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Gregorian84
02.05.2010, 22:42
@Linda
Das stimmt aber so nicht!!!

Es ist sehr wohl möglich, dass man sich exmatrikuliert und dass das begonnene Semester nicht als studiert gilt (Stichwort "rückwirkende Exmatrikulation").

Die Exmatrikulation muss dann jedoch relativ zeitnah nach der Immatrikulation/nach Semesterbeginn erfolgen!
Die Fristen hierbei sind von Uni zu Uni unterschiedlich.
An manchen Unis kann die Frist dazu nur wenige Tage betragen, an anderen mehrere Wochen.

In Münster z. B. gilt die Frist für eine rückwirkende Exmatrikulation (zumindest für Erstsemester-Studenten) im Wintersemester bis kurz vor Weihnachten! welche Frist im Sommersemester gilt oder wie lang diese Frist in höheren Semestern ist, kann ich gerade nicht sagen.
(Ich hatte das damals leider erst im Januar erfahren und da eben auch erst meine endgültige Entscheidung getroffen...) :-keks

Anderes Beispiel: In Vechta kann man sich bis zu 6! Wochen nach Semesterbeginn rückwirkend exen.

Das muss halt in jeder Uni einzeln erfragt werden, da die Fristen, wie gesagt, jeweils unterschiedlich sind. Und gaaaanz wichtig ist halt, dass man um rückwirkende Exmatrikulation bittet.

Wer sich zum Semesterende ext, wird dies definitiv nicht rückwirkend können, aber zu Beginn eines Semesters hat man da durchaus die Möglichkeit zu, ist halt nur überall unterschiedlich.

Ah Du lieber Gott...muss morgen noch ein mal an die hochschul.de schreiben...vielleicht habe ich dann jedes jeahr falsche angaben gemacht....es hiesse dann für mich doch 11 statt 12 im kommenden Wintersemster.

Aber damals in 2006 meinte die nette dame die nicht ein mal 3 wochen studienzeit an der TU Berlin gilt auf keinen fall als Parkstudium.

nun ist die frage woher sollen sie das alles wissen, es muss ein datenbank geben oder?

Mir kommt es einfach vor die prüfen das je mach lust und laune.

Schön wärs in den knast gehen zu müssen nur weil jemand von der leiben ex zvs mir unkompetnte info gegeben hat.

wrrr ich fang an kalt zu schwitzen wenn ich dran denke.

im fall der falle habe ich nich diese e-mail wo mir das zugesprchen wurde dass sich an mienen wartesemesterzahl nichts ändert.

Gregorian84
02.05.2010, 22:47
krisenherd es kann gut sein , dass wenn man sich noch in der immatrikulationsnachfrist exmatr. hat, dann zählt das sem. als nicht studiert...

in meinem fall was das anfang november....TU Berlin...wie Du schreibst ist von der Uni zur Uni unereschiedelich....auf der ZVS homepage keine klare regelung beschrieben, die dieses problem erklärt...wer weiss vielleicht erfahr ich morgen etwas was noch vor drei jahren nach meinung einer ex mitarbeiterin anders war.

Jetzt im moment tut sich im forum reine orakelei und wunschdenken...mal schauen was sie mir morgen sagen.............wrrrrrrrrrrrrrr:-kotz

krisenherd
02.05.2010, 23:13
@Gregorian
Wieso zitierst du denn in deinem vorletzten Post meinen Beitrag und hast dann voll die Panik, dass du irgendwelche falschen Angaben gemacht hast?

Ich hab´ dich doch im Prinzip bestätigt... :-?

Ich vermute, dass deine 3 Wochen an der TU innerhalb der Frist lagen, in der du dich noch - ich nenne es mal "wartezeitunschädlich" - (rückwirkend) exmatrikulieren konntest.

Wird schon alles so passen!
Möglicherweise steht´s sogar auf deine Exmatrikulationsbescheinigung drauf. Ist zumindest bei mir so. Da steht irgendwas von wegen hat sich hier am 18.04.07 zum 31.03.07 exmatrikuliert, oder sowas in der Art... (so der Fall für Vechta).
In Münster ging´s bei mir ja leider nicht mehr mit der rückwirkenden Exmatrikulierung, da ich zwar schon vor Weihnachten entschieden hatte aufzuhören, aber erst am ersten Werktag nach Silvester Nägel mit Köpfen gemacht habe, weil ich eben nichts davon wusste, dass ich gar bis kurz vor Weihnachten Zeit hatte. :-keks

Und das die 3 Wochen TU noch in der Frist liegen halte ich für ziemlich wahrscheinlich. Also keine Panik, die 12 Semester werden schon passen.

