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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Härtefallantrag mit Diabetes



andiman
08.10.2009, 23:10
Hi
ich hab mal ne frage..
ich werde wohl aufgrund meiner abinote nicht direkt studieren können aber ich habe diabetes typ 1 und auch einen ausweiß der besagt ich habe eine 50%ige behinderung
meint ihr es hat sinn sich mit einem härtefallantrag zu bewerben oder werden da nur "echte" behinderungen akzeptiert wie z.b. hörfehler oder eine gehbehinderung?
lg andiman

netfinder
08.10.2009, 23:20
ohne mich mit der Materie genauer befasst zu haben, würde ich davon ausgehen, dass ein DM Typ 1 keinen wirklichen Grund für eine schlechtere Abiturleistung darstellt. Deshalb glaube ich mal nicht, dass Du damit Erfolg haben wuerdest.

Gersig
08.10.2009, 23:20
Keine Chance, siehe hier (http://www2.zvs.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M07.pdf).

Nettie, er meint einen Härtefallantrag und keinen Nachteilsausgleich ;-)

netfinder
08.10.2009, 23:30
ah, stimmt, trotzdem wird er davon absehen müssen, auch ein Härtfallantrag ist dafuer nicht vorgesehn.

Medi2009
09.10.2009, 10:24
steht auch nicht irgendwo in der ÄAppO , das man für den Beruf des Arztes "frei von körperlichem Gebrechen " sein muss ?

Würde Diabetes nicht auch dazu zählen?

Und wie ist das egtl. mit Schwerbehinderten, bekommen die wirklich schneller einen Medizinerplatz?

Coxy-Baby
09.10.2009, 10:38
Nein natürlich gehört Diabetes nicht dazu und wenn alle Ärtzte "frei von körperlichem
Gebrechen" sein sollten, wäre es irgendwie sehr leer im Krankenhaus.
Und "Schwerbehinderte" bekommen auch nicht automatisch schneller einen Platz.
Und die Definition ist etwas allgemeiner gehalten in dem Merkblatt, das Gersig
verlinkt hat:"Eine außergewöhnliche Härte liegt (nach der Definition des § 15 Satz 2 der
Vergabeverordnung ZVS und der „Richtlinien des Verwaltungsausschusses für
Entscheidungen über Anträge auf sofortige Zulassung in der Quote für Fälle
außergewöhnlicher Härte und über Anträge auf Nachteilsausgleich“) vor,
wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe
die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern; d. h. wenn aus
den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns
auch nur um ein Semester unzumutbar ist."

loewin
09.10.2009, 16:04
wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe
die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern; d. h. wenn aus
den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns
auch nur um ein Semester unzumutbar ist."

genau das ist der knackpunkt und genau deshalb sind viele geglaubte "härtefälle" gar keine. denn den grund, dass man SOFORT mit dem studium anfangen muss...den muss man erstmal vorbringen können.
angeblich muss man da schon eine lebensbedrohliche krankheit haben, bei der die vermutung besteht, dass man das studium nicht mehr zu ende bringen kann, sollte man nicht sofort damit beginnen.
in diesem bewusstsein dann ein solches studium aufzunehmen....nun ja, kein kommentar.

zu dem typ erkrankung zählt diabetes wohl eher nicht...

das ist jetzt ein beispiel, welches mir mal genannt wurde und was ich an der stelle mal anschneiden wollte :-)

Coxy-Baby
09.10.2009, 16:17
angeblich muss man da schon eine lebensbedrohliche krankheit haben, bei der die vermutung besteht, dass man das studium nicht mehr zu ende bringen kann, sollte man nicht sofort damit beginnen.

Das Zauberwort deiner Aussage ist ANGEBLICH. Es steht klipp und klar da welche
Kriterien erfüllt sein müssen und da steht nichts von tödlich.
http://www2.zvs.de/fileadmin/downloads/Sonderdrucke/S_07_-_04.2009.pdf

loewin
09.10.2009, 16:24
Das Zauberwort deiner Aussage ist ANGEBLICH. Es steht klipp und klar da welche
Kriterien erfüllt sein müssen und da steht nichts von tödlich.
http://www2.zvs.de/fileadmin/downloads/Sonderdrucke/S_07_-_04.2009.pdf

wow du bist aber unentspannt.
ich habe nicht gesagt, dass genau dieses kriterium gilt. das war nur EIN beispiel, welches mir mal von einem rechtsanwalt genannt wurde.
dort hab ich mal aus interesse gefragt, was als härtefall gilt.

roger rekless
10.10.2009, 14:35
steht auch nicht irgendwo in der ÄAppO , das man für den Beruf des Arztes "frei von körperlichem Gebrechen " sein muss ?



lol was für ein Quatsch.

Nils.
11.10.2009, 11:53
steht auch nicht irgendwo in der ÄAppO , das man für den Beruf des Arztes "frei von körperlichem Gebrechen " sein muss ?
?


"Männlich, groß, blond und blauäugig" steht auch noch drin, glaube ich.

andiman
15.10.2009, 22:10
was sind denn so gesundheitliche härtefälle mit denen man chancen hat? also würd mich mal interessieren.. kennt ihr studenten die über den härtefallantrag reingekommen sind?

Nilani
15.10.2009, 23:08
Ich kenne eine bei uns an der Uni, die über Härtefall reingekommen ist. Sie hat nen angeborenen Herzfehler (mit Vor-OPs), mit dem es ihr im Moment zwar gut geht, aber keiner weiß halt, wie lange.

jorien
16.10.2009, 18:49
Tja,

der ZVS ist es wichtig, dass man Statistiken und eindeutige Nachweise für den Krankheitsverlauf (Beweis der Verschlechterung durch Protokolle und Messwerte) bringt. Dass eine UNIKLINIK es für möglich hält, dass eine Verschlechterung der Krankheit eintritt, die das Studium unmöglich machen wird, reicht NICHT.

Sprich: Es reicht nicht, wenn es schon schlimm ist, man muss auch noch nachweisen, dass es schlimmer wird und das mit hoher Wahrscheinlichkeit. Ich glaube, wenn es im Semester eine Person gibt, die über den Härtefallantrag zugelassen wird, ist das viel.

Cheers,
ein abgelehnter Härtefall :-keks

Übrigens sind 50% GdB noch eher der unterste Rand bei den Härtefallanträgen...