Dr. Pschy
24.09.2009, 12:03
In Zusammenarbeit der ÖH Medizin Wien und der Ärztekammer konnte erreicht werden, dass die EU-Richtlinie betreffend ärztlicher Berufsberechtigungen aller Wahrscheinlichkeit nach 2010 geändert wird. Damit würden österreichische Absolventen in Deutschland genau wie ihre deutschen Kollegen die Approbation erhalten und wären diesen damit endgültig gleichgestellt. Nachfolgend der Bericht des Referenten für postgraduale Studien der ÖH Medizin Wien und Kammerfunktionär der Ärztekammer.
Jus Migrandi – Ein wesentlicher Schritt für unsere Absolventen!
Seit Jahren widmen wir uns von Seiten der Wiener Ärztekammer und der ÖH Medizin Wien dem Thema Approbation NEU. Wesentliches Ziel war und ist die Verbesserung der Ausbildung und der Möglichkeiten nach dem Studium.
Aber eine Approbation direkt nach dem Studium ist auch mit vielen Gefahren verbunden. Das wesentlichste Problem ist, dass approbierte Ärzte auch ohne Ausbildungsvertrag in einer Krankenanstalt anstellbar sind. Da das einem „Stationsarzt auf Lebenszeit“ ohne Niederlassungsmöglichkeit gleichkommt, fordern wir mit Einführung der Approbation nach dem Studium eine größere Änderung im Ärztegesetz, die Schutzmechanismen gegen dieses Szenario vorsieht.
Jus Migrandi – ein wesentlicher Erfolg
Als sichere Verbesserung ohne Nachteile wurde von uns in der Ärztekammer auch das „Jus migrandi“ gefordert. Dieser etwas irreführende Begriff bedeutet so etwas wie die „Approbation im Ausland“. Außerhalb von Österreich sollen Absolventen österreichischer Universitäten aufgewertet werden.
In der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationenen war bisher der Abschluss des Medizinstudiums und der Abschluss der Turnus- oder Facharztausbildung vorgesehen. Es wurde nun vom Gesundheitsministerium in enger Zusammenarbeit mit der Ärztekammer eine Änderungsmitteilung über die österreichische Ärzteausbildung an die Europäische Kommission erstattet. Österreichische Absolventen sollen nun ein voll EU konformes Diplom über die ärztliche Grundausbildung direkt nach dem Studium erhalten. Es muss in allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Damit ist aber nicht automatisch eine selbstständige Berufsberechtigung gemeint. Das Ausmaß der Berechtigung richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Regelungen im entsprechenden EU – Land.
Wenn diese Änderung von der europäischen Kommission anerkannt wird, gelten österreichische Absolventen z.B. in Deutschland als selbstständig berufsberechtigt, in der Schweiz müssen sie aber, so wie in Österreich auch, eine zusätzliche Weiterbildung zum Facharzt oder Allgemeinmediziner absolvieren. In Österreich ändert sich durch diese Regelung nichts.
Fazit
Durch die von der Ärztekammer forcierte Änderung der EU Richtlinie, welche sehr wahrscheinlich von der Kommission im Mai 2010 angenommen wird, können Absolventen österreichischer Universitäten wesentlich leichter in Europa migrieren, in Österreich ändert sich nichts.
Wir freuen uns, dass wir durch unsere Aktionen einen wesentlichen Beitrag zu dieser Änderung leisten konnten. Trotzdem bleibt die postgraduale Ausbildungssituation in Österreich unbefriedigend, wesentliche Verbesserungen sind weiterhin erforderlich, wir werden uns auch in Zukunft intensiv dafür einsetzen.
Dr. Martin Andreas
Referent für arbeitslose Ärzte und Jungmediziner – Ärztekammer für Wien
Referent für postgraduale Studien und Lehrgänge – ÖH Medizin Wien
Jus Migrandi – Ein wesentlicher Schritt für unsere Absolventen!
Seit Jahren widmen wir uns von Seiten der Wiener Ärztekammer und der ÖH Medizin Wien dem Thema Approbation NEU. Wesentliches Ziel war und ist die Verbesserung der Ausbildung und der Möglichkeiten nach dem Studium.
Aber eine Approbation direkt nach dem Studium ist auch mit vielen Gefahren verbunden. Das wesentlichste Problem ist, dass approbierte Ärzte auch ohne Ausbildungsvertrag in einer Krankenanstalt anstellbar sind. Da das einem „Stationsarzt auf Lebenszeit“ ohne Niederlassungsmöglichkeit gleichkommt, fordern wir mit Einführung der Approbation nach dem Studium eine größere Änderung im Ärztegesetz, die Schutzmechanismen gegen dieses Szenario vorsieht.
Jus Migrandi – ein wesentlicher Erfolg
Als sichere Verbesserung ohne Nachteile wurde von uns in der Ärztekammer auch das „Jus migrandi“ gefordert. Dieser etwas irreführende Begriff bedeutet so etwas wie die „Approbation im Ausland“. Außerhalb von Österreich sollen Absolventen österreichischer Universitäten aufgewertet werden.
In der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationenen war bisher der Abschluss des Medizinstudiums und der Abschluss der Turnus- oder Facharztausbildung vorgesehen. Es wurde nun vom Gesundheitsministerium in enger Zusammenarbeit mit der Ärztekammer eine Änderungsmitteilung über die österreichische Ärzteausbildung an die Europäische Kommission erstattet. Österreichische Absolventen sollen nun ein voll EU konformes Diplom über die ärztliche Grundausbildung direkt nach dem Studium erhalten. Es muss in allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Damit ist aber nicht automatisch eine selbstständige Berufsberechtigung gemeint. Das Ausmaß der Berechtigung richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Regelungen im entsprechenden EU – Land.
Wenn diese Änderung von der europäischen Kommission anerkannt wird, gelten österreichische Absolventen z.B. in Deutschland als selbstständig berufsberechtigt, in der Schweiz müssen sie aber, so wie in Österreich auch, eine zusätzliche Weiterbildung zum Facharzt oder Allgemeinmediziner absolvieren. In Österreich ändert sich durch diese Regelung nichts.
Fazit
Durch die von der Ärztekammer forcierte Änderung der EU Richtlinie, welche sehr wahrscheinlich von der Kommission im Mai 2010 angenommen wird, können Absolventen österreichischer Universitäten wesentlich leichter in Europa migrieren, in Österreich ändert sich nichts.
Wir freuen uns, dass wir durch unsere Aktionen einen wesentlichen Beitrag zu dieser Änderung leisten konnten. Trotzdem bleibt die postgraduale Ausbildungssituation in Österreich unbefriedigend, wesentliche Verbesserungen sind weiterhin erforderlich, wir werden uns auch in Zukunft intensiv dafür einsetzen.
Dr. Martin Andreas
Referent für arbeitslose Ärzte und Jungmediziner – Ärztekammer für Wien
Referent für postgraduale Studien und Lehrgänge – ÖH Medizin Wien