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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 A64/B49 (Glasgow Coma Scale)



zoppi2
14.10.2009, 19:43
Medi Learn meint hier 7 als richtige Antwort erkannt zu haben. Sollen da tatsächlich die symmetrischen(!) Wegziehbewegungen (zu mal noch anscheinend aller Gliedmaßen) als ungezielte Schmerzabwehr verstanden werden?!
Mein persönlicher Tip wäre das eher als Strecksynergismen auszulegen und einen GCS von 5 drauszumachen ;-)

sp16
14.10.2009, 19:45
ich hab auch 5

die Frage ist doch, zieht der Patient das rechte Bein auch mit weg wenn ich den Schmerzreiz links setze? das wäre symmetrisch

oder meinen die, dass beidseits Schmerzreize zum Wegziehen des jeweiligen Beines führen?

RettAss
14.10.2009, 19:49
Das war eine schwere Frage. Hab ihm 5 gegeben und mich gewundert, warum erst im Klinikum intubiert wurde. Aber bin mir auch nicht ganz sicher mit dem Rating.

submode
14.10.2009, 19:55
Ich werde gleich den Ärger auf mich ziehen, aber egal...
Könnte (rein theoretisch) nicht auch der Patient einen Score von 9 haben und damit nicht intubationspflichtig sein? Damit wäre die Konsistenz der Fallgeschichte auch gewährleistet. Man kann in diese und die Folgefrage sehr viel interpretieren, finde ich.

Unregistriert
14.10.2009, 20:04
nein..erstmal kommt man definitiv nicht auf 9 punkte und zweitens sind die restlichen antwortmöglichkeiten einfach quatsch.
denn die intubationspflichtigkeit ist nun mal nicht von einer vorhandenen spontanatmung abhängig und von dem anderen schon mal gar nicht.

Unregistriert
14.10.2009, 20:29
man kann die beinwegzeihbewegungen deshalb auch nicht als strecksynergismen werten, weil es eine beugebewegung ist...

im übrigen finde ich es auch ziemlich hinterhältig, eine Fall zu konstruieren, in dem der Notarzt falsch handelt und nicht intubiert...

hatte auch im Kopf, dass man intubieren muss, allein schon zum aspirationsschutz bei reduzierten/ausgefallenen eigenschutzreflexen...

und mich dann gegen besseres wissen umentschieden, dumm wie ich war dachte ich: dass das IMPP hier gegen den eigenen Fall argumentiert und einen Notarzt in der Fallbeschreibung einen solchen Fehler anhängt, kann doch eigentlich nicht sein...
diese scheiß selbstzweifel, die man in den letzten minuten immer nochmal bekommt:-)

it's not lupus
14.10.2009, 20:36
man kann die beinwegzeihbewegungen deshalb auch nicht als strecksynergismen werten, weil es eine beugebewegung ist...

im übrigen finde ich es auch ziemlich hinterhältig, eine Fall zu konstruieren, in dem der Notarzt falsch handelt und nicht intubiert...

hatte auch im Kopf, dass man intubieren muss, allein schon zum aspirationsschutz bei reduzierten/ausgefallenen eigenschutzreflexen...

und mich dann gegen besseres wissen umentschieden, dumm wie ich war dachte ich: dass das IMPP hier gegen den eigenen Fall argumentiert und einen Notarzt in der Fallbeschreibung einen solchen Fehler anhängt, kann doch eigentlich nicht sein...
diese scheiß selbstzweifel, die man in den letzten minuten immer nochmal bekommt:-)

dieses "Fehler der handelnden Personen" gabs allerdings gelegnetlich schonmal, gerade bei Fällen... absolut ******** natürlich. Aber sehr typisch: der FA im Fall handelt falsch, von uns in der Prüfung aber wird vorausgesetzt, das beiseite zu schieben und es selber richtig zu machen, haha

oasis
14.10.2009, 20:40
Medi Learn meint hier 7 als richtige Antwort erkannt zu haben. Sollen da tatsächlich die symmetrischen(!) Wegziehbewegungen (zu mal noch anscheinend aller Gliedmaßen) als ungezielte Schmerzabwehr verstanden werden?!
Mein persönlicher Tip wäre das eher als Strecksynergismen auszulegen und einen GCS von 5 drauszumachen ;-)

