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Dr. Pschy
24.09.2009, 12:03
In Zusammenarbeit der ÖH Medizin Wien und der Ärztekammer konnte erreicht werden, dass die EU-Richtlinie betreffend ärztlicher Berufsberechtigungen aller Wahrscheinlichkeit nach 2010 geändert wird. Damit würden österreichische Absolventen in Deutschland genau wie ihre deutschen Kollegen die Approbation erhalten und wären diesen damit endgültig gleichgestellt. Nachfolgend der Bericht des Referenten für postgraduale Studien der ÖH Medizin Wien und Kammerfunktionär der Ärztekammer.



Jus Migrandi – Ein wesentlicher Schritt für unsere Absolventen!

Seit Jahren widmen wir uns von Seiten der Wiener Ärztekammer und der ÖH Medizin Wien dem Thema Approbation NEU. Wesentliches Ziel war und ist die Verbesserung der Ausbildung und der Möglichkeiten nach dem Studium.

Aber eine Approbation direkt nach dem Studium ist auch mit vielen Gefahren verbunden. Das wesentlichste Problem ist, dass approbierte Ärzte auch ohne Ausbildungsvertrag in einer Krankenanstalt anstellbar sind. Da das einem „Stationsarzt auf Lebenszeit“ ohne Niederlassungsmöglichkeit gleichkommt, fordern wir mit Einführung der Approbation nach dem Studium eine größere Änderung im Ärztegesetz, die Schutzmechanismen gegen dieses Szenario vorsieht.

Jus Migrandi – ein wesentlicher Erfolg
Als sichere Verbesserung ohne Nachteile wurde von uns in der Ärztekammer auch das „Jus migrandi“ gefordert. Dieser etwas irreführende Begriff bedeutet so etwas wie die „Approbation im Ausland“. Außerhalb von Österreich sollen Absolventen österreichischer Universitäten aufgewertet werden.

In der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationenen war bisher der Abschluss des Medizinstudiums und der Abschluss der Turnus- oder Facharztausbildung vorgesehen. Es wurde nun vom Gesundheitsministerium in enger Zusammenarbeit mit der Ärztekammer eine Änderungsmitteilung über die österreichische Ärzteausbildung an die Europäische Kommission erstattet. Österreichische Absolventen sollen nun ein voll EU konformes Diplom über die ärztliche Grundausbildung direkt nach dem Studium erhalten. Es muss in allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Damit ist aber nicht automatisch eine selbstständige Berufsberechtigung gemeint. Das Ausmaß der Berechtigung richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Regelungen im entsprechenden EU – Land.

Wenn diese Änderung von der europäischen Kommission anerkannt wird, gelten österreichische Absolventen z.B. in Deutschland als selbstständig berufsberechtigt, in der Schweiz müssen sie aber, so wie in Österreich auch, eine zusätzliche Weiterbildung zum Facharzt oder Allgemeinmediziner absolvieren. In Österreich ändert sich durch diese Regelung nichts.

Fazit
Durch die von der Ärztekammer forcierte Änderung der EU Richtlinie, welche sehr wahrscheinlich von der Kommission im Mai 2010 angenommen wird, können Absolventen österreichischer Universitäten wesentlich leichter in Europa migrieren, in Österreich ändert sich nichts.

Wir freuen uns, dass wir durch unsere Aktionen einen wesentlichen Beitrag zu dieser Änderung leisten konnten. Trotzdem bleibt die postgraduale Ausbildungssituation in Österreich unbefriedigend, wesentliche Verbesserungen sind weiterhin erforderlich, wir werden uns auch in Zukunft intensiv dafür einsetzen.

Dr. Martin Andreas
Referent für arbeitslose Ärzte und Jungmediziner – Ärztekammer für Wien
Referent für postgraduale Studien und Lehrgänge – ÖH Medizin Wien

g3o85
01.10.2009, 15:11
Ein wirklich geschickter Zug. Man kann die Regelung in Österreich nicht ändern, also führt man eine Ausnahme für das europäische Ausland ein. Respekt!
Es muss nur gehofft werden, dass diese neue Regelung auch angenommen wird.


Wenn diese Änderung von der europäischen Kommission anerkannt wird, gelten österreichische Absolventen z.B. in Deutschland als selbstständig berufsberechtigt, in der Schweiz müssen sie aber, so wie in Österreich auch, eine zusätzliche Weiterbildung zum Facharzt oder Allgemeinmediziner absolvieren. In Österreich ändert sich durch diese Regelung nichts.


Für Deutschland heißt das nicht (anders als nach dem Turnus), dass man sich selbstständig in einer eigenen Praxis niederlassen darf. Jedoch wird die Ausbildung zum Facharzt erleichtert, weil keine vorübergehende Berufserlaubnis (die theoretisch wieder entzogen werden kann) mehr nötig sein wird. Das führt zu einer geistig weniger angespannten Situation, weniger Bürokratie und mehr Selbstbewusstsein (schließlich ist man dem deutschen Absolventen endlich gleichgestellt).

