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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag2 A154/B44 - Aufgaben der KV



wurm1234
27.08.2009, 18:20
Unschlüssigkeit bezüglich dieser Frage!

Lt. Lösung gehört die Fort- u. Weiterbildung von Vertragsärzten nicht zu den Aufgaben der KV.

Allerdings bietet die KV massenhaft Fortbildungen in ihren Räumen an, kommt man seiner Weiterbildungspflicht (deren Regelungen von der KV u.a. als Rundschreiben rausgehen) nicht nach. Wird bei mangelndem Nachweis bei der Bundesärztekammer die Zulassung durch die KV entzogen.

Dafür das sie nichts damit zutun haben empfinde ich den Internetauftritt auch ein wenig "fortbildungslastig":

siehe hier KV Hessen, sieht bei allen anderen etwa gleich aus.

http://www.kvhessen.de/Mitglieder/Fort__und_Weiterbildung-p-28723-.html

Die ganzen KVen arbeiten leider nur bis entweder Donnerstag oder Freitag 16Uhr. Montag werde ich da mal anrufen.

Wie läuft ein mögliche "Einspruch" beim IMPP ab?

Danke.

Schönen Abend!:peace:

onmiter
27.08.2009, 18:58
Unschlüssigkeit bezüglich dieser Frage!

Lt. Lösung gehört die Fort- u. Weiterbildung von Vertragsärzten nicht zu den Aufgaben der KV.

Allerdings bietet die KV massenhaft Fortbildungen in ihren Räumen an, kommt man seiner Weiterbildungspflicht (deren Regelungen von der KV u.a. als Rundschreiben rausgehen) nicht nach. Wird bei mangelndem Nachweis bei der Bundesärztekammer die Zulassung durch die KV entzogen.

Dafür das sie nichts damit zutun haben empfinde ich den Internetauftritt auch ein wenig "fortbildungslastig":

siehe hier KV Hessen, sieht bei allen anderen etwa gleich aus.

http://www.kvhessen.de/Mitglieder/Fort__und_Weiterbildung-p-28723-.html

Die ganzen KVen arbeiten leider nur bis entweder Donnerstag oder Freitag 16Uhr. Montag werde ich da mal anrufen.

Wie läuft ein mögliche "Einspruch" beim IMPP ab?

Danke.

Schönen Abend!:peace:

"...innerhalb etwa einer Woche nach dem schriftlichen ..." soll ein Brief / Fax beim IMPP eingehen / eingegangen sein.

du schreibst einfach was dir nicht passt, fertig. kontaktadresse gibts auf impp.de, unter approbat.-ordnung steht auch wie das mit dem einspruch bei fragen abläuft

Zünder
27.08.2009, 20:15
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=53390


Und der Brief ist schon beim impp. Bin der gleichen Meinung. Ich denke aber ein 2. kann wohl kaum schaden...:-party

wurm1234
27.08.2009, 20:35
spuckte die Suche nicht aus.

Ich habs gefaxt.

So schwammig wie das Formuliert ist, kann man daraus meines Erachtens keine Unterscheidung zwischen Fortbildung durch die KV und den Aufgaben der Bundesärztekammer herleiten.

Ich kauf mir jetzt ein Bier!

Zünder
27.08.2009, 20:53
So ists brav...;-)