So, ich geh jetzt ins Bett, weil KPP (und das schon zum zweiten Mal wegen dieser beschi****** 2-Jahres-Regelung) und morgen um 5 Uhr raus... aber wenigstens macht es wieder Spaß...:-)

sunny0603
03.05.2010, 05:54
Ich habe im WS 03/04 ein Semester studiert und drei Wochen im Sommersemester. Ich habe damals auch bei der ZVS nachgefragt und mir wurde gesagt, dass mir auch das zweite Semester also diese drei Wochen als Parkstudium angerechnet werden.

Gregorian84
03.05.2010, 11:42
@Gregorian
Wieso zitierst du denn in deinem vorletzten Post meinen Beitrag und hast dann voll die Panik, dass du irgendwelche falschen Angaben gemacht hast?

Ich hab´ dich doch im Prinzip bestätigt... :-?

Ich vermute, dass deine 3 Wochen an der TU innerhalb der Frist lagen, in der du dich noch - ich nenne es mal "wartezeitunschädlich" - (rückwirkend) exmatrikulieren konntest.

Wird schon alles so passen!
Möglicherweise steht´s sogar auf deine Exmatrikulationsbescheinigung drauf. Ist zumindest bei mir so. Da steht irgendwas von wegen hat sich hier am 18.04.07 zum 31.03.07 exmatrikuliert, oder sowas in der Art... (so der Fall für Vechta).
In Münster ging´s bei mir ja leider nicht mehr mit der rückwirkenden Exmatrikulierung, da ich zwar schon vor Weihnachten entschieden hatte aufzuhören, aber erst am ersten Werktag nach Silvester Nägel mit Köpfen gemacht habe, weil ich eben nichts davon wusste, dass ich gar bis kurz vor Weihnachten Zeit hatte. :-keks

Und das die 3 Wochen TU noch in der Frist liegen halte ich für ziemlich wahrscheinlich. Also keine Panik, die 12 Semester werden schon passen.

So, ich geh jetzt ins Bett, weil KPP (und das schon zum zweiten Mal wegen dieser beschi****** 2-Jahres-Regelung) und morgen um 5 Uhr raus... aber wenigstens macht es wieder Spaß...:-)

Kann man KPP nur 2 Jahre machen und nicht kürzer? Ich wollte es über den sommer machen , 3 monate...geht das?

Miyu
03.05.2010, 14:41
Was er damit sagen will: Das KPP verfaellt nach 2 Jahren...

ehem-user-21-04-2023-1140
03.05.2010, 20:17
Du kannst aber auch 2 Jahre dein KPP machen...;-)
Nein, Deine 3 Monate werden nur in den darauffolgenden 2 Jahren anerkannt, danach müsstest Du es neu machen!

Voodoo90
03.05.2010, 23:54
Aber dann zählt es doch auch nicht, wenn ich jetzt einen Teil mache und dann in 2,5Jahren mein Physikum. Also muss man doch alles während der ersten beiden Jahre machen.

krisenherd
03.05.2010, 23:56
Die Frage(n) zum KPP wurden ja bereits beantwortet.

@sunny
Ist durchaus möglich, dass die ZVS dir sagt, dass auch dein "drei Wochen"-Semester als Parksemester gilt und damit sogar Recht hat. Allerdings kommt es hier halt darauf an, ob du dich rückwirkend exmatrikuliert hast bzw. ob du dich rückwirkend exmatrikulieren konntest, aufgrund der Fristen.

Die rückwirkende Exmatrikulation ist definitiv möglich, aber nur in einem bestimmten (relativ kurzem Zeitraum) nach Semesterbeginn und man muss halt explizit darauf hinweisen.
Wie lange das nach Semesterbeginn möglich ist, ist halt von Uni zu Uni unterschiedlich.

Und diese Info habe ich nicht irgendwo gehört oder gelesen, sondern schon zweimal selbst mitgemacht, inklusive Einreichen der Nachweise bei der ZVS!

krisenherd
04.05.2010, 00:01
@Voodoo
Kommt darauf an. Der Teil, den du jetzt machst, zählt, sofern du innerhalb der nächsten zwei Jahre mit deinem Studium beginnst.

