Zünder
22.08.2009, 23:03
Hier soll ja laut medi-learn Aussage E einen Punkt bringen.
Aber hier mal was zur Weiterbildung (Anerkennung der Teilgebietsbezeichnungen etc.) und Fortbildung von Vertragsärzten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen:
“Darüber hinaus stehen den KVen als Steuerungsmittel für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Verteilung der Ärzte die Praxisberatung und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität der ambulanten Versorgung (z. B. finanzielle Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, Förderung der Gemeinschaftspraxisbildung, soweit Zulassungsperren dem nicht entgegenstehen, Sicherstellung eines ausreichenden Bereitschaftsdienstes, vertragsarztspezifische Fortbildungsveranstaltungen etc.) zur Verfügung. Bei der KVN besteht zur Finanzierung solcher Maßnahmen ein Sicherstellungsfonds.“ aus
http://www.kvn.de/kvn/content/internet/kvs/hannover/01/home_html?idd=01&stelle=hannover
des weiteren:
“Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen“ aus
http://www.kvb.de/de/praxis/qualitaet/qualitaetsprogramm/impfen/anerkennung-anderer-fortbildungen.html
In o.g. Link der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, ist dies sehr wohl als Aufgabenbereich der KV geregelt. Ebenso in der KV Hessens:
http://www.kvhessen.de/Mitglieder/Fort__und_Weiterbildung-p-28723-.html
sowie:
http://www.kvhessen.de/Mitglieder/Fort_%20und%20Weiterbildung/Termine%20und%20Veranstaltungen.html
Auch werden diverse Kurse zur Fortbildung und zur Erlangung der Fortbildungspunkte von den diversen KV´s angeboten. Hier z.B. von der KV Sachsens:
http://www.kvs-sachsen.de/aktuell/veranstaltungen/notfallmedizinische-fortbildung/?cHash=26.09.2009
Oder blöd?:-lesen:-oopss:-blush
Aber hier mal was zur Weiterbildung (Anerkennung der Teilgebietsbezeichnungen etc.) und Fortbildung von Vertragsärzten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen:
“Darüber hinaus stehen den KVen als Steuerungsmittel für eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Verteilung der Ärzte die Praxisberatung und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturqualität der ambulanten Versorgung (z. B. finanzielle Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, Förderung der Gemeinschaftspraxisbildung, soweit Zulassungsperren dem nicht entgegenstehen, Sicherstellung eines ausreichenden Bereitschaftsdienstes, vertragsarztspezifische Fortbildungsveranstaltungen etc.) zur Verfügung. Bei der KVN besteht zur Finanzierung solcher Maßnahmen ein Sicherstellungsfonds.“ aus
http://www.kvn.de/kvn/content/internet/kvs/hannover/01/home_html?idd=01&stelle=hannover
des weiteren:
“Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen“ aus
http://www.kvb.de/de/praxis/qualitaet/qualitaetsprogramm/impfen/anerkennung-anderer-fortbildungen.html
In o.g. Link der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, ist dies sehr wohl als Aufgabenbereich der KV geregelt. Ebenso in der KV Hessens:
http://www.kvhessen.de/Mitglieder/Fort__und_Weiterbildung-p-28723-.html
sowie:
http://www.kvhessen.de/Mitglieder/Fort_%20und%20Weiterbildung/Termine%20und%20Veranstaltungen.html
Auch werden diverse Kurse zur Fortbildung und zur Erlangung der Fortbildungspunkte von den diversen KV´s angeboten. Hier z.B. von der KV Sachsens:
http://www.kvs-sachsen.de/aktuell/veranstaltungen/notfallmedizinische-fortbildung/?cHash=26.09.2009
Oder blöd?:-lesen:-oopss:-blush