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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 500 € Strafe bei Absage der PJ-Stelle in der Schweiz??? Ist das zulässig?



Butterfly1982
08.09.2009, 16:07
Hallihallo...

habe mal eine Frage: Und zwar habe ich eine Zusage für ein Tertial in der Schweiz in Winterthur. Allerdings steht in dem Anschreiben, dass die "Anmeldung verbindlich" sei und bei "Nichteinhalten des Vertrages 500 ,- Franken für Umtriebe" fällig seien.
Ist sowas überhaupt zulässig? Auf dem Vertrag, den ich unterschrieben zurückschicken soll, steht davon allerdings nichts mehr geschrieben... der besagte Satz steht nur in dem beiligenden Schreiben.

Würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.

Grüße...

Butterfly! :-)

PhineasGage
08.09.2009, 16:10
hehe,
ok, nach mein insiderwissen:
.....denen sagen andauernd leute ab & laut sekretärin , sei dieser betrag eher als abschreckung gedacht. rechtlich sei er wohl nicht durchsetzbar bzw. das kantonsspital hat das noch nicht versucht.






ach ja: pj-ranking.de ist immer ne hilfe für die suche nach schweizer häusern, in denen deutsche nicht ausgebeutet werden :-D

Feuerblick
08.09.2009, 21:27
Hi Butterfly!

Bitte nur EINEN Thread zum Thema eröffnen. Du bekommst durch viele gleiche Threads auch nicht mehr Antworten....

Gruß
Feuerblick
MediLearn-Moderatorin

LasseReinböng
09.09.2009, 12:21
Hallihallo...

habe mal eine Frage: Und zwar habe ich eine Zusage für ein Tertial in der Schweiz in Winterthur. Allerdings steht in dem Anschreiben, dass die "Anmeldung verbindlich" sei und bei "Nichteinhalten des Vertrages 500 ,- Franken für Umtriebe" fällig seien.
Ist sowas überhaupt zulässig? Auf dem Vertrag, den ich unterschrieben zurückschicken soll, steht davon allerdings nichts mehr geschrieben... der besagte Satz steht nur in dem beiligenden Schreiben.

Würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.

Grüße...

Butterfly! :-)


Ist bei meiner UA-Stelle genauso...allerdings habe ich noch gar nicht im Vertrag direkt geguckt... Etwas derartiges gibt es aber nicht nur bei UA- sondern auch bei Assistentenstellen, jedenfalls hat ein Bekannter von mir wegen Nichtantretens eine "Strafgebühr" gezahlt...da er im Land bleiben und sich nicht seinen Ruf versauen wollte, hat er das Geld einfach hingeblättert.

Seltsam, daß man zu diesem Thema in den Foren nichts findet...

tortet
09.09.2009, 12:55
Nur aus Neugierde: warum sagen da so viele wieder ab?

Hab zwar noch was Zeit, will aber später auch in der Schweiz ein PJ-Tertial machen.

teletubs
09.09.2009, 17:54
Seltsam, daß man zu diesem Thema in den Foren nichts findet...

Ach doch...es gab schon öfters mal die Anfrage. Es ist ja Gott sei Dank nicht überall so! ;-)

Butterfly1982
09.09.2009, 20:48
Hallo zusammen...

vielen Dank für die Antworten :) :) :)
Naja,dann hoffe ich mal, dass das nur "Drohungen" der einzelnen Spitäler sind ;)

Hab noch ne Frage: Möchte mein 2tes Tertial in Deutschland vorzeitig "beenden" bzw dann schon meine 20 Fehltage nutzen. Die Studienordnung meiner Uni erlaubt das, aber habt Ihr vielleicht Erfahrungen damit gemacht, ob die Kliniken in BRD das "erlauben"?

Hellequin
09.09.2009, 21:11
Es sind Fehltage, keine Urlaubstage. Sprich die Klinik kann dir das fehlen nicht verbieten, da die Fehltage nicht genehmigungspflichtig sind.

Die Niere
14.09.2009, 20:25
Die Praxis der "Absagegebühr" ist in immer mehr schweizer Kliniken Praxis geworden und ich kenne einige, die diese auch bei Absage nach Vertragszusage oder unterschriebenen Vertrag (wobei ersteres rechtlich wohl kaum durchsetzbar ist, zweiteres durchaus wenn es vertraglich festgehalten ist) entrichten mussten.

In meinen Augen aber absolut zu Recht, denn es bürgert sich immer mehr ein, dass UA sehr kurzfristig absagen, weil sie vielleicht doch eine bessere, besser bezahlte Stelle gefunden haben (immerhin gibt es beim Verdienst eine Spannweite zwischen mehr als 2000 CHF und 800 CHF). Ich selbst habe z.B. auch bei Assistenten, die solche Spielchen gebracht haben (Email am Freitag an CA mit Absage bei eigentlichem Stellenantritt am Montag), erlebt, wie ein Dienstplan inkl. zugesagten Ferien komplett über den Haufen getreten werden musste. Das ist für alle Beteiligen kein Spass und ich als Arbeitgeber würde eine solche Zahlung auch vertraglich festlegen.

gruesse, die niere

PhineasGage
15.09.2009, 12:55
Wo die niere recht hat, hat sie recht.

es ist keine schöne sache, wenn man mitstudenten sieht, die mal schön 3 stellen in der schweiz für ein tertial haben und sich dann eine woche vorher überlegen wo es denn am angenehmsten wäre, das ist sch..., egoistisch und einfach dreist (im übrigen trägt so was auch deutlich zum schlechten ansehen von deutschen uhus im allgemeinen in einigen häusern).

von daher sollte es doch eigentlich ne ehrensache sein, dass man solche spielchen nicht macht. ob man dann aber andererseits solche strafgebühren braucht weiss ich auch wieder nicht ( schweizer uhus zahlen die - was ich so mitbekommen habe - auch meistens nicht wenn sie kurzfristig absagen.

