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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : starke Gehbehinderung - Befreiung vom Pflegepraktikum?!



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Sarahlein88
04.09.2009, 18:57
Hallo zusammen,

Ich bin leider in der Suche nicht fündig geworden.

Also ich hab folgendes Problem: Ich bin Studentin im 2. FS , und muss ja eigentlich mein Pflegepraktikum machen, und würde das auch super gerne machen, allerdings gestaltet sich das bei mir als äußerst schwierig, da ich 2 lädierte Knie habe. Das eine Knie ist wegen der Kniescheibe gravierend instabil, ohne Orthese geht nichts. Das andere Knie ist beinahe steif. Ohne Gehstützen kann ich keinen Schritt machen , wie lange das so noch der Fall sein wird weiß ich nicht, aber die Ärzte gehen davon aus , dass es noch einige OPs brauchen wird und vor allem GEDULD und ne Menge Zeit , und das stellt ein unheimliches Problem da. Keine einzige Klinik stellt mich als Praktikantin ein, da ich ja die normale Stationsarbeit mit den Unterarmgehstützen nicht machen kann. Bei meinen Kursen in der Uni habe ich bis jetzt immer Lösungen gefunden, wie ich die Hürde meistern kann , z.b. mit Standhocker in Chemie. Auch für den Präpkurs werde ich einen Standhocker bekommen und bekomme vollste Unterstützung seitens der Uni.

Ich konnte keine Bestimmung finden, ob es in einem Fall wie meinem Ausnahmebestimmungen gibt. Ich kann die Kliniken ja auch irgendwie verstehen dass die mich nich nehmen, weil was sollen die schon mit mir wenn ich da nur auf der Stelle stehen kann aber keine Sachen von A nach B bekomme, geschweigedenn Patienten groß helfen kann. Weiß da vielleicht jemand wo ich mich da hin wenden kann mit meinem Problem??

Ich hab echt Angst das das ganze Studium an der Sch*** scheitert, könnte echt heulen :-heul

Danke schonmal vom verzweifelten Sarahlein

djgauss
04.09.2009, 19:04
also ich muss schon mal vorausschicken, dass ich mich im amtsgewusel auch nich auskenne, aber ich denke, dass du dich an "dein" LPA wenden solltest, die sind schliesslich auch für die anerkennung des praktikums zuständig. ich denke, dass mit attesten sicherlich was zu machen ist, alles andere würde ich skandalös finden!
in dem sinne, viel erfolg bei deinem nächsten LPA-besuch/telefonat und weiterhin im studium

Gersig
04.09.2009, 19:04
Hallo und willkommen im Forum :-)

Die ÄApprO fordert ein dreimonatiges Krankenpflegepraktikum, Ausnahmen gibts leider keine. Sprich: Eine Härtefallregelung kommt vom Gesetzgeber her nicht in Betracht, ebenso bei den viermonatigen Famulaturen :-(

Man kann das Pflegepraktikum auch in psychiatrischen Einrichtungen (wenig Pflegeaufwand, Aufgaben wie Betreuung oder Beschäftigung der Patienten stehen da im Vordergrund) ableisten, vielleicht ist das ja eine Option?

Coxy-Baby
04.09.2009, 19:11
Ja einfach mal bei der PDL vorbeischauen, Lage erklären,die werden doch wohl ne "Absitz"stelle haben.

epeline
04.09.2009, 19:13
ich habe einen monat pflegepraktikum auf der dialyse-station unseres krankenhauses gemacht, da gab es eigentlich recht wenig schwieriges zu tun.

hauptaufgaben waren blutdruck- und zuckermessen, schläuche an maschinen stecken und patienten füttern und nach fertiger dialyse noch so lange auf die punktionsstellen drücken, bis sie verschlossen sind, das geht ja auch im sitzen.

was da jetzt als einziges für dich rausfällt, wäre evt mal nen patienten von ner station holen, was aber auch die praktikanten der anderen station sowieso mit machen oder mal die flüssigkeitskanister abladen.

vielleicht ist das noch eine option

Zünder
04.09.2009, 20:28
Ich würde dennoch mit dem LPA Rücksprache halten. Und da würde ich einen Termin für ein persönliches Gespräch klarmachen. Ich denke das es da bestimmt Sonderregeln gibt, auch wenn das in den Statuten so nicht geschrieben steht.

