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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag für Approbation zeitlich beschränkt?



Dana4
24.09.2009, 13:29
Hallo ihr,

ich glaub ich habe mein Thema vorhin in das falsche Unterforum gestellt, hier paßt es besser rein!
Nun meine Frage: Muß man die Approbation innerhalb eines gewissen Zeitraums nach dem Abschluß des Studiums beantragen? Ich hab mein Studium letztes Jahr abgeschlossen, aber noch keine Approbation beantragt, da ich erstmal im Labor mit Doktorarbeit usw. beschäftigt bin.

Danke für Antworten :)

Dana

roger rekless
24.09.2009, 13:48
Ne, musst leider noch mal von vorne anfangen!

Dana4
24.09.2009, 14:13
Erschreck mich nicht so, du machst doch Witze, oder? ;) Mich interessiert die Frage ernsthaft, ob es da eine zeitliche Beschränkung gibt.

Sabbel
24.09.2009, 16:56
Ärztekammer anrufen, kannst ja auch in einem anderen Bundesland anrufen, wenn du nicht bei der für dich zuständigen anrufen willst. Kann mir das aber nicht vorstellen.

Hellequin
24.09.2009, 19:53
Ärztekammer anrufen, kannst ja auch in einem anderen Bundesland anrufen, wenn du nicht bei der für dich zuständigen anrufen willst. Kann mir das aber nicht vorstellen.
Für die Erteilung der Approbation ist nicht die Ärztekammer sondern das Landesprüfungsamt zuständig.

SuperSonic
24.09.2009, 20:41
Erschreck mich nicht so, du machst doch Witze, oder? ;) Mich interessiert die Frage ernsthaft, ob es da eine zeitliche Beschränkung gibt.
Wieso sollte es eine zeitliche Beschränkung geben? Wegen der exponentiell steigenden Vergessenskurve oder wie? :-))

PS: Du weißt aber schon, dass du dich ohne Approbation nicht als Arzt/Ärztin ausgeben darfst? Das wäre nach § 132a StGB eine Straftat.

Dana4
24.09.2009, 21:04
Wieso sollte es eine zeitliche Beschränkung geben? Wegen der exponentiell steigenden Vergessenskurve oder wie? :-))
Vielleicht :-D Ich weiß nicht, ich hatte gedacht, vielleicht gibt es da Regeln. Wenn man z.B. seine Doktorarbeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Prüfung nicht abgelegt hat, muß man auch nochmal eine Prüfung ablegen, das war mir auch neu. Hätte ja sein können, daß da noch Überraschungen auf mich warten. Normalerweise beantragt man seine Approbation ja immer gleich nach der Prüfung.


PS: Du weißt aber schon, dass du dich ohne Approbation nicht als Arzt/Ärztin ausgeben darfst? Das wäre nach § 132a StGB eine Straftat.
Sicher, ich bin ja nicht doof ;-) Da ich momentan nicht als Arzt arbeite, habe ich sie einfach noch nicht beantragt, weil es nicht nötig war.

roger rekless
25.09.2009, 16:02
PS: Du weißt aber schon, dass du dich ohne Approbation nicht als Arzt/Ärztin ausgeben darfst? Das wäre nach § 132a StGB eine Straftat.

Hat sie das irgendwo getan? Klugshicer...

WackenDoc
25.09.2009, 16:17
Beantrag doch einfach die Approbation. So viel Arbeit ist das jetzt auch nicht.

SuperSonic
25.09.2009, 16:31
Hat sie das irgendwo getan? Klugshicer...
Ich hab schon genug Leute kennengelernt, die meinten, nach dem Hammerexamen automatisch Arzt zu sein (und sich so nennen zu dürfen), deswegen der gut gemeinte Hinweis. Wieso bist du so angepisst?

roger rekless
25.09.2009, 19:53
Ich hab schon genug Leute kennengelernt, die meinten, nach dem Hammerexamen automatisch Arzt zu sein (und sich so nennen zu dürfen), deswegen der gut gemeinte Hinweis. Wieso bist du so angepisst?

Jetzt beruhig dich doch erstmal wieder *tätschel*
Dieser Hinweis kommt halt strange rüber, wenn es keinerlei Anhalt für dessen Notwendigkeit gibt. Das ist so als würde ich dich in nem Thread, in dem es um Famulaturen geht, aus dem Nichts heraus darauf hinweisen dass man vorm Blutabnehmen desinfizieren muss.