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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Doktorarbeit, Anmeldung nötig???



TonySantos
02.10.2009, 10:27
Hallo,
da ich leider duch das mündl. Physikum gerasselt bin (schriftl. bestanden), und jetzt viel Zeit habe, habe ich mit einer experimentellen Doktorarbeit begonnen.
Nun meine Frage: muss ich sofort Promotionsvorhaben im Dekanat anmelden, oder reicht es, dieses im Laufe das Studiums anzumelden, da ich den Doktortitel eh erst nach Abschluss des Medizinstudiums bekomme?

Mit freundlichen Grüßen

THawk
02.10.2009, 10:54
Nein,sofort musst du das wohl nicht machen,kannst du imho auch gar nicht ohne bestandenes Physikum.
Genaueres regelt die Promotionsordnung deiner Universität. In DD z.B. musst du 1 oder 2 Jahre in der Doktorandenliste stehen bevor du die Arbeit abgeben darfst. Ob die Verteidigung auch bereits vor bestandenem 2.Stex möglich ist regelt ebenfalls die Prom.ordnung.

FirebirdUSA
02.10.2009, 11:11
Einzelheiten regelt wie schon gesagt meistens die Promotionsordnung.

Bedenken solltest du bei deiner Anmeldung auch, dass die Promotionszeit nach der Anmeldung als Arbeitszeit im öffentlichen Dienst zählt und deine maximale Arbeitszeit an Universitätskliniken verkürzt (also lieber etwas später anmelden). Edit: siehe nächste Beiträge, dies scheint so nicht mehr ganz zu gelten!

Außerdem musst du meistens (je nach Promotionsordnung) nach einer vorgegebenen Zeit, meist 2-3 Jahre nach Anmeldung, deine Dissertation auch einreichen. Dies kann bei Medizinern, die das bekanntlich nebenher machen, bei umfangreicheren Arbeiten und je nach Betreuer etwas knapp werden.

THawk
02.10.2009, 11:26
Bedenken solltest du bei deiner Anmeldung auch, dass die Promotionszeit nach der Anmeldung als Arbeitszeit im öffentlichen Dienst zählt und deine maximale Arbeitszeit an Universitätskliniken verkürzt (also lieber etwas später anmelden).

Hast du dafür mal bitte eine Quelle?

FirebirdUSA
03.10.2009, 13:00
Kann ich raussuchen. Bei meiner Anstellung an der Uniklinik musste ich diese Zeit aber definitv angeben und die nette Dame von der Verwaltung hat mir erklärt, dass dies für die max. zulässige Arbeitszeit als Landesangestellter nötig sei.

So, hab mich etwas schlau gemacht und folgende ganz gute Seite gefunden:
http://web.fu-berlin.de/prd/wimis/wimi_zeitVG.html

Seit 2007 gilt entsprechend ein neues Gesetz, die alte Regelung scheint also wirklich nicht mehr zu gelten, so wie ich sie kannte. In wie weit die Zeit für die max. 6 Jahre ohne Promotion angerechnet wird geht daraus direkt aber nicht hervor. Wenn es interessiert findet aber alle nötigen Links.

THawk
03.10.2009, 14:16
Ja, danke. Interessante Informationen.
Ich wusste nicht, dass es so was gibt. Allerdings gilt das Gesetz ja 'nur' für befristete Verträge - hatte mich schon gewundert wie sonst die OÄ etc. an einer Uniklinik angestellt sein können.