen, das wird schon! ;-)

JH1989
24.08.2009, 12:56
Nun verwirrt ihr mich etwas. Daher einmal kurz zum Nachhaken:
Wenn ich letztes WS bereits einen (Teil-)Studienplatz zugelost bekommen hatte und durch den Dienst verhindert war, müsste ich dann jetzt am 2. die Zusage bekommen.
Oder lassen die sich dabei dann auch bis zum 23. Zeit?

Ich meine - für mich ist es quasi eh egal, da es ja sicher ist - nur unterschreibe ich nicht gerne Mietverträge, wenn es noch nicht spruchreif ist.

Medi2009
24.08.2009, 15:09
Nun verwirrt ihr mich etwas. Daher einmal kurz zum Nachhaken:
Wenn ich letztes WS bereits einen (Teil-)Studienplatz zugelost bekommen hatte und durch den Dienst verhindert war, müsste ich dann jetzt am 2. die Zusage bekommen.
Oder lassen die sich dabei dann auch bis zum 23. Zeit?

Ich meine - für mich ist es quasi eh egal, da es ja sicher ist - nur unterschreibe ich nicht gerne Mietverträge, wenn es noch nicht spruchreif ist.

Wenn du letztes Jahr einen Platz bekommen hast, dann hättest du schon eine ZUSAGE am 12. August bekommen müssen.

Um den Anspruch auf den Platz geltend zu machen, musst du im Antrag ein Häkchen machen bei "Ich habe bereits einen Platz für das Fach XY, war allerdings verhindert" und GANZ WICHTIG du musst die Uni an der du den Platz bekommen hast als einzige in der Wartezeitquote angeben. Bei AdH und Abibesten sollst du laut ZVS auf die Teilnahme verzichten.

Steht alles so auf der ZVS Seite.

Keine Ahnung , ob dein Platz vllt verfallen ist :-nix

warmed
24.08.2009, 15:58
hab ich das richtig verstanden?
ichhab 1.hd 2. mannheim 3. bochum

ichbin sicher dass man mich in bochum nehmen würde, hd und ma weiß ich nicht.
wenn ich jetzt am 2.9. in hd und ma noch keinen platz bekomme, dann auch in bochum noch nicht, den würd ich dann erst später in der 2. runde bekommen, falls in hd und ma nix frei wird. stimmt das?

doni
24.08.2009, 16:44
hab ich das richtig verstanden?
ichhab 1.hd 2. mannheim 3. bochum

ichbin sicher dass man mich in bochum nehmen würde, hd und ma weiß ich nicht.
wenn ich jetzt am 2.9. in hd und ma noch keinen platz bekomme, dann auch in bochum noch nicht, den würd ich dann erst später in der 2. runde bekommen, falls in hd und ma nix frei wird. stimmt das?

Ja stimmt so.
Aber: Am 2.9 werden die schon alles ausgerechnet haben, d.h. du kannst da anrufen/email und nachfragen, ob du unter Vorbehalt in Bochum einen Platz hast. Diesen Platz wirst du dann auch kriegen(am 23.), wenn die anderen beiden Unis bis zum 23. scheitern.

JH1989
24.08.2009, 18:39
Wenn du letztes Jahr einen Platz bekommen hast, dann hättest du schon eine ZUSAGE am 12. August bekommen müssen.

Ne, September ist schon richtig, da ich meinen Platz im Rahmen des AdH bekommen habe (->Teilstudienplatz).
Am 12. August gab es nur die Plätze der Noten und der Wartezeit. Soweit sagte es auch der Typ von der ZVS - nur der sprach dann davon, dass ich "im September" bescheid bekäme. Da vergaß ich nachzufragen, welchen Termin er meinte. :-blush

Naja, ich schau mal, sonst telefoniere ich mit dem Idi..*hust*..verein noch mal ;-)

Robin06
24.08.2009, 18:55
Ne, September ist schon richtig, da ich meinen Platz im Rahmen des AdH bekommen habe (->Teilstudienplatz).

Irrtum. Weiterhn kriegen alle ihre Zulassung, die diese wegen eines Dienstes nicht antreten konnten auch das AdH betreffend.

Da du aber keinen Vollstudienplatz bekommen hast fällst du da raus, für dich gilt folgendes:


Bewerber, die eine Zulassung für einen Teilstudienplatz erhalten haben und diesen wegen eines Dienstes nicht annehmen konnten, haben ebenfalls die Möglichkeit eine erneute Zulassung für einen Teilstudienplatz zu beantragen. Die Teilstudienplätze werden erst nach dem 1. Nachrückverfahren vergeben.

Quelle: http://www.zvs.de/anton/hilfe/Maske7/hilfe703a.htm