bine-heike
17.09.2009, 17:35
Ihr Lieben,
ich bin voraussichtlich ab 12/09 AÄ in der Inneren. Mein künftiger Chef hat mir eine Mail von der Transfusionsbeauftragten der Klinik weitergeleitet, die auf einen Kurs hinweist zur Transfusion.
Ich habe schonmal gehört, dass man, ähnlich wie zur Berechtigung zum Röntgenscheine ausschreiben, einen Nachweis braucht, bevor man Blut-/Blutprodukte verwenden darf. Stimmt das? Gibt es gesetzliche Vorschriften zum Umfang dieses Kurses?
Bei der SLÄK habe ich mehrere Angebote gefunden, zum einen einen Kurs für den Transfusionsbeauftragten, zum anderen aber sog. "Grundkenntniss der Transfusionsmedizin" der sich wohl an transfundierende Ärzte richtet.
Ich bin mir halt nur nicht sicher, ob ein 3,5 h Kurs den gesetzlichen Bedingungen (wenn vorhanden) entspricht? Leider konnte mir die Verantwortliche Kontaktfrau auch keine Auskunft geben...
Danke für eure Hilfe,
Heike
ich bin voraussichtlich ab 12/09 AÄ in der Inneren. Mein künftiger Chef hat mir eine Mail von der Transfusionsbeauftragten der Klinik weitergeleitet, die auf einen Kurs hinweist zur Transfusion.
Ich habe schonmal gehört, dass man, ähnlich wie zur Berechtigung zum Röntgenscheine ausschreiben, einen Nachweis braucht, bevor man Blut-/Blutprodukte verwenden darf. Stimmt das? Gibt es gesetzliche Vorschriften zum Umfang dieses Kurses?
Bei der SLÄK habe ich mehrere Angebote gefunden, zum einen einen Kurs für den Transfusionsbeauftragten, zum anderen aber sog. "Grundkenntniss der Transfusionsmedizin" der sich wohl an transfundierende Ärzte richtet.
Ich bin mir halt nur nicht sicher, ob ein 3,5 h Kurs den gesetzlichen Bedingungen (wenn vorhanden) entspricht? Leider konnte mir die Verantwortliche Kontaktfrau auch keine Auskunft geben...
Danke für eure Hilfe,
Heike