:-meinung

Ich hab das am ehesten als Beugesynergismen gesehen. Dann wären es aber 6 Punkte und die Antwort gibts nicht...
Versteh einer das IMPP...

sabmedi
14.10.2009, 21:14
Also ich dachte auch eher an 5, da ich Wegziehen im Sinne von "weg vom Körper" gesehen habe und das wären dann Strecksynergismen. Ist meiner Meinung nach sehr schlecht vom IMPP ausgedrückt und lässt wirklich viel Spielraum-eben Auslegungssache....man hätte ja auch einfach mal deutlich sagen können, dass es ungezielte Massenbewegungen sind, oder eben Strecksynerg. und es nicht so nett umschreiben müssen. Ich denke dann hättens sehr viele richtig gemacht-Ärgerlich!

goton
14.10.2009, 21:24
Auch wenns bekloppt klingt ... man könnte noch etwas weiter phantasieren. "Der Körper ist im Bereich des Bewegungsradius mit Blut verschmiert" ... was soll uns das sagen?? Eher Streck als Beugesynergismen?! Ich denke halt einfach dass symmetrisch ausgeführte Bewegungen weder zu einer gezielten, noch zu einer ungezielten Schmerzabwehr passen. Als ob es schon nicht genug wäre diesen sch... Glasgow Coma Scale auswendig zu können. Naja, wir werden sehen.

Unregistriert
14.10.2009, 21:36
hey, im Examen geht es doch schon lange nicht mehr um Wissen!

du kannst die GCS perfekt auswendig können, und die Frage trotzdem nicht beantworten...

genauso: du kannst alles über die sonographie der varikocele und hydrocele wissen, und die frage nicht eindeutig beantworten (siehe dort)

das könnte man für eine vielzahl von fragen fortführen...

es ist einfach ein armutszeugnis für das IMPP, wenn die ihre Fragen und Fälle nicht so eindeutig formulieren können, dass man sie mit literatur sicher lösen kann. es darf einfach keinen ermessungsspielraum geben! da müssten die sich doch eigentlich auch absichern. kann mir vorstellen, dass es zu mehr knapp 10 fragen beschwerden geben drüfte, ob nicht mehrere lösungen richtig sind.

it's not lupus
14.10.2009, 21:46
hey, im Examen geht es doch schon lange nicht mehr um Wissen!

du kannst die GCS perfekt auswendig können, und die Frage trotzdem nicht beantworten...

genauso: du kannst alles über die sonographie der varikocele und hydrocele wissen, und die frage nicht eindeutig beantworten (siehe dort)

das könnte man für eine vielzahl von fragen fortführen...

es ist einfach ein armutszeugnis für das IMPP, wenn die ihre Fragen und Fälle nicht so eindeutig formulieren können, dass man sie mit literatur sicher lösen kann. es darf einfach keinen ermessungsspielraum geben! da müssten die sich doch eigentlich auch absichern. kann mir vorstellen, dass es zu mehr knapp 10 fragen beschwerden geben drüfte, ob nicht mehrere lösungen richtig sind.
echt ey!
Das ist dieser "am ehesten"- oder "am wahrscheinlichsten"-Fluch, der total bescheuert ist.

Am Ende dürfen wir uns dann auch "am ehesten" Arzt/Ärztin nennen, was...

Unregistriert
14.10.2009, 21:48
Ha, da bin ich ja das erste mal froh, dass ich was überlesen habe (Dass der erst später intubiert wird). Für mich war klar bei Schädelverletzung wie dieser zu intubieren, zum einen weil Atemwege zu schwellen und zu bluten (Aspirationsschutz) können und man eben nicht weiß, was der intrakraniell noch für Schäden hat und der dir völlig abrutschen kann. Also erstmal Atemwege sichern dachte ich mir.