Mr. Listen
09.10.2009, 09:17
Interessant, das freut zu lesen. Gilt das dann denn auch rückwirkend? Ich will's hoffen...

Lightning_Bolt
30.11.2009, 19:12
Gilt selbiges für Zahnmedizin?

Dr. Pschy
02.12.2009, 13:57
Zahnmediziner haben auch bisher schon die Zulassung direkt nach Studienende bekommen. Da spielts keine Rolle..

Sabbel
03.12.2009, 22:42
Also, Ö sind dem Deutschen auch bereits in der Berufserlaubnis-ära gleichgestellt. Einzig große Ausnahme: Notarzt fahren.
Ein DL Mediziner kann sich - laut Aussagen der Bezirksregierung - auch nicht ohne FA niederlassen. Auf die Frage, was dann der Unterschied zum Ö ist: keiner. Natürlich, die Berufserlaubnis gilt nur regional. Entzogenwerden kann sie dem EU Bürger nicht, auch wenn das Papier das behaupten mag, da dieses aber ein Wisch für alle mit Berufserlaubnis ist. (also auch Nicht-EU)
Ob das ius migrandi wirklich kommt, wir werden sehen. Die ÖAK sagt freudestrahlend ja, die deutschen Behörden (und ausstellen müssen die Approbation für Ö dann diese, und nicht die ÖAK) nein, da es die EU Komission nicht akzeptieren wird, dass innerhalb von Ö die Absolventen dann unterschiedlich, nämlich approbierte Auswanderer gegen unapprobierte Inländer existieren, zumal dies eine Diskriminierung darstellt.
Also, ich glaube mittlerweile alles und nichts, aber man kann auch mit Berufserlaubnis in D gut arbeiten, also... what shell's?
Und welcher Chef kennt den Unterschied zwischen Ö und D??? Also, du machst alles, was im Rahmen der Weiterbildung die deutschen Freunde auch tun...

McDreamy
04.12.2009, 08:02
Die ÖAK sagt freudestrahlend ja, die deutschen Behörden (und ausstellen müssen die Approbation für Ö dann diese, und nicht die ÖAK) nein, da es die EU Komission nicht akzeptieren wird, dass innerhalb von Ö die Absolventen dann unterschiedlich, nämlich approbierte Auswanderer gegen unapprobierte Inländer existieren, zumal dies eine Diskriminierung darstellt.


Interessanter Gedanke - Quelle?

Ich denke, dass jedenfalls irgendwas passieren muss. Der derzeitige Zustand ist klar EU-Rechtswidrig. Allerdings ist Österreich ja bekannt dafür, dass eu-rechtswirdrige Zustände so lange wie möglich aufrecht erhalten werden... wir werden uns also wie immer noch in Geduld üben müssen :-dagegen

Rypper2K
04.12.2009, 13:26
Für Österreichische Absolventen die in Zukunft nach dem Studium ins Ausland gehen ändert sich definitiv etwas. Wer z.B. nach D geht kriegt dann sofort die Vollapprobation (da er inländischen Studienabsolventen gleichgestellt wird).

Da wird sich Österreich echt was überlegen müssen weil sie kaum noch dumme finden werden die freiwillig ihren Turnus in Österreich machen werden.

Infos zur Gesetzesänderung:

http://www.skalpell.at/uploads/media/JusMigrandi.pdf

pottmed
04.12.2009, 18:47
Hmm, und was sagt die EU-Kommission dazu ?

Denn wieso sollte im Ausland eine Vollapprobation erfolgen, wenn im Inland keine erfolgt... Polemisch gesagt (nach Österreichischer Auffassung) werden also nicht fertige Mediziner, auf das Ausland los gelassen, im Inland dürfen sie aber nicht selbstständig arbeiten. Das muss erstmal begründet werden.

Rypper2K
04.12.2009, 19:54
Das ist ein Problem was Österreich intern lösen muss. Zum Glück bleibt es nicht an den Studierenden hängen die nach Studienende ins Ausland gehen wollen.

Das man in Österreich die Approbation nicht gleich nach dem Studium kriegt hat vorallem auch viele organisatorische Gründe (wer ersetzt die Turnusärzte, wie soll der Facharzt für Allgemeinmedizin aussehen und vorallem wer soll das bezahlen).

pottmed
04.12.2009, 20:23
Und genau da stellt sich die Frage ob die EU-Kommision das anerkennen wird, genau wie Sabbel auch schon geschrieben hat.

