wurm1234
27.08.2009, 17:20
Unschlüssigkeit bezüglich dieser Frage!
Lt. Lösung gehört die Fort- u. Weiterbildung von Vertragsärzten nicht zu den Aufgaben der KV.
Allerdings bietet die KV massenhaft Fortbildungen in ihren Räumen an, kommt man seiner Weiterbildungspflicht (deren Regelungen von der KV u.a. als Rundschreiben rausgehen) nicht nach. Wird bei mangelndem Nachweis bei der Bundesärztekammer die Zulassung durch die KV entzogen.
Dafür das sie nichts damit zutun haben empfinde ich den Internetauftritt auch ein wenig "fortbildungslastig":
siehe hier KV Hessen, sieht bei allen anderen etwa gleich aus.
http://www.kvhessen.de/Mitglieder/Fort__und_Weiterbildung-p-28723-.html
Die ganzen KVen arbeiten leider nur bis entweder Donnerstag oder Freitag 16Uhr. Montag werde ich da mal anrufen.
Wie läuft ein mögliche "Einspruch" beim IMPP ab?
Danke.
Schönen Abend!:peace:
Lt. Lösung gehört die Fort- u. Weiterbildung von Vertragsärzten nicht zu den Aufgaben der KV.
Allerdings bietet die KV massenhaft Fortbildungen in ihren Räumen an, kommt man seiner Weiterbildungspflicht (deren Regelungen von der KV u.a. als Rundschreiben rausgehen) nicht nach. Wird bei mangelndem Nachweis bei der Bundesärztekammer die Zulassung durch die KV entzogen.
Dafür das sie nichts damit zutun haben empfinde ich den Internetauftritt auch ein wenig "fortbildungslastig":
siehe hier KV Hessen, sieht bei allen anderen etwa gleich aus.
http://www.kvhessen.de/Mitglieder/Fort__und_Weiterbildung-p-28723-.html
Die ganzen KVen arbeiten leider nur bis entweder Donnerstag oder Freitag 16Uhr. Montag werde ich da mal anrufen.
Wie läuft ein mögliche "Einspruch" beim IMPP ab?
Danke.
Schönen Abend!:peace: