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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gehaltsvorstellungen?



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Maniac
10.10.2009, 12:19
Hi@all,

ich studiere mittlereile im 7.Fachsemester Zahnmedizin und habe mir eifach mal von Zeit zu Zeit die Frage gestellt wie es sich mit den Gehaltsaussichten verhält. Was ich hier bisher an Infos gefunden habe ist, dass man in seiner Assistenzzeit 2000 - 3000€ Brutto verdient +evtl. Umsatzbeteiligung, also netto so 1500 - 2000€. Ist das soweit in etwa korrekt.

Wieviel verdient man denn danach als angestellter Zahnarzt?

Mit welchem Einkommen kann man rechnen, wenn man selbst Praxisbetreiber ist? Klar verschiedene Praxen haben versch. Schwerpunkte und laufen auch unterschiedlich gut. Aber ich hätte einfach mal gern einen guten Durchshnittswert.


Ich hoffe ihr könnt mir da ein paar Auskünfte geben.
Greetz!

primus
10.10.2009, 21:08
das einkommen der kollegen ist lediglich in der assi-zeit recht homogen, wie du schon sagtest, so zwischen 2000 und 3000 brutto.

danach geht die schere bereits bei den angestellten zahnärzten recht weit auseinander; je nach qualifikation ist ein monatsbruttogehalt zwischen 3500 und 8000 (im durchschnitt 4000-5000) realistisch.

noch gravierender ist das einkommensgefälle bei den niedergelassenen kollegen - so zwischen 6000 und 20000 (im durchschnitt 9000-10000) pro monat (allerdings musst du bei den selbstständigen noch die beiträge für die soziale sicherung abziehen).

LacrimaAurea
13.10.2009, 08:47
10.000? heute noch??

hennessy
13.10.2009, 09:00
10.000? heute noch??

Brutto = kein Problem. Netto wirds schon schwieriger.

primus
14.10.2009, 06:22
10.000? heute noch??

es handelt sich bei dieser angabe um den praxisüberschuss vor steuern (also brutto) - allerdings zahlst du dann die sozialbeiträge in voller höhe und nicht nur die hälfte wie im angestelltenverhältnis, außerdem musst du als selbstständiger zusätzliche versicherungen abschließen, so dass unterm strich (im durchschnitt) ein monatsnettoeinkommen von "nur" ca. 5000 euro verbleibt.
ein angestellter mit 10000 brutto hätte netto deutlich mehr...

DerAndere
14.10.2009, 13:00
ok, bei mir dauerts noch ein wenig, aber mal so zum verständnis:

ich muss ja wohl oder übel nen kredit aufnehmen, um eine praxis zu kaufen.
muss ich von diesen 5000netto diesen kredit noch abzahlen? oder sind die kosten dafür schon vor dem praxisüberschuss von 10000 abgegangen?

gibts denn nicht mal ein script/buch/FAQ wie funktioniert eine Zahnarztpraxis(in monetärer hinsicht)

danke
mfg

Smibo
14.10.2009, 22:57
@primus

woher hast du die genauen Zahlen?

Danke!

hennessy
15.10.2009, 14:39
ok, bei mir dauerts noch ein wenig, aber mal so zum verständnis:

ich muss ja wohl oder übel nen kredit aufnehmen, um eine praxis zu kaufen.
muss ich von diesen 5000netto diesen kredit noch abzahlen? oder sind die kosten dafür schon vor dem praxisüberschuss von 10000 abgegangen?

gibts denn nicht mal ein script/buch/FAQ wie funktioniert eine Zahnarztpraxis(in monetärer hinsicht)

danke
mfg
Natürlich musst Du die Darlehensraten noch von dieser Summe abziehen. Allerdings kannst Du die Zinsen steuerlich geltend machen.
Eine deutsche Bank, die sich auf Apotheker- und Ärzte spezialisiert hat und deren Namen ich selbstverständlich nicht nenne, kann Dir hier sicherlich weiterhelfen. Sie bietet auch Studienendfinanzierungen an und kann Dir auch bei der Praxisauswahl behilflich sein, indem sie anhand der Kenndaten eine Wahrscheinlichkeitsrechnung erstellt, die Dir zeigt, wo der Hase hinlaufen soll.

Nebenbei bemerkt: Hüte Dich vor Finanzdienstleistern (insbesondere vor denen mit drei großgeschriebenen Buchstaben) und wenn es soweit ist, dass Du eine Praxis übernehmen könntest, dann finanziere die Praxis NICHT!!!!! über endfällige Lebensversicherungen. Sonst schiebst Du nämlich die gesamte Darlehenssumme über die gesamte Laufzeit der LV vor Dir her, ohne dass Du auch nur einen einzigen Cent tilgen könntest. Zusätzlich musst Du noch über die gesamte Laufzeit die vollen Zinsen für die Darlehen bezahlen und natürlich obendrein noch die monatlichen Beiträge für die LV.
Und falls es konkret würde bei der Praxisübernahme, dann nimm einen erfahrenen ZAHNARZT mit, der Dich durch die Zahlen der Kassenzahnärztlichen und privaten Abrechnung begleitet. Er weiß aufgrund der Quartals-Zahlen, wie die Praxis läuft. Steuerberater und Banken sind in dieser Hinsicht keine Fachleute. Leider glauben jedoch viele junge Kollegen den Schlipsträgern der Finanzdienstleister/Steuerberater/Banker mehr als einem erfahrenen Zahnarzt.