Also erstmal den Tag nicht vor dem Abend loben....

tilman
09.12.2009, 00:50
.oO(die EU hat Österreich ja zum "jus migrandi" aufgefordert)

g3o85
10.12.2009, 20:24
.oO(die EU hat Österreich ja zum "jus migrandi" aufgefordert)

Die EU hat Österreich dazu aufgefordert gegen den Wettbewerbsnachteil von Absolventen des Medizinstudiums in Österreich vorzugehen, dabei jedoch keine konkreten Vorgaben gemacht, außer dass eine neue Regelung selbstverständlich mit dem EU-Recht konform sein muss.

pottmed
11.12.2009, 11:26
Und genau darüber wird die EU-Kommission in diesem Fall befinden müssen

Sabbel
11.12.2009, 20:33
Email vom 4.12. der ÖÄK an mich:

Tatsächlich ist es so, dass seitens des österreichischen Gesundheitsministeriums eine Änderungsmitteilung betreffend der für Österreich in Anhang 5.1.1. genannten ärztlichen Diplome (i.e. Diplome über die ärztliche Grundausbildung) in der EU-Richtlinie 2005/36/EG, die die gegenseitige Anerkennung von ärztlichen Ausbildungsnachweisen regelt, an die Europäische Kommission ergangen ist.


Der im Amtsblatt der Europäischen Union zu publizierende neue Eintrag in Anhang 5.1.1. der Richtlinie wird nur mehr das Diplom über den Abschluss des österreichischen Medizinstudiums enthalten. Unseren Informationen nach soll die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU im Mai 2010 erfolgen.


Dies würde bedeuten, dass bei einer Migration nach Deutschland nach erfolgter Publikation der Änderung der EU-Richtlinie im nächsten Jahr, die deutschen Behörden Ihnen aufgrund Ihres österreichischen Medizinstudiums die Approbation verleihen müssten.


Da diese Änderung eine Vielzahl von österreichischen Studienabsolventen, die derzeit in Deutschland tätig sind, betrifft, haben wir Sie in unsere Evidenzliste aufgenommen, um Sie sofort nach Publikation dieser Änderungsmitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.


Dies bedeutet für Sie: Sie beantragen zunächst die Berufserlaubnis und beantragen danach – ab Veröffentlichung des „Ius migrandi“ die Approbation.

Das Ius migrandi ist ein Recht und kein Dokument, das Ihnen in Österreich verliehen werden wird,- eben die Tatsache, dass Ihr Studienabschluss eine neue Wirkung haben wird.



Dem gegenüber steht die Aussage der für mich zuständigen Bezirksregierung (für die Berufserlaubnis) in DL, die mir telefonisch am 27.11. mitteilte, dass es noch nicht gesagt ist, dass die EU Kommission das akzeptiert.
Wie sehr man was glauben will, kann man sich aussuchen, da beides verlässliche Quellen sein müssten.

In Ö zählte das Med-studium lange als Doktoratstudium, bei welchem zur Erreichung der (Voll)Approbation ein theoretischer Teil (Studium) und ein praktischer Teil (Facharztausbildung) absolviert werden musste. Nun ist das Studium "europäisiert" mit 202 und auch ein Diplom! CAVE: All die eine Doktorarbeit nach 201 geschrieben haben, gelten auch als Berufsdoktorat, sprich Diplom. Wenn man eine Diss gemacht hat und sich habilitieren will in DL, kann die Uni entscheiden, wie sie vorgehen, da eine Habil Uni-sache ist. Sprich, die Diss nostrifizieren, einfach so anerkennen, was auch immer... aber in DL ist die Voraussetzung für die Habil die Promotion.
Bei Fragen richtet euch an die ÖÄK und an die Bezirksregierung, idR sind die Auskünfte ned so schlecht. (nur etwas kontrovers ;-))

Wie heisst es so schön?
Die Z E I T wird uns den Weg weisen... bla...

mary33
12.07.2010, 19:02
Weiß jemand mittlerweile was Genaueres hierüber? Hat sich das was entschieden, oder ist es immer noch ungewiss??

Rypper2K
13.07.2010, 11:56
Es liegt bei der Eu und soll im Herbst veröffentlicht werden. Ab dem Moment wo es im EU-Gesetzblatt steht ist es auch ganz offiziell eingeführt und wird von den anderen Ländern anerkannt.

emetib
14.12.2010, 22:28
Jetzt ist es offiziell -> http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:337:0010:0012:DE:PDF
Also wie geht's jetzt weiter ... Approbation beantragen?! Jemand einen Plan?

g3o85
16.12.2010, 17:57
Ab jetzt sollte es möglich sein die deutsche, unbefristete Approbation (anstatt der bloßen Berufserlaubnis) bei den Landesärztekammern zu beantragen.

perro
16.12.2010, 22:05
aha....was sagt mir der auszug jetzt??