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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Bafög



Dr.Madison
25.08.2009, 15:24
Habe da mal eine Frage zum Bafög.
Dieses wird ja durch das Einkommen der Eltern berechnet, da meine Mum aber nur einen 400€ Job hat, frage ich mich ob dieses Geld auch als Einkommen angerechnet wird oder nicht. Weiß vll jemand von euch etwas besser darüber bescheid?

Nyen van Tok
25.08.2009, 15:43
Natürlich kommt es mit in die Rechnung, ist aber für die Berechnung des Satzes ziemlich irrelevant, da man natürlich nicht davon ausgehen kann, dass man mit einem 400 Euro Job dem Nachwuchs noch groß monetär unter die Arme greifen kann. Es gibt fürs grobe im Internet Bafög-Rechner, eifnahc mal bei Google suchen und ausrechnen, was dir ungefähr zustehen wird.

Anders sieht es natürlich aus, wenn dein Vater zusätzlich zu deiner Mutter ebenfalls noch verdient, das wird dann im Regelfall addiert.

Gruß

edit: http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
Falls jemand zu faul zum Suchen ist.

JesSu
25.08.2009, 15:48
Du musst es zwar angeben, aber es ist klar das du den vollen Bafögbetrag bekommen wirst.
Schreib einfach mal eine Bafögstelle (von irgendeiner Uni) an- berichte ihnen von dir und sie werden dir antworten und alle Fragen beantworten.

Dr.Madison
25.08.2009, 17:36
Danke für die Antworten :-)
Hat mir sehr weitergeholfen

zvesda
25.08.2009, 19:40
da habe ich mal eine frage zu: man darf ja auch nur eine gewisse summe an eigenem vermögen haben. dazu werden doch auch die letzten 3jahre genommen? oder irre ich mich nun gänzlich?

Strodti
25.08.2009, 19:52
Es gilt das Vermögen zum Antragszeitpunkt! Was immer wieder berichtet wird, dass das Bafögamt größere Kontoänderungen sehen könnte, aber wie das genau ist, weiß ich auch nicht.

trina1081
26.08.2009, 08:31
Mein Bruder hat 6 Monate vor Antragsstellung einen größeren Betrag an meine Mutter *äähhm* "transferiert", um eben weniger Vermögen zu haben.

Das haben die prompt gesehen und er musste eine Erklärung geben, wo das Geld hin ist. Und so Sachen wie "Schulden bei den Eltern abzahlen" lassen die nicht gelten, auch wenn es wirklich so sein sollte. Man muss denen dann einen genauen Nachweis erbringen, dass das Geld wirklich weg ist, ansonsten wird das knallhart weiter eingerechnet

JesSu
26.08.2009, 12:46
Man kann viele Gründe angeben.
Umzug, man musste Möbel kaufen usw.

Cuba_libre
26.08.2009, 13:02
Gründe gibts sicher viele, die man angeben kann, aber kannst du sie auch beweisen, wenn du das Geld einfach so verschwinden lässt ohne es auszugeben? Also Quittungen, Belege und sowas in die Richtung wären bei einer tatsächlichen Ausgabe des Geldes schon hilfreich.
Und wenn du sowas nicht hast, wer soll denn glauben, dass das Geld wirklich weg ist?

JesSu
26.08.2009, 13:46
Das stimmt natürlich.
Am besten ist es schon früh mit dem Geld "verschwinden lassen" an zu fangen.

Feuerblick
26.08.2009, 13:58
Mit irgendwelchen Aktionen zur Vermögensverringerung mittels Überweisung an die Eltern wäre ich vorsichtig. Das Bafög-Amt lässt sich gerne mal Kontoauszüge zeigen. Lücken gelten nicht. Und wenn Geld plötzlich "weg" ist, wollen die entsprechende Rechnungen sehen...

Nyen van Tok
26.08.2009, 15:58
Bevor wir hier Anleitungen zu nicht rechtskonformen Handeln geben, sollten wir überlegen, was wir hier Schreiben.

Wer das machen möchte, der macht das auch - braucht aber sicherlich keine Unterstützung, weder moralisch noch technisch.

:-meinung

Gruß

trina1081
26.08.2009, 18:13
Man kann viele Gründe angeben.
Umzug, man musste Möbel kaufen usw.


Aber du musst dafür Quittungen oder Kontoauszüge vorlegen können, ansonsten akzeptiert das Bafög-Amt überhaupt keine Ausreden

Skalpella
26.08.2009, 18:48
Eine Freundin von mir arbeitet bei einer Bank und ist zur Zeit für das Ausfüllen dieser Vermögensbescheinigungen zuständig. Sie sagt, sie müsse standardmäßig größere Geldbewegungen angeben, die im letzten halben Jahr vor dem Antragsdatum stattgefunden haben. Stichprobenartig und auf Verdacht werden aber auch schon mal Kontostände abgefragt, die weiter zurückliegen.