Medicus911
19.12.2002, 13:59
Ehl Rieckrus (Cave: mündliche Prüfung im Physikum) verdanken wir unter Physikum ( siehe: http://www.medi-foren.de/showthread.php?s=&threadid=5280 ) den Tipp, dass der mündliche Teil der Ärztlichen Vorprüfung als Kollegialprüfung vorgeschrieben ist. Die Prüfungskommission legt eine Gesamtnote ggf. auch einzelne Noten - gemeinsam fest. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Das gilt auch für andere mündliche Prüfungen, deshalb gehört der Hinweis eher unter Allgemeines.
Vielleicht haben einige Prüfungskandidaten anderes erlebt: ein Prüfer prüft sein Fach allein, während sein Kollege irgendetwas anderes macht es ist vorgekommen, dass von nur zwei Prüfern der eine sogar kurz rausgeht. In der Prüfungsberatung gibt jeder Prüfer seine Benotung bekannt und daraufhin wird lediglich eine Gesamtnote festgelegt. Einige Prüfern verfahren so, wie es das VG Stuttgart vorgibt: in jedem Fach der mündlichen Prüfung soll mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen sein, sonst ist die Prüfung nicht bestanden.
In solchem Fall ist vielleicht rechtlicher Rat notwendig.
Martin
Das gilt auch für andere mündliche Prüfungen, deshalb gehört der Hinweis eher unter Allgemeines.
Vielleicht haben einige Prüfungskandidaten anderes erlebt: ein Prüfer prüft sein Fach allein, während sein Kollege irgendetwas anderes macht es ist vorgekommen, dass von nur zwei Prüfern der eine sogar kurz rausgeht. In der Prüfungsberatung gibt jeder Prüfer seine Benotung bekannt und daraufhin wird lediglich eine Gesamtnote festgelegt. Einige Prüfern verfahren so, wie es das VG Stuttgart vorgibt: in jedem Fach der mündlichen Prüfung soll mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen sein, sonst ist die Prüfung nicht bestanden.
In solchem Fall ist vielleicht rechtlicher Rat notwendig.
Martin