Aber bis dahin läuft noch viel Wasser die Wupper runter.
Viele Grüße
hennessy

primus
15.10.2009, 21:17
woher hast du die genauen Zahlen?


die zahlen kennt jeder kollege, der sich für die betriebswirtschaftliche seite interessiert und mit offenen augen durchs (berufs)leben geht. :-)

Pakur
15.10.2009, 22:00
vor finanzdienstleistern mit 3 buchstaben und Lebensversicherungen kann ich auch nur abraten.

es ist wahnsinn was die berater an provision für eine Lebensversicherung bekommen.

DerAndere
16.10.2009, 16:03
Danke hennessy für die tipps,
werd ich mir gut beiseite legen und für später aufheben:-)

habichnicht
16.10.2009, 16:34
Natürlich musst Du die Darlehensraten noch von dieser Summe abziehen. Allerdings kannst Du die Zinsen steuerlich geltend machen.


Entschuldige bitte, Hennessy, aber da muss ich Dir teilweise widersprechen: Die Fremdkapitalzinsen für praxisrelevante Kredite gelten als Betriebskosten und sind bereits bei der Ermittlung des Praxisertrags von den Einnahmen abgezogen worden. Sie müssen also nicht vom zu versteuernden Einkommen bezahlt werden.

Außerdem werden bei der Ermittlung der Praxiskosten auch Beträge für die Abschreibung der Praxiseinrichtung angesetzt und von den Einnhamen abgezogen.

Das sind also fiktive (rechnerische) Kosten, denen nicht zwangsläufig Ausgaben gegenüberstehen.

Was man mit diesem Betrag macht, interessiert das Finanzamt nicht. Du kannst es je nach Bedarf für Darlehenstilgungen, Rücklagen oder ein neues Cabrio ;-)
benutzen.

McZahnAG
16.10.2009, 21:54
... ein angestellter mit 10000 brutto hätte netto deutlich mehr...

Achja ? Deutlich mehr als 5000Euro netto bei 10000 Brutto ? Hm ... wäre mir neu !

habichnicht
16.10.2009, 22:41
Achja ? Deutlich mehr als 5000Euro netto bei 10000 Brutto ? Hm ... wäre mir neu !

Viel mehr als 5200 bis 5400 sind es bei Steuerklasse 1 nach Abzug der Lohnsteuer und der gesetzlichen Vorsorgeaufwendungen wirklich nicht. Wieviel für die Krankenversicherung weg geht hängt eben davon ab, wie man da versichert ist.
Wenn man den GKV-Beitrag nimmt, sind es etwa 5200 Euro netto, sagt zumindest dieser Steuerrechner (http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?steuer01.htm)

primus
17.10.2009, 09:12
gut, dann eben zum mitschreiben:
ein verheirateter angestellter za mit 10000 monatsbrutto hätte ca. 6000 netto, während einem niedergelassenen verheirateten kollegen bei einem monatspraxisüberschuss von 10000 nur ca. 4500-5000 netto blieben. fakt.

McZahnAG
17.10.2009, 09:27
gut, dann eben zum mitschreiben:
ein verheirateter angestellter za mit 10000 monatsbrutto hätte ca. 6000 netto, während einem niedergelassenen verheirateten kollegen bei einem monatspraxisüberschuss von 10000 nur ca. 4500-5000 netto blieben. fakt.

Fakt ist auch, dass solche Zahlen nur sinnvoll sind, wenn man alle Faktoren kennt. ZB ist Dein fiktiver Angestellter auf einmal verheiratet, dies war er in Deinem letzten Posting noch nicht ;-) Vielleicht hat dieser im nächsten auch noch 10 Kinder, dann bekommt er auf einmal noch mehr als 6000 Euro ...
Man sieht, dass solche Zahlenspielchen hier eigentlich nicht besonders viel bringen. Vor allem wenn man betrachtet, dass dem niedergelassenen steuerlich deutlich mehr Möglichkeiten als dem angestellten Zahnarzt vorbehalten sind, die Du natürlich ebenfalls vollkommen außen vorlässt!

hennessy
17.10.2009, 15:49
Entschuldige bitte, Hennessy, aber da muss ich Dir teilweise widersprechen: Die Fremdkapitalzinsen für praxisrelevante Kredite gelten als Betriebskosten und sind bereits bei der Ermittlung des Praxisertrags von den Einnahmen abgezogen worden. Sie müssen also nicht vom zu versteuernden Einkommen bezahlt werden.