Hoppla-Daisy
04.09.2009, 20:36
Du bist im 2. vorklinischen Semester, richtig? Weshalb erst jetzt die Idee, eine Befreiung irgendwie hinzubekommen?

Da es nunmal diese Regel in der Approbationsordnung gibt und sich Möglichkeiten bieten, eine Art "milderes" Pflegepraktikum zu absolvieren, sähe ich persönlich keinen Grund dafür, eine Sondergenehmigung zu erteilen.

Wie geht es dann weiter? PJ auch nicht, weil man nicht auf der Station bzw. im OP rumflitzen kann?

Mag vielleicht arg ketzerisch klingen, aber es entbehrt nicht einer gewissen Wahrheit, oder?

Coxy-Baby
04.09.2009, 21:05
Ist nicht ketzerisch sondern harte Realität.Steht nunmal inner Äappo und fertig.
Pflegepraktikum geht noch, aber es kommen ja noch 4 Monate Famu und nen Jahr PJ aber vielleicht gehts dann schon besser?

Feuerblick
04.09.2009, 21:15
Mir stellt sich eher die Frage: Warum hast du dir das nicht VOR dem Studium überlegt? Wäre doch jetzt mehr als blöd, zwei Semester incl. Lernerei vergeudet zu haben, um nun feststellen zu müssen, dass du das Pflegepraktikum und damit eine der Anforderungen fürs Physikum nicht leisten kannst...

yanmed
04.09.2009, 21:22
Wir haben (oder hatten?) einen Rollstuhlfahrer im Semester. Ich kann echt nicht glauben, dass es daran scheitern kann.
Auf JEDEN Fall alles versuchen (u.a. LPA und wenn gar nichts hilft mal einen Anwalt fragen).

Muriel
04.09.2009, 21:39
Ich finde die Frage völlig legitim. Wenn realistische Chancen bestehen, irgendwann wieder einsatzfähig zu sein und damit auch ohne größere Probleme später in dem Beruf arbeiten zu können, weiß ich nicht, warum sie jetzt, wenn alle anderen Scheine gut zu machen sind, am KPP scheitern sollte, um sich fürs Physikum anmelden zu können. Zudem gibt es genügend Bereiche in der Medizin, die auch für Gehbehinderte gut beruflich zu machen sind, so dass es nicht sein kann, dass diese wegen eines KPP den Beruf nicht erlernen dürfen :-meinung Und wenn kein normales ärztliches Attest akzeptiert wird, was ich gut verstehen könnte wegen des Missbrauchspotentials, dann soll ein Gutachter, der für das LPA arbeitet, eben eines ausstellen.

flopipop
04.09.2009, 21:45
ich kenne einen endokrinologen, der seit seiner geburt im rollstuhl sitzt....das hat ihn aber nicht gestört, angesehener, und jetzt sogar habilitierter arzt zu werden...gut, er hat vor 20 jahren studiert, ich weiß nicht wie es damals mit dem pflegepraktikum war, aber anscheinend kann das mit den praktika trotzdem klappen.

BetterCallSaul
04.09.2009, 21:45
Dr. House hat mit Sicherheit auch kein Pflegepraktikum gemacht, alternativ lass dir Vicodin geben, biste wenigstens gut drauf :-dance

Hoppla-Daisy
04.09.2009, 21:48
Es ist nicht nur ein Pflegepraktikum, sondern ein SCHEIN!

Und wenn jemand zur Klausurenzeit krank ist und deswegen einen Schein nicht machen kann, wird es auch nicht heißen: Och naja, wir wissen ja, dass sie wollen und nur nicht können derzeit. Hier ist ihr Schein". Nein, da heißt es: Geht grad nicht? Tut uns ja leid, aber leider Pech gehabt. Ist ja kein Beinbruch, machen sie den Schein halt später".

Und gerade WENN es sich um eine teilweise vorübergehende Sache handelt, die gerade jetzt ein ziemliches Handycap mit sich bringt, dann IST ES HALT SO.