LasseReinböng
15.09.2009, 13:34
schweizer uhus zahlen die - was ich so mitbekommen habe - auch meistens nicht wenn sie kurzfristig absagen.

Achso....na dann...

Die Niere
15.09.2009, 18:52
Das kurzfristige Absagen von Stellen ist bei deutschen, wie bei schweizer Studenten zu beobachten. Die Strafgebühr wird im übrigen - auch wenn man der Schweiz ausländerfeindliche Tendenzen vorwirft - von beiden erhoben, eine solche Unterscheidung wär recht dreist.

Ausserdem werden deutsche Uhus oft sehr positiv angesehen, da ohne sie die Arbeit im Spital nicht in dem Masse möglich wäre, in dem es nun einmal ist.

Selbstverständlich gibt es aber auch immer wieder Ausnahmen bei Kollegen, die das anders sehen ;-).

gruesse, die niere

Butterfly1982
15.09.2009, 22:10
danke für die antworten!!!

die sache ist, dass das spital im anschreiben nur erwähnt, dass man den vertrag doch bitte schnellstens unterschrieben zurückschicken sollte und bei einer absage den betrag x zu zahlen hätte. im eigentlichen VERTRAG steht davon allerdings nichts! also NUR im Anschreiben!

Hab noch eine Frage: Weiß jemand, was mit dem Vertrag genau passiert, sobald man ihn in die Schweiz geschickt hat? Bleibt der Vertrag in der Klinik oder wird er an die örtlichen Behörden weitergeleitet?
Denn ich habe folgenden Gedanken gehabt: Man bekommt ja von der Klinik, in der man letztendlich arbeitet irgendwie eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt bzw die Klinik kümmert sich darum. Ist es dann nicht so, dass, wenn man erst einmal mehrere Verträge unterschreibt und an verschiedene Kliniken schickt, die Behörden in der SChweiz bemerken " Oha, da hat ja jemand für ein tertial gleich mehrere Verträge an verschiedenen Spitälern unterzeichnet!" .... Und dann bekommt man auf den Deckel....?! Oder seh ich das falsch?

Bei mir gehts nicht darum, dass ich irgendeiner Klinik kurz vor Tertialbeginn absagen möchte, sondern darum, dass ich noch nicht genau weiß, wie meine Uni bei der Tertialgestaltung mitspielt und ich mir somit 1-2 Optionen offen halten will, da in meiner Uni die Strukturen momentan ein wenig geändert werden und man sich deshalb momentan dort kaum an jemanden wenden kann.

Butterfly1982
15.09.2009, 22:15
p.s. ... damit will ich sagen, dass ich nicht ein paar tage vorher absagen würde, sondern mindestens ein halbes jahr vorher, da ich meine ersten beiden tertiale auf jedenfall in BRD machen möchte und erst das 3. im Ausland verbringen werde... und VOR dem 1. Tertial würde ich dann spätestens entscheiden ob's nun nach A oder B geht.

Butterfly1982
16.09.2009, 21:03
hat niemand ne ahnung diesbezüglich? :(

netfinder
16.09.2009, 23:04
Wenn du ein halbes Jahr vorher absagst und es sich nicht um ein total mies bewertetes Haus handelt, wird sich sopwieso schnell Ersatz finden. Ansonsten schreib die Klinik doch an, ob sie auch dann die Strafegebuehr erheben wuerde.

Die Niere
17.09.2009, 08:01
1. Sobald du den Vertrag unterschrieben hast und eine solche Strafgebühr im Anschreiben erwähnt ist, wird die Klinik mit Sicherheit mit ihrer Forderung zu dir kommen. Sie haben es wahrscheinlich sehr schwer, das dann wirklich durchzusetzen, aber der Imageschaden, den du erleiden kannst (und der ist in der Schweiz bei wenig Kliniken im Land viel grösser als in Deutschland) und der Aufwand, der sich darauf ergibt würde mir ein wenig zu viel sein. Aber das musst du selbst entscheiden.

2. Wieso lässt du dir vom LPA nicht einfach deine Tertiale VOR Antritt bestätigen (habe ich so gemacht), dann kann weder die Uni noch sonst wer, daran rütteln und du bist planungssicher.

Man darf nicht vergessen, dass Unterassistenten fest eingeplant und vor allem BEZAHLTE Mitarbeiter sind.

gruesse, die niere

Butterfly1982
17.09.2009, 22:51
wie soll ich mir die tertiale denn schon vorher vom LPA bestätigen lassen???

Die Niere
18.09.2009, 06:36
Indem man mit den Verträgen und Schreiben dorthin geht und sich die vorbestätigen lässt. Keine Ahnung ob dein LPA das macht, bei meinem war das kein Problem und hat jegliche Hürden schon von vorneweg ausgeräumt.

Der einzige, der dir da verlässliche Aussagen machen kann, ist aber dein LPA selber...also Telefonhörer in die Hand nehmen und alüte...

gruesse, die niere