Außerdem werden bei der Ermittlung der Praxiskosten auch Beträge für die Abschreibung der Praxiseinrichtung angesetzt und von den Einnhamen abgezogen.

Das sind also fiktive (rechnerische) Kosten, denen nicht zwangsläufig Ausgaben gegenüberstehen.

Was man mit diesem Betrag macht, interessiert das Finanzamt nicht. Du kannst es je nach Bedarf für Darlehenstilgungen, Rücklagen oder ein neues Cabrio ;-)
benutzen.

Schon klar. Bei Darlehensraten meinte ich den Tilgungsanteil, der meines Wissens nicht in der BWA auftaucht, und hab deshalb die Zinsen noch extra erwähnt.
Die Beträge für die Abschreibung errechnen sich sehr individuell, da ja erstens nicht jeder Zahnarzt gleich viel an Praxiseinrichtungswert bucht und zweitens sowohl linear als auch degressiv abgeschrieben wird (GWG sofort) und drittens irgendwann der Buchwert der Einrichtung mit 1 Euro steht.
Auch die früher recht beliebte Ansparabschreibung gibts jetzt nicht mehr bzw. ist geändert worden.
Wie schon erwähnt helfen all die Zahlenspielereien bei niedergelassenen Kollegen nicht wirklich weiter, da sich die Bandbreite ziemlich gestreut darstellt. Wenn man jetzt noch die Ost-/West-Unterschiede oder Stadt-/Land-Praxen berücksichtigt und auch registriert, dass bedingt durch die Finanzkrise auch Zahnarztpraxen in finanzielle Schieflage geraten, dann wirds vollends zur Kaffeesatz-Leserei.
Zur Zeit kann man einerseits gut gehende Praxen für nen Appel und n Ei bekommen, andererseits aber auch erhebliche Gelder in "Klitschen" mit höchst zweifelhafter Zukunft investieren. Allerdings kann man schon einen deutlichen Negativ-Trend bei der Bewertung von abzugebenden Praxen erkennen. Bin mal gespannt, wie es weitergeht.

chris225
25.10.2009, 11:29
Ich möchte allgemein nochmal anmerken, dass es jedes Jahr einen Bericht "Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung" der KZBV gibt, den jeder (auch nicht-Zahnarzt) gegen eine kleine Gebühr bei der KZBV bestellen kann.

In diesem Bericht ist für jedes Jahr sehr detailliert unter anderem auch der Gewinn der durchschnittlichen deutschen Zahnarztpraxis aufgeführt. Auch was den Vergleich zu anderen Fachärztegruppen angeht.
Was mich am meisten überrascht hat, ist dass entgegen aller Klischees so gut wie jeder Humani-Facharzt im Schnitt bedeutend mehr Geld verdient als ein Zahnarzt
Die Zahl 10.000 im Monat ist übrigens als Durchschnittswert der Zahnärzte ziemlich optimistisch.

hennessy
25.10.2009, 16:09
.....
Was mich am meisten überrascht hat, ist dass entgegen aller Klischees so gut wie jeder Humani-Facharzt im Schnitt bedeutend mehr Geld verdient als ein Zahnarzt
Die Zahl 10.000 im Monat ist übrigens als Durchschnittswert der Zahnärzte ziemlich optimistisch.
und genau das ist der Grund für mich, diese Statistik kritisch zu hinterfragen. Für mich wäre der Gedanke beispielsweise nur schwer vorstellbar, dass eine kleine Kinderarztpraxis irgendwo in einer Kleinstadt besser laufen sollte als eine Promi-Zahnarztpraxis in Düsseldorf an der Kö.
Aus dieser Extremsituation heraus einen Durchschnitt runter zu brechen erschiene mir doch etwas zu ungenau.:-meinung

chris225
25.10.2009, 18:41
aber die Verallgemeinerung ist nunmal das Wesen der Statistik. Die Statistik kann auch nur eine Aussage über Wahrscheinlichkeiten machen und nicht jeden Fall abdecken.
Z.b. kann sie aussagen, dass die Verdienstmöglichkeiten in Westdeutschland für Zahnärzte im Allgemeinen höher sind als in Ostdeutschland. Einzelne Gegenbeispiele hieruzu kann sie nicht ausschließen. Oder sie kann aussagen, dass ein Facharzt für Radiologie im Durchschnitt gesehen fast doppelt so viel verdient wie ein durchschnittlicher Zahnarzt. Einzelne Gegenbeispiele kann es auch hier geben, diese sind aber in der Gesamtheit betrachtet unwahrscheinliche Fälle. So wie z.b. die von dir genannte Düsseldorfer Promi-Praxis.

Extreme Einkommensunterschiede zwischen den einzelnen Kollegen einer Facharzt-Disziplin führen übrigens in der Tat zur zweifelhaften Aussagekraft eines Durchschnittswertes. Deswegen wird für solche Vergleiche auch meist der Median-Wert bevorzugt