Ich hab mich auch mit Orthese und nem instabilen Knie (Z. n. frischem Innenbandriss) zu einem 14tägigen (ganztags!) Praktikum gequält, weil ich den Schein WOLLTE. Und mein Pflegepraktikum musste auch warten, bis ich wieder fitter war. Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, da jetzt ne Sondergenehmigung zu beantragen (die es ja nunmal nicht gibt). Und glaub mich, mein Knie sah nicht so aus, als würde es jemals wieder besser werden, weil der Ortho damals ziemlich viel Mist praktiziert hatte und mein Knie ein Dreivierteljahr mehr oder weniger steif war.

fangzahn
05.09.2009, 01:52
Ist das nicht Diskriminierung und Eingriff in die Berufsfreiheit, wenn du nicht angenommen wirst, obwohl du mit den Problemen auch Arzt werden kannst? Wenn alle Druckmittel nichts nützen, kannste dich ja in eine Klinik einklagen;) Ich denke, dass zumindest Dein Uniklinikum dich nehmen müsste, wenn die dich schon zum Studium zugelassen haben. Aber ich würde das einfach mal einem zuständigen für die Lehre im Prodekanat schildern (wir haben da so tolle "Integrationsbeauftragte" an unserer UNi , dann kriegst Du bestimmt einen Platz im Klinikum deiner Uni-vom Prodekan persönlich verschafft. Aber Du kannst ja auch mal persönlich zu der Pflegeleitung gehen und ihr erklären wieso Du es trotzdem kannst. Schnapp dir für die Zeit einen Rollstuhl. Die Patienten kannst Du auch so füttern, die Urinbeutel leeren und Laken beziehen auch. Um das Pflegepraktikum herum kommst Du wohl eher nicht, denn das ist nun einmal Teil der Ausbildung.

epeline
05.09.2009, 01:55
aber wenn es reversibel ist, ist es in dem sinne ja keine behinderung. oder zumindest nur temporär

cKone
05.09.2009, 10:00
Über einige Antworten hier bin ich wirklich überrascht und erschrocken! :-kotz

Zum Thema:
LPA anrufen, Problem erklären.
Ansonsten geh doch den Weg über den Chefarzt. Den freundlich fragen, ob du ein Pflegepraktikum in seinem KH machen darfst, ihm das Problem erklären. Oder mit etwas Druck arbeiten. Kannst ja der Pflegedienstleitung auch erzählen, dass du in der Fachschaft aktiv bist und grade einen Bericht über behindertengerechtes studieren schreibst oder so ;-).
Spätestens beim CA knicken die Pflegedienstleitungen ein (Fahrradfahrerprinzip: oben buckeln, unten treten)

goeme
05.09.2009, 10:12
Über einige Antworten hier bin ich wirklich überrascht und erschrocken! :-kotz

:-meinung
manchen scheint mit der Distanz der Jahre der Blick für die Probleme der "kleinen" abhanden gekommen zu sein!

zum Thema:
die Fachschaft liest hier ja mit, von daher mein Vorschlag:

Ansonsten geh doch den Weg über den Chefarzt. Den freundlich fragen, ob du ein Pflegepraktikum in seinem KH machen darfst, ihm das Problem erklären.

das würde ich dir erstmal vorschlagen! ganz ohne Druck etc. sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, melde dich!
ums Pflegepraktikum wirst du nämlich nicht drumrumkommen!

Hellequin
05.09.2009, 10:57
Passende Stelle suchen, wo du mit der körperlichen Einschränkung arbeiten kannst und fertig. Ich kenne jemanden, der sein PJ mit Z.n. US-Amputation gemacht, der war auch mit Gehstützen unterwegs, das war auch kein größeres Problem.

Feuerblick
05.09.2009, 12:47
:-meinung
manchen scheint mit der Distanz der Jahre der Blick für die Probleme der "kleinen" abhanden gekommen zu sein!

Nö, aber wenn man VORHER weiss, dass man körperliche Einschränkungen hat, dann fragt man auch VORHER, ob und wie man Ausweichmöglichkeiten findet. Damit erspart man sich einfach das Geheule, wenn man zwei oder mehr Semester umsonst studiert hat und das zuständige LPA keine Sonderregelung anbietet. Stichwort: Vorausschauendes Denken. Soll helfen.