Das KPP hat halt zwei Tage Gültigkeit. Das Studium muss also innerhalb von zwei Jahren begonnen werden, sonst muss das KPP wiederholt werden.

Diese Regelung gilt zumindest beim LPA Nordrhein-Westfalen.
Ich weiß nicht, wie das hier in anderen Bundesländern aussieht.
Habe gehört, dass das KPP woanders durchaus auch anerkannt wird, wenn der Studienbeginn erst später als zwei Jahre KPP erfolgt, weiß das jedoch nur aufgrund von "Hörensagen".
Ich selbst habe bisher nur die "Zwei-Jahres-Regelung" kennengelernt.

walterlicious
04.05.2010, 08:35
Für Rheinland-Pfalz hat das LPA die Sache mit dem KPP sehr "nett" gelöst: "Die Bescheinigung über den abgelegten Krankenpflegedienst soll generell nicht älter als drei Jahre sein.". Also totale Auslegungssache. :D

Swiffer
04.05.2010, 08:57
Servus!

Kennt sich jemand mit den KPP-Regelungen in Bayern aus?

Laut dem Prüfungsamt der LMU München ist es nämlich nicht ersichtlich, dass es hier eine zeitliche Beschränkung fürs KPP gibt


Link
http://www.uni-muenchen.de/studium/administratives/pruefungsaemter/07_med/pruefungsamt_mediz/erster_abs_aep/krankenpflegedienst/index.html




Falls jemand andere Erfahrung hat, bitte melden.


Viele Grüße,


Benni

Asclepia
04.05.2010, 19:30
Braucht man auch eine KPP Bescheinigung wenn man 3 Jahre Ausbildung zur Krankenschwester gemacht hat und danach auch weiter im Job arbeitet? Erklärt sich das von selbst oder brauch man da noch einen Schein?

Swiffer
04.05.2010, 19:49
Grüß dich Asclepia,

ist von jedem Bundesland individuell geregelt. Doch da die Regelungen insgesamt nicht gravierend voneinander abweichen und ich von Bayern weiß, dass dein Abschlusszeugnis ausreicht, dürfte dies als Antwort schon genügen, oder?!

@all: Wie sieht's aus: Keine Einwände gegen meine Vermutung und den Link, dass das KPP in Bayern auch rückwirkend über 2 Jahre hinaus geltend gemacht werden kann??? Wäre ja echt nicht schlecht...


Benni

Dr.Hope
19.05.2010, 21:18
Irgendwie sind wir vom Thema abgescheift :-D

Was denkt ihr denn eigentlich aktuell über die zu erwartenden Wartesemester und Durchschnittsnote? Glaub die letzen Meinungen sind aus der Zeit der großen
"März-Frustration" ;-)

lua-cheia
19.05.2010, 22:08
Was denkt ihr denn eigentlich aktuell über die zu erwartenden Wartesemester und Durchschnittsnote?

10 wartesemester, DN 2,0

ehem-user-21-04-2023-1140
19.05.2010, 23:48
Hm, also ich denke das es 12WS sein werden - mit so nem 3,2er bis 3,4er DN...

SteffiChap
20.05.2010, 10:55
Hm, also ich denke das es 12WS sein werden - mit so nem 3,2er bis 3,4er DN...

Ich hoffe nicht... :-heul

phil123424
20.05.2010, 11:52
never ending story irgendwie...
wieso bekommen hier manche leute ne krise versteh ich nich die gleichung is doch immer die selbe
anzahl plätze - (Rang sommer -399+neubewerber+altbewerber, die sich nich zum ss beworben haben)
na und wenn da was positives rauskommt is es eben positiv gelaufen mitte august. die einzigen unbekannten sind die neubewerber über 12 ws und die leute die sich eben im ss nich beworben haben.
oder versteh ich da was falsch??

lua-cheia
20.05.2010, 12:34
never ending story irgendwie...
wieso bekommen hier manche leute ne krise versteh ich nich die gleichung is doch immer die selbe
anzahl plätze - (Rang sommer -399+neubewerber+altbewerber, die sich nich zum ss beworben haben)
na und wenn da was positives rauskommt is es eben positiv gelaufen mitte august. die einzigen unbekannten sind die neubewerber über 12 ws und die leute die sich eben im ss nich beworben haben.
oder versteh ich da was falsch??

äähhm, und welche schlüsse ziehst du aus dieser rechnung nun?
wenn die gleichung so durchschaubar ist, kannste ja bestimmt werte für das kommende WS angeben oder? :-D