Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wird Wartezeitregelung irgendwann mal wegfallen?
Nein, leider nicht, dass wäre dann wohl zu entscheiden und bis es entschieden ist, haben wir dann eh schon unseren Platz ;-)
Nein, leider nicht, dass wäre dann wohl zu entscheiden und bis es entschieden ist, haben wir dann eh schon unseren Platz ;-)
i hope so :-wow
auf diesen trichter ist wohl auch nicht erst ein warter gekommen...
Wenn Bedarf besteht kann ich natürlich Links verteilen zu den unterschiedlichen Stellungnahmen und NC-Urteilen.
Aber ich kann nur sagen, dieses Juristendeutsch will sich keiner freiwillig antun... ;-)
Wenn Bedarf besteht kann ich natürlich Links verteilen zu den unterschiedlichen Stellungnahmen und NC-Urteilen.
Aber ich kann nur sagen, dieses Juristendeutsch will sich keiner freiwillig antun... ;-)
*hüstel* als ich muss weg...hab noch wurst im auto :-oopss
Ja ne is klar :-D
Ich lese dann mal weiter den Medi-Learn Skript "Lernstrategien" :-nix
Zum Thema Studiengebühren: Diese Gebühren werden NICHT im Bafög berücksichtigt. Es gibt da keinen Zuschuss und auch keine Anhebung des Bedarfssatzes. Das heißt: Studiengebühren sind effektiv eine Bafögsenkung!
Aber es gibt ja "günstige" Studienkredite. Scheint politisch so gewollt. Die Studiengebühren begünstigen natürlich Studierende mit Geld. Sonst hätte man den Bafögsatz um ca. 90 Euro heben müssen.
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dazu ein klares JEIN!!!^^
Es gibt für Bafög eine Deckelung von 10 000 Euro die man max. zurückzahlen muss.
Man kann sich die Studiengebühren von 6000 Euro leihen.... bekommt man jetzt aber Bafög, z.b. 400 Euro im Monat, dann kommt man ja über 10 000 Euro.... dann zahlt man seine 10 000 Bafög ab und der Staat zahlt einem die Studiengebühren ab....
langi211284
25.10.2009, 10:27
Ich wollt auch mal etwas dazu loswerden. Ich habe vor meinem Abitur eine Ausbildung zum Zahntechniker gemacht, welche im Jahre 2001 begann und 2004 beendet wurde. Danach hab ich meine Abitur(2008) nachgeholt, wobei leider nur ein 3er-Schnitt herrauskam.
Ich habe gehört, dass seit 2001 die Ausbildungszeit nicht als WS angerechnet wird, wenn die Ausbildung vor Erreichung der allgem. Hochschulreife stattfand. Meiner Meinung nach ist das eine geradewegs sinnlose Regelung. Schließlich wissen die meisten meiner Gleichgesinnten bereits in der Ausbildung, dass sie einmal Zahn-/Medizin studieren wollen. Man kann schließlich die allgem. Hochschulreife nur mit abgeschlossener Berufsausbildung nachholen.
Ich bin 24 und habe durch diese Regelung geradeeinmal 3 Wartesemester bis heute. Ich So, wie es aussieht, wird das nie was mit dem Studium. Leider gibts für mich keine Alternative und ich WERDE warten müssen, so sehr es mich auch ärgert.
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