zahni82
09.09.2009, 01:56
Hi,
ich habe die Berufserlaubnis nach (§13 ZHG) bekommen, in der drin steht:
beschränkt auf eine nicht selbständige und nicht leitetende Tätigkeit in einer Zahnarztpraxis oder Zahnklinik in fachlicher abhängiger Stellung.
Was heißt das? Muss ich als Assistenzzahnarzt arbeiten? Oder kann ich als "nicht selbständiger" Zahnarzt arbeiten? Was bedeutet hier "nicht selbständiger"
Wie viel verdient man da im Durchschnitt?
Mein Zahnmedizin Diplom ist aus einem nicht EU Land, außerdem habe ich einen Titel zum Kieferorthopäden in Frankreich erworben. (Möchte auch in einer Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie arbeiten)
Danke im vorraus
lg
ich habe die Berufserlaubnis nach (§13 ZHG) bekommen, in der drin steht:
beschränkt auf eine nicht selbständige und nicht leitetende Tätigkeit in einer Zahnarztpraxis oder Zahnklinik in fachlicher abhängiger Stellung.
Was heißt das? Muss ich als Assistenzzahnarzt arbeiten? Oder kann ich als "nicht selbständiger" Zahnarzt arbeiten? Was bedeutet hier "nicht selbständiger"
Wie viel verdient man da im Durchschnitt?
Mein Zahnmedizin Diplom ist aus einem nicht EU Land, außerdem habe ich einen Titel zum Kieferorthopäden in Frankreich erworben. (Möchte auch in einer Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie arbeiten)
Danke im vorraus
lg