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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Plegepraktikum - 2 monate oder 60 tage???



19.12.2002, 15:11
Hallo!

ich hab eine Frage:
überall (auch in der ÄAppO) ist immer von dem 2-monatigen Krankenhauspflegedienst die Rede. im internet habe ich aber jetzt gelesen: "das pflegepraktikum darf auf keinen fall 60 tage unterschreiten, sonst wird es nicht anerkannt". heißt das jetzt inklusive wochenenden? würden die wochenenden nicht mitgezählt, würde man doch auf 3 monate kommen!

wie ich hier gelesen habe, kann man u.U. auch frühere praktika anrechnen lassen - das heißt also man kann das praktikum auch in verschieden krankenhäusern machen?

ich hoffe,jemand, der das durchschaut kann mir antworten!!

June
25.12.2002, 07:45
Die 60 Tage beziehen sich noch auf die alte Approbationsordnung, entsprechend 2 Monaten. Nach der neuen ÄAppO muß das Pflegepraktikum 3 Monate dauern. Die Wochenenden werden dabei mitgezählt, obwohl du natürlich keine 7-Tage-Arbeitswoche hast.
Das Praktikum kannst du an verschiedenen Krankenhäusern machen, allerdings muß ein einzelner Praktikumsblock nach der neuen Approbationsordnung mindestens einen Monat dauern.
Ach ja, Sebastian hat hier (www.medi-learn.info/seiten/medi-foren/showthread.php?s=&threadid=5164) alle Infos dazu zusammengetragen!
Die June :-)

28.02.2003, 14:00
Da möchte ich jetzt aber doch noch mal nachhaken...

Also, 60 Tage entsprechend zwei Monaten - das heißt, wenn ich vom 1.1. - 28.2. mein Praktikum mache (bzw. gemacht habe), reicht das nicht, weil ich nur bei 59 Tagen bin, oder wird jeder Monat (wie es im Text von Sebastian zu finden ist) 30 Kalendertagen gleichgesetzt?

...sonst fehlt mir ein Tag...

28.02.2003, 14:02
(...P.S.: Ich bin nicht dieselbe wie der erste Fragesteller, nur, damit sich derjenige nicht seltsam vorkommt... und glaubt, an Schizophrenie zu leiden...)

Sebastian1
28.02.2003, 14:13
Original geschrieben von Unregistered
Da möchte ich jetzt aber doch noch mal nachhaken...

Also, 60 Tage entsprechend zwei Monaten - das heißt, wenn ich vom 1.1. - 28.2. mein Praktikum mache (bzw. gemacht habe), reicht das nicht, weil ich nur bei 59 Tagen bin, oder wird jeder Monat (wie es im Text von Sebastian zu finden ist) 30 Kalendertagen gleichgesetzt?

...sonst fehlt mir ein Tag...

Ja, dann fehlt dir normalerweise ein Tag. Lösung: Praktikumsbescheinigung, so du bereits im Studium bist, bei dem für dich zuständigen LPA einreichen, am besten persönlich, und sich das direkt anerkennen lassen. Die werden sich schon melden, wenn sie da was dran auszusetzen haben. (Aber bitte auf die Anerkennung beharren, nicht, daß sie sich deswegen erst 2 Tage vor dem Physikum melden!)

Gruß,
Sebastian

28.02.2003, 14:20
Okay, danke sehr, werd mich bemühen. Wobei es aber auch sein kann, daß der "Vertrag" mit dem Krankenhaus bis zum 1.3. lief, dann wären es ja genau zwei Monate bzw. 60 Tage, ich weiß das gar nicht mehr so genau (frage mich gerade, ob ich hier nicht irgendwo eine Kopie habe...?)
Wie auch immer, es wird schon irgendwie hinhauen.

Danke!

Beatrix
14.07.2003, 19:22
Stimmt, es müssen 2x30 Tage sein und diese dürfen auch nicht unterbrochen werden. Das gleiche gilt für Famulaturen, nur daß die manchmal in 2x15 Tage gesplitet werden dürfen. Dies ist aber dann von den einzelnen Prüfungsämtern der Bundesländer abhängig. Bea :-notify

blanko
15.07.2003, 10:27
@ Beatrix: Habe damals keine 30 Tage am Stück gemacht und bin trotzdem zum Physikum zugelassen worden. Meines Wissens kann man auch das Pflegepraktikum in 2 Wochenabschnitte splitten.

@guest: Würde mich auch mal erkundigen, ob bei Dir noch 2 Monate ausreichen oder nicht doch 3 Monate wegen neuer Approbationsordnung.

31.07.2003, 17:26
naja, das ist ja mal wieder ein Durcheinander!

Was lässt sich denn alles als Krankenhauspflegedienst anrechnen? (Ich habe nach dem Abi meinen Zivildienst in einem Seniorenpflegeheim abgeleistet - reicht das schon aus?)

Würde mich über eine Antwort freuen...

Ciao

Christian