Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bescheide zum 23. September
Glückspilz!!!
Naja vielleicht hab ich ja jetzt dann jede MEnge ZEit mein "Krankenpflegepraktikum" zumachen. :-heul
Wärend dem Studium 90 Tage Praktikum ist glaub ich schon recht übel.
fallenangel30487
20.09.2009, 20:27
Naja bekomm dafür aber auch nur 28 Tage den Rest muss ich auch noch machen *g* da wird nicht mehr so viel Zeit bleiben
Ach die kriegt man scho rum!!!
MUss ja nur mindestens 2 Wochen oder so am Stück machen!!!!
Mr. Pink online
20.09.2009, 20:32
Ach die kriegt man scho rum!!!
MUss ja nur mindestens 2 Wochen oder so am Stück machen!!!!
was meinst du mit 2 wochen am stück?
KPP, oder wie war das?
Man muss ja mindestens 2 Wochen am Stück machen!!!
Oder waren es 3??
fallenangel30487
20.09.2009, 20:33
ne 30 Tage am Stück es sei denn du lässt dir was anerkennen z.b rs dann kanns auch weniger sein...aber auf diesen kpp formularen müssen mind. 30 tage am Stück stehen und auch nur in den Sem. ferien
Cuba_libre
20.09.2009, 20:34
Ach die kriegt man scho rum!!!
MUss ja nur mindestens 2 Wochen oder so am Stück machen!!!!
Nur mindestens 2 Wochen??? Manchmal sollte man sich wohl besser informieren
Wahhhh argh wie nett!!!!
Ich wusste es ja nich mehr genau wie viel!!!
Oh man hab mich damit im Mai beschäftigt, was jetzt au schon jast ne halbe Ewigkeit her is!!!!
fallenangel30487
20.09.2009, 20:37
Aber ich glaube das is in jedem Bundesland nochmal anders
Mr. Pink online
20.09.2009, 20:37
Ne dreissig Tage normalerweise, also ein kompletter Abschnitt ohne Unterbrechung.
Cuba_libre
20.09.2009, 20:39
Ne dreissig Tage normalerweise, also ein kompletter Abschnitt ohne Unterbrechung.
Richtig, das steht in der ÄAppO §6
Müssen die 30 Tage komplett gearbeitet werden oder zählen da irgendwie auch Tage dazu die man zwischendrin mal frei hat???
Bringt mich jetzt bitte nicht um, aber ich hab mich noch gar nicht mit dem Thema beschäftigt weil ich dachte ich hätte das schon hintermir!!!
Mr. Pink online
20.09.2009, 20:44
Richtig, das steht in der ÄAppO §6
Das weiss ich selbstverständlich auch, wollte aber nicht damit angeben! :-D
Mr. Pink online
20.09.2009, 20:45
Müssen die 30 Tage komplett gearbeitet werden oder zählen da irgendwie auch Tage dazu die man zwischendrin mal frei hat???
Bringt mich jetzt bitte nicht um, aber ich hab mich noch gar nicht mit dem Thema beschäftigt weil ich dachte ich hätte das schon hintermir!!!
ne da haste dazwischen auch mal frei
das heisst ja nur, dass du gleich arbeitest wie das andere Pflegepersonal. Also 30 Tage bedeutet etwa 25 Arbeitstage, plusminus 1 oder 2^^
fallenangel30487
20.09.2009, 20:45
ne we zählt mit da müssen nur 30 tage auf dem zettel stehen
Cuba_libre
20.09.2009, 20:46
Das weiss ich selbstverständlich auch, wollte aber nicht damit angeben! :-D
War auch nicht an dich gerichtet, sondern an die anderen. Hab es nur aufgenommen ;-)
DAnke für eure schnellen antworten. Ist ja wenigstens etwas, das nicht nur die Tage gezählt werden die man gearbeitet hat.
Mr. Pink online
20.09.2009, 20:51
DAnke für eure schnellen antworten. Ist ja wenigstens etwas, das nicht nur die Tage gezählt werden die man gearbeitet hat.
Das wäre ja noch schöner ...
Naja, genug Zeit hat man ja eigentlich schon bis zum Phys. Man hat ja allein im Sommer 2 Monate Ferien.
Bei dem System wundert mich nix mehr!!!;-)
fallenangel30487
20.09.2009, 20:53
Aber versuch mal dass du einfach in den Ferien im kh nen monatsvertrag bekommst und dann die praktikumsbescheinigung ausgefüllt wird....weißt du was